Rechtsanwaltsbüro Mikoleit

Fichardstraße 56, 60322 Frankfurt a. M.
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TOP-Stiftungsexperte

Kurz-Profil

Der studierte Voll-Jurist Knut Mikoleit begann 1995 seinerzeit als Berater in Erb- und Stiftungsangelegenheiten bei der Dresdner Bank in Frankfurt und fungierte nach deren Übernahme durch die Commerzbank dort als Co-Leiter die Stiftungsberatung. Seit 2012 machte sich Knut Mikoleit mit seiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei selbständig. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeiten liegen im Stiftungsrecht, wo Knut Mikoleit seine Mandanten vor allem bei Gründungen und Verwaltungsanfragen zu Lebzeiten unterstützt. Um zudem Verwaltungsaufträge gezielt umsetzen zu können, hat Knut Mikoleit die KM Service UG zu diesem Zweck gegründet. Wird eine Stiftung von Todes wegen gegründet, kommt die erbrechtliche Expertise von Knut Mikoleit zum Tragen. „Immer häufiger treffe ich Paare ohne Kinder an, die eine gemeinwohlorientierte Haltung haben und sich eben Gedanken machen, wie sie ein Engagement entfalten können. Im Rahmen der steuerbegünstigten Stiftung gibt es hier dann auch ausreichend Möglichkeiten, diesen Wunsch mit Inhalt zu füllen“, erklärt Knut Mikoleit.

Unabhängig davon beherrscht er die gesamte Klaviatur der sonstigen Rechtsnachfolgeplanung für natürliche Personen. Knut Mikoleit übernimmt in diesem Kontext selbst auch Verantwortung im Rahmen der Testamentsvollstreckung, so dies gewünscht wird. In den 25 Jahren seiner beruflichen Tätigkeit hat Knut Mikoleit mittlerweile mehr als 200 Nachlassfälle abgewickelt. „Das Spannende ist hier auch, dass man als Rechtsanwalt auch mit anderen Rechtsgebieten in Berührung kommt, etwa dem Familienrecht oder dem Ehevertragsrecht. Das ergänzt natürlich den Erfahrungsschatz ungemein“.

Knut Mikoleit schätzt am Stiftungsbereich den fortwährenden Blick über den Tellerrand und lässt sich daher auch in Stiftungsvorstände berufen, um dort seine Erfahrung und Kompetenz in der täglichen Praxis einbringen zu können. Unter anderem hat er ein Vorstandsmandat der Diakonie Stiftung in Frankfurt inne, parallel unterstützt er die in Jena ansässige Gudrun Frey Stiftung. Diese hat ein Projekt aufgesetzt, in deren Rahmen junge Menschen nach dem Abitur als Hilfslehrer ins Ausland geschickt werden. Das Programm heißt junior service assistant und schickt Interessenten u.a. nach Irland, Großbritannien, oder auch nach Thailand.


Nachhaltig heißt für mich…

Knut Mikoleit hat sich mit nachhaltiger Kapitalanlage eingehend auseinandergesetzt und kommt zu dem Schluss, dass Nachhaltigkeit nicht lediglich das Ausschließen bestimmter Investments bedeuten darf. Stattdessen ist er der Meinung, dass berücksichtigt werden kann, dass Unternehmen auf dem richtigen Weg sind und eine Entwicklung zeigen, die es rechtfertigt, dort zu investieren. Nachhaltigkeit hat für ihn nichts von schwarz und weiß, darauf zurückgegriffen werden sollte von Stiftungen aber in jedem Fall.


Ansprechpartner:
Rechtsanwaltsbüro Mikoleit – RA Knut Mikoleit
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Tel.: +49 (69) 26 49 11 78
rechtsanwalt.mikoleit@vodafone.de


Wo Stiftungen der Schuh drückt: Knut Mikoleit Von der Fürsorgepflicht zur Risikotragfähigkeit:

Der Schuh drückt in den Augen von Knut Mikoleit schon sehr stark beim ordentlichen Ertrag. Mikoleit hat hier eine sehr klare Haltung: „Der Schuh fängt nicht erst an zu drücken, der Ertrag ist ja längst weg. Als ich 1995 anfing und 10% Aktien empfahl, dann galt man schon als Hasardeur. Heute werden 30% und mehr als zeitgemäß angesetzt, entsprechend werden Stiftungsverantwortliche mit Fragen konfrontiert, die sie unter dem Strich nicht wirklich verstehen. Mir geht es bei vielen Angebot seitens der Finanzindustrie ähnlich. Was heißt das nun? Nach Alternativen suchen. Vor allem darf aber die Aktienquote nicht unkontrolliert nach oben geschoben werden. Es sollten aber Kapazitäten vorhanden sein, die Dinge einschätzen können, die Überwachung gewährleisten können. Das ist ja das Problem, dass von Stiftungen Entscheidungen verlangt werden, die eigentlich von Fachpersonal getroffen werden müssten. Das ist schon schwierig.“

Probleme auf der Einnahmenseite korrespondieren auch mit der Ausgabenseite. Auch hier hat Knut Mikoleit einen sehr nachvollziehbaren Ratschlag für Stiftungen parat: „Geben Sie keinen Pfennig mehr Geld aus als Sie eingenommen haben. Es darf schlicht keine Eingriffe auf die Erträge des laufenden Jahres geben. Weitere Zusagen kennen nur dann getroffen werden, wenn das Geld auch tatsächlich da ist. Das Schwierige ist, dass man Einnahmen nicht mehr planen kann wie früher, weil eben die Dividende auch durchaus mal schwanken kann, anders als der Kupon einer Anleihe. Was ich aber in dem Zusammenhang sagen muss ist, dass die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Stiftungsaufsichten heute deutlich besser ist als noch vor 15 oder 20 Jahren. Die alte Bonner Republik finde ich nicht mehr in den Amtsstuben, ich finde vermehrt den Servicegedanken, man findet einfach einen Sparringspartner auf der anderen Seite des Schreibtischs.“

Diese offenere Atmosphäre im Austausch mit den Stiftungsaufsichten weiß Knut Mikoleit auch bei einem anderen sehr drückenden Problem zu schätzen, der Umwandlung einer Stiftung in eine Verbrauchsstiftung: „Wen Sie heute eine Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umwandeln wollen, dann steht dazu immer noch nicht auch nur ein Wort im Gesetz. Was die Reform hier bringen, wird bleibt abzuwarten, aber hier tun einige Aufsichten schon Vieles, was vor 20 Jahren noch undenkbar war. Das ist in einem Wort hochwohllöblich.“

Zu Optimismus Anlass gibt Knut Mikoleit auch der steigende Bedarf auf der Projektseite. Stiftungen werden hier so schnell keine Probleme haben, die passenden Projekte zu finden. „Der Bedarf steigt immer weiter, das Problem ist eher, dass gerade bei sozialen Aspekten immer stärker geprüft werden muss, welche früheren Leistungen angerechnet werden können und welche nicht. Es kann eigentlich nicht sein, dass in der einen Stadt eine andere Größe herangezogen wird als in der anderen Stadt, für Stiftungen mit sozialen Zwecken ist derlei immer schwieriger zu handhaben. Am Ende braucht man für dieses Thema auf jeden Fall professionelle Hilfe – und das gilt für viele Bereiche der täglichen Stiftungspraxis. Für die einfachsten Dinge darf eine Stiftung aber eigentlich niemanden brauchen, sondern eher für die komplexeren Fragen. Leider geht der Trend momentan in die andere Richtung. Die zunehmende Professionalisierung zwingt immer häufiger zu höheren Verwaltungskosten, und das muss eine Stiftung auch leisten können, finanziell wie personell.“

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