1) Was macht Ihr Unternehmen?
Die Deutschen Stiftungsanwälte sind eine überregionale Kanzlei, die mit langjähriger Expertise im Non-Profit-Recht allgemeinwohlfördernde Organisationen auf ihrem gesamten Lebenszyklus begleitet. Von der Umsetzung konkreter philanthropischer Projekte bis hin zur langfristigen Unternehmens- und Vermögensnachfolge – das Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen berät Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Institutionen in allen Belangen des Gesellschafts- und Gemeinnützigkeitsrechts sowie den hiermit verbundenen Rechtsgebieten im In- und Ausland.
2) Was leisten Sie für Stiftungen & NPOs?
Die Deutschen Stiftungsanwälte stehen ihren Mandant*innen mit ihrer Expertise in alle Fragen des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts sowie den hiermit verbundenen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Erb-, Arbeits-, Datenschutz-, Vergaberecht und dem Steuerrecht umfassend zur Seite. So nutzen die Experten etwa ihre Kenntnisse im Stiftungs- und Gesellschaftsrecht für die Suche nach der richtigen Rechtsform als Grundlagen ihrer Tätigkeit, im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht bei der Umsetzung ihrer Projekte oder im Erbrecht für die langfristige Planung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hinblick auf die Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Ergänzt wird das stiftungsrechtliche Beratungsangebot insbesondere um folgende Felder:
- Vertragsgestaltungen in der Stiftungsarbeit (Fördervereinbarungen, Sponsoring, Dauerleihgabe, Darlehen etc.)
- Rechtliche Prüfung von Projekten
- Beratung bei der Rechnungslegung steuerbegünstigter Körperschaften
- Datenschutzrecht
- Registerangelegenheiten
- Individualarbeitsrecht, insbesondere bzgl. Organmitgliedern
- Verwaltungsrecht in Verfahren insbesondere mit den Stiftungs- und Finanzbehörden
3) Mit welchen stiftungsspezifischen Fragen waren Sie zuletzt vor allem konfrontiert?
Das Spektrum der Fragen im Stiftungskontext ist sehr breit. Hier ist nur ein Ausschnitt der zuletzt bearbeiteten Themen:
- Gestaltung der In- und Auslandsförderung von steuerbegünstigten Einrichtungen
- Politische Betätigung im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit (Beratung und Erstellung von Handlungsanweisungen)
- Konzeption und Einführung von Compliance Management Systemen
- Gründung von steuerbegünstigten Stiftungen und Familienstiftungen, Vereinen und steuerbegünstigte Kapitalgesellschaften
- Umwandlung von Treuhandstiftungen in rechtsfähige Stiftungen, von Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen
- Satzungsänderungen, Zulegungen und Zusammenlegungen
- Stellungnahmen zur Transparenzregister, Lobbyregister und anderen Registern Eintragungspflicht
- Angemessenheitsgutachten zur Organvergütung
- Stellungnahmen zur Angemessenheit einer Geschäftsführungsentscheidung vor dem Hintergrund der Business-Judgement-Rule
- Ausstieg und Wiedererlangung (aus) der Gemeinnützigkeit