TEMAKO Rheinische Versicherungsmakler GmbH

Gielsdorfer Weg 53, 53347 Alfter, Deutschland
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TOP-Stiftungsexperte

Kurz-Profil

Seit 1971 ist Bernd Zavelberg in der Versicherungsbranche aktiv, im Jahr 2003 machte er sich als Berater selbständig. Insbesondere Versicherungsmakler wurden seine Kunden. Über diese Schiene ist dann später auch die TEMAKO entstanden, die wiederum Teil der Martens & Prahl-Gruppe in Lübeck ist. Diese ist mehr als 100 Jahre alt und versammelt unter ihrem Dach rund 80 selbständige Versicherungsmakler. Bernd Zavelberg war viele Jahre in der Geschäftsleitung ausländischer Versicherer in Deutschland und als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln mit dem Schwerpunkt Haftung bzw. Haftpflichtversicherung aktiv. Aus dieser Praxis heraus kam er dann auch direkt mit Fragestellungen aus der Stiftungslandschaft in Berührung.

Zentral war und ist die Frage, wo Stiftungsvorstände oder Geschäftsführer etwas falsch machen können und wie sie dann darauf reagieren. Insbesondere hinsichtlich der Anlage des Stiftungsvermögens sind die Anforderungen hoch. Bernd Zavelberg erklärt eine Gemeinsamkeit mit dem Versicherungswesen: „Vorschriften, die für Kapitalanlagen von Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gelten, gelten so auch in ganz ähnlicher Weise für Stiftungen und deren Verantwortungsträger. Wird ein Stiftungsvorstand mit Schadenersatzansprüchen bedroht oder überzogen, ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter – die meist in Form einer D&O-Versicherung angeboten wird, hilfreich.“

Bernd Zavelberg ist ehrenamtlicher Vorstand eines Sterbegeldversicherers und engagiert sich inan seinem Wohnort in diversen Ortsvereinen.


Nachhaltig heißt für mich…

Die Frage ist ja, was man unter Nachhaltigkeit versteht. Klar ist, dass wir nicht alle Ressourcen aufbrauchen dürfen, bezogen auf Stiftungen bedeutet Nachhaltigkeit für mich, dass sie möglichst lange überlebt und im Sinne ihrer Zwecke gute Dinge bewirken kann. Wenn man Stiftungen dabei unterstützt, Risiken zu vermeiden, dann ist das ein kleiner Teil dieser Interpretation von Nachhaltigkeit.


Ansprechpartner für Stiftungen, Stiftungsvorstände, Stiftungs-Geschäftsführer
Bernd Zavelberg
Geschäftsführer

TEMAKO Rheinische Versicherungsmakler GmbH
Gielsdorfer Weg 53
53347 Alfter bei Bonn,
Telefon: +49 (2222) 648 369
Mobil: +49 (170) 457 10 18
bernd.zavelberg@te-mako.de


Prädikatsbeitrag:
Der Pflichtverletzung auf der Spur


D&O-Versicherung? Sollte zum Handwerkszeug einer Stiftung gehören!

Es gehören heute viele Bausteine zur Infrastruktur einer Stiftung. Für Bernd Zavelberg sollte auf jeden Fall eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter oder D+O-Versicherung dazu gehören. Der Versicherungsexperte erklärt es so: „Vorstände und Geschäftsführer von Stiftungen sind der Inanspruchnahme ausgesetzt, so in der Stiftung mal etwas schiefläuft. Das muss nicht zwingend in der Kapitalanlage sein, es kann auch ein falsch eingekauftes Softwareprodukt oder eine falsche Formulierung in einer Werbekampagne sein, die zu einem Haftungsfall aus Pflichtverletzung heraus führt. Hier greift dann die D&O-Versicherung, die jedoch nicht als Zahlungsversicherung konzipiert ist. Im Kern ist die D&O-Versicherung eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherte, also der Vorstand oder der Geschäftsführer der Stiftung, der in Anspruch genommen wird, sucht gegen diese Ansprüche um Hilfe. Die wichtigste Leistung ist in diesem Zusammenhang, wenn ich dem Anspruchsteller klarmachen kann, dass ich gar keinen Fehler begangen habe.“

Ob jede Stiftung eine D&O-Versicherung abschließen sollte, dazu hat Bernd Zavelberg eine eindeutige Meinung: „Jeder, der in einer Stiftung als Vorstand oder Geschäftsführer arbeitet, genießt kein Haftungsprivileg und haftet demgemäß mit seinem Privatvermögen. Entsprechend kann der Abschluss einer D&O-Versicherung eine gute und sinnvolle Maßnahme sein, am besten noch in Verbindung mit einer Strafrechtsschutz-Versicherung. Denn viele Fälle, die die D&O-Versicherung auslösen, gehen auch mit einem Strafverfahren einher. So findet man z. B. den Vorwurf der Veruntreuung gegenüber einem Geschäftsführer. Dann ist die Unterstützung durch einen guten Rechtsanwalt unerlässlich. Hier kann die Strafrechtsschutzversicherung helfen.“

Es gibt manchmal Situationen, in denen resultiert ein Risiko schlicht aus mangelnder Erfahrung. Bernd Zavelberg hat ein Beispiel aus der Praxis für Stiftungsverantwortliche parat:„Verträge, die nicht dem Standard entsprechen, verlangen es ggf., dass ich einen Anwalt zu Rate ziehe, um den Sachverhalt einmal eingehend prüfen zu lassen. Mache ist das nicht, kann es schon sein, dass ich in der Haftung stehe, da ich an diesem Punkt meine Pflicht als Vorstand oder Geschäftsführer der Stiftung nicht erfüllt habe. Es entsteht schnell der Punkt, an dem Streit entbrennen kann.“

Bei der D&O-Versicherung gibt es zwei Arten von Ansprüchen. Einmal kommen Ansprüche von außen, etwa vom Finanzamt oder vom Sozialversicherungsträger. Das sind aber ganz seltene Fälle. Viel häufiger kommen Ansprüche aus der Organisation heraus, weiß der Versicherungsexperte einzuordnen: „Aus einem Dienstverhältnis heraus können bei Pflichtverletzungen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflichtverletzung muss aber nachgewiesen werden. Besteht der Anspruch, steht die Frage im Raum, ob der Vorstand oder der Geschäftsführer den Schaden überhaupt bezahlen kann. Mit der D&O-Versicherung kann er bezahlen, entsprechend ist es im Interesse der Stiftung, eine D&O-Versicherung abzuschließen und die Prämien dafür zu bezahlen. Aus Sicht des Geschäftsführers ist es auch wichtig, dass derlei gemacht wird, weil die Haftungsgrundlagen für ihn ganz persönlich zu hohe Risiken bedeuten. Das gilt auch für ehrenamtliche Vorstände und Geschäftsführer, selbst wenn deren Haftung gelegentlich auf die leichte Fahrlässigkeit beschränkt ist. Selbst in Fällen, bei denen man sehr überzeugt davon ist, nicht haften zu müssen, bedeutet die Auseinandersetzung mit einem Schadenersatzanspruch auch psychischen Druck, und hier ist es dann gut, wenn man eine D&O-Versicherung an seiner Seite weiß.“

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D&O Versicherungen