Stiftungsrecht

Den stiftungsrechtlichen Rahmen müssen Stiftungsverantwortliche verstehen, um sachgerechte Entscheidungen zum Wohle „ihrer“ Stiftung zu treffen. In der Kategorie „Stiftungsrecht“ äußern sich Stiftungsexpertinnen und -experten zu aktuellen stiftungsrechtlichen Entwicklungen, erklären in AHOI, NPO!, unserem freitäglichen Podcast, wie Stiftungen bspw. die Stiftungsrechtsreform aus ihrer Sicht einordnen sollten und geben wertvolle Tipps für die tägliche Stiftungspraxis.

Podcast Folge 166

Die Stiftungsrechtsreform ist definitiv ein Schritt nach vorne

Die Stiftungsrechtsreform ist ein Schritt nach vorne, weil in die richtige Richtung, und sie ist ein Erfolg der Gesetzgebung. Das sagt Prof. Dr. Katharina Uffmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht an der Ruhr Universität in Bochum, im FreitagsPodcast – und hat gute Argumente dafür. Mit ihr sprachen wir über eben jene Fortschritte, die die Stiftungsrechtsreform für die tägliche Stiftungspraxis mit sich bringen wird.
ON TOUR - Stiftungsrechtstag Bochum 2025

Gehört die Business Judgement Rule wirklich ins Stiftungsrecht?

Ob die Business Jugdement Rule ins Stiftungsrecht gehört oder nicht, darüber hatte ich offen gesprochen noch nie nachgedacht. Mein Denken an dieser Stelle war entsprechend unfertig, nehme ich den Vortrag von Prof. Karlheinz Muscheler beim diesjährigen Stiftungsrechtstag in Bochum an der dortigen Ruhr-Universität zum Maßstab. Der Stiftungsrechtsexperte vertrat hier eine klare Auffassung, selbstredend mit guten Argumenten. Unser Rückblick auf den Stiftungsrechtstag in Bochum.
Expertenumfrage - Register Part Two

Alle Geheimnisse auf einen Blick?

Wer auf eine Stiftung aufmerksam wird, weil sie einen Spendenscheck überreicht oder eine Arbeitsstelle ausschreibt, kann künftig mit wenigen Klicks etliche Informationen über diese Organisation einholen. Denn das zum 1. Januar 2026 in Kraft tretende Stiftungsregistergesetz und die entsprechenden Verweise des BGB schreiben vor, dass unter anderem Angaben zur Anschrift und dem Management wie auch die Satzung für jedermann öffentlich einsehbar sind. Für alle, die regelmäßig an veralteten Angaben in Stiftungsverzeichnissen verzweifeln, klingt es auch wie ein Segen, dass die Daten stets aktuell zu halten sind.
Rückschau Stiftungsrechtstag Bochum 2024

Mit dem Ermessen des Stiftungsvorstands ist das so eine Sache

Der diesjährige Stiftungsrechtstag in Bochum hielt wieder Spannendes bereit. Insbesondere der Diskurs über das Ermessen der Stiftungsorgane bzw. der Stiftungsgremien war doch so intensiv, dass er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den Tag hinweg befasste. Die Frage die sich mir als Nicht-Jurist stellt ist, wie ich mich als Stiftungsgremienmitglied auf die Spur des Ermessens begebe. Denn diese Reise ist eine ganz indiviuelle, Ermessen lässt sich nämlich nicht messen. Also braucht es Annäherungen, in den Vorträgen wurden diese Bezugspunkte genannt. Wir schaun zurück auf diesen Pflichttermin für Stiftungsmenschen und Stiftungsjuristen.
3 Lehren vom 42. Münchner Stiftungsnetzwerk

Die Stiftungsrechtsreform sorgt schon auch für Bauchschmerzen

Dass die Stiftungsrechtsreform hier und da für Stirnrunzeln und Bauchschmerzen sorgt, ist hinlänglich bekannt. Denn rechtliche Regelungen sind das Eines, deren Auslegung in der täglichen Stiftungspraxis das Andere. Beim 42. Stiftungsnetzwerk des Bankhauses Donner & Reuschel in deren Niederlassung im schönen Münchner Stadtteil Schwabing konnten wir uns überzeugen, dass der Weg hin zu einem einheitlichen Stiftungs-Doing womöglich noch ein weiter sein dürfte. Aber eben auch einer, den es sich zu gehen lohnt.
Umfrage Gregor Jungheim 2024 T1

Das Ende des Welpenschutzes

„Wir sind doch gemeinnützig.“ Mit dieser Bemerkung konnten Non-Profit-Organisationen lange Zeit auf eine gnädige Bewertung ihrer Geschäftsführung durch Öffentlichkeit und Behörden hoffen. Besonders dann, wenn das Engagement stark von Ehrenamtlichen geprägt war. Angesichts der zahlreichen neuen Registerpflichten sowie der wortreichen Neuregelungen zu Vermögensverwaltung, Satzungsänderungen und Geschäftsführung im BGB werden an Stiftungen jedoch zunehmend ähnliche Erwartungen gerichtet wie an Wirtschaftsunternehmen. Dies umfasst auch die Forderung nach einem Compliance Management System. Wie so etwas aussehen kann und welche Risiken Stiftungen dabei unbedingt im Blick behalten müssen, haben wir mit sechs Fachleuten besprochen.
Fachbeitrag Fundatio

Maßanzug oder Stange?

Die Stiftungsrechtsreform 2023 hat einige FAQs des deutschen Stiftungsrechts geklärt, andere hat sie weiterhin offengelassen. Kernprobleme sind durch juristische Aufsätze und Kommentare überwiegend gut durchleuchtet, Argumente auf einem hohen akademischen Niveau ausgetauscht. Rechtsprechung jedoch, zumal der Ober- oder Bundesgerichte, gibt es wenig. Deshalb bewegt sich die Praxis weiter im Ungewissen darüber, welche Freiheitsgrade bei der Gestaltung von Satzungen bestehen. Empfiehlt sich etwa die Übernahme einer behördlichen Mustersatzung? Diese ist für den Standardfall häufig gut geeignet, kann aber nicht die Vielfältigkeit der Sachverhalte abbilden, die Stiftende veranlassen, dauernd und nachhaltig Gutes zu tun.
rußwort Dr. Marco Buschmann

Es geht um uns und unsere gute Zukunft

Beim Stiften geht es um Geld - aber es geht zugleich um viel mehr als um Geld. Es geht um Freiheit. Es geht um die Potentiale einer bürgerlichen Gesellschaft, die nicht im Staat aufgeht. Es geht um die Förderung von Kreativität und Gemeinsinn und um die Hilfe für Neues, dem nicht sofort alle Wege offenstehen. Kurz: Es geht um uns und unsere gute Zukunft.
Umfrage Gregor Jungheim 2024 T2

Im Alleingang kaum zu schaffen

Es ist wie immer im deutschen Non-Profit-Sektor. Stiftungen mit nur wenigen 100.000 Euro an Grundstockvermögen gelten als Treiber des bürgerschaftlichen Engagements. Die Erwartungen an ein Compliance Management System gehen dagegen von größeren Organisationen mit eigenem Personal sowie hoher Fachkompetenz in Sachen Betriebswirtschaft, Recht und Steuern aus. Nach Einschätzung der befragten sechs Fachleute verbleiben aber auch Kleinstiftungen durch Vernetzung und Einholung externen Rats einige Möglichkeiten, die Befolgung von Recht und Gesetz sicherzustellen.

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Der erste #vtfds Award geht an…

Der Verleihung des ersten #vtfds Awards gingen erst Überlegungen und dann Diskussionen voraus. Überlegungen, ob wir überhaupt einen #vtfds Award vergeben sollen, Diskussionen, ob wir eine Stiftung oder eine Stiftungspersönlichkeit prämieren sollen. Wir entschieden uns für JA, es wird einen #vtfds Award geben, und es wird eine Stiftungspersönlichkeit ausgezeichnet, die sich um das Stiftungsvermögen bzw. rund um den Themenkreis Stiftungsvermögen verdient gemacht hat. Die Wahl fiel dann rasch auf Dr. Uwe Dyk.
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Tobias Karow
ist Gründer und Geschäftsführer von stiftungsmarktplatz.eu und im Stiftungswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein seit 10 Jahren aktiv. Er ist Herausgeber der FondsFibel für Stiftungen & NPOs, dem führenden Nachschlagewerk für Stiftungsfonds und stiftungsgeeignete Fonds (www.fondsfibel.de), Vorträge hält er vor allem zum Thema ‚Stiftungen und ihr Weg in die digitale Welt‘. Für beide Themen betreibt er den Blog #stiftungenstärken.