Gregor Jungheim
Alle Geheimnisse auf einen Blick?
Wer auf eine Stiftung aufmerksam wird, weil sie einen Spendenscheck überreicht oder eine Arbeitsstelle ausschreibt, kann künftig mit wenigen Klicks etliche Informationen über diese Organisation einholen. Denn das zum 1. Januar 2026 in Kraft tretende Stiftungsregistergesetz und die entsprechenden Verweise des BGB schreiben vor, dass unter anderem Angaben zur Anschrift und dem Management wie auch die Satzung für jedermann öffentlich einsehbar sind. Für alle, die regelmäßig an veralteten Angaben in Stiftungsverzeichnissen verzweifeln, klingt es auch wie ein Segen, dass die Daten stets aktuell zu halten sind.
Bedingt recherchetauglich
Das Stichwort Transparenz ist in aller Munde, wenn es um die Einführung des Stiftungsregisters geht. Doch macht das Verzeichnis auch das Fundraising einfacher? Hierzu haben wir mit sechs Kennern des Sektors gesprochen. Einhellige Meinung: Die für eine Recherche und Fördermittelanfragen entscheidenden Suchkriterien werden im Register voraussichtlich fehlen. Mit größeren Veränderungen für das Fundraising ist daher nicht zu rechnen.
Neue Perspektiven für Mini-Stiftungen
Auch wenn die jährliche Anzahl neu errichteter Stiftungen wieder größer wird als im vorigen Jahrzehnt – von einem Stiftungsboom ist nur noch selten die Rede. Kleine Stiftungen, die einst im Vertrauen auf einen starken ehrenamtlichen Unterbau und Fundraisingaktivitäten mit 100.000 oder gar 50.000 Euro Grundstockvermögen errichtet wurden, bestehen freilich weiter fort. Welche Veränderungen die Reform für solche Organisationen bringen kann, analysieren sechs Fachleute aus unserem Netzwerk.
Ein Sommer, der neue Freiheiten bringt
Was im Zuge der Stiftungsrechtsreform auf Stiftungen zukommt, was sie in den letzten Wochen vor dem großen Tag beachten müssen und wie sich die neuen Regelungen auf das Tagesgeschäft auswirken – wir haben mit sechs Fachleuten aus unserem Netzwerk gesprochen.
Tausche Festgeld gegen Fonds
Tausche Festgeld gegen Fonds, so könnte die Überschrift so mancher Gremiensitzung einer Stiftung mittlerweile lauten. Damit ist sind Weg und Ziel beschrieben. Denn mit jedem Jahr, das weitere Niedrigzinsen bringt, wächst bei Stiftungen der Wunsch, das Grundstockvermögen in ein diversifiziertes Portfolio zu überführen. Tatsächlich stehen hierfür auch bei kleineren Summen zahlreiche Möglichkeiten offen. Es erfordert lediglich die Bereitschaft, einen Weg zu gehen, der anfangs mühevoll erscheint und auch etwas Überzeugungsarbeit benötigt.
Mehr Möglichkeiten, wenig Erleichterungen
Mehr Möglichkeiten im Fundraising, entsprechend groß war die Freude im Non-Profit-Sektor, als im Juni 2021 nach sieben Jahren Anlaufzeit die Stiftungsrechtsreform beschlossen wurde. Schnell waren auch namhafte Beratungshäuser zur Stelle, um die Konsequenzen der Gesetzesänderungen für Stiftungsgründung und -management zu erläutern. Deutlich weniger diskutiert wurde bislang die Frage, welche Veränderungen die Reform für das Fundraising bringt. Die Einschätzung eines Fundraisers mit Jura-Abschluss.
Stroh zu Gold spinnen ist beim Stiftungsfundraising nicht im Budget
Es klingt wie ein Allheilmittel: Hat eine Stiftung selbst mit einer gut diversifizierten Vermögensanlage nur 2% Rendite erzielt, obwohl sie 4% braucht, lautet der Rat oft „na dann machense doch Fundraising“. Sicher kann der Einstieg in die Bemühungen um Spenden und Fördermittel für viele gemeinnützige Stiftungen, die bislang eher im Verborgenen agierten, neue finanzielle Freiräume schaffen. Es gibt aber auch Situationen, in denen Stiftungen eher auch Fundraising verzichten sollten.
Ein Schiff namens Stiftung
Im Leben scheint es nie den richtigen Zeitpunkt zu geben, um alles zu verändern. Warum also nicht während einer weiter andauernden Pandemie über elementare Aspekte der Vermögensverwaltung sprechen. Dies taten Florian Becker-Gitschel (Förderstiftung der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt von 1858 e.V.), Dieter Lehmann (VolkswagenStiftung) und Hans-Dieter Meisberger (DZ Privatbank). Ihr Fazit: Externe Kompetenz einkaufen, nicht auf Sachwerte verzichten, das Management regelmäßig kontrollieren und sich selbst bei der nachhaltigen Geldanlage den ein oder anderen Fehler verzeihen. Die wichtigsten Aussagen im Überblick.
Einfach mal die 100-Jahres-Brille aufsetzen
Was muss sich in der Verwaltung des Stiftungsvermögens nach einer Pandemie ändern? Eigentlich nichts, was nicht schon vorher eine gute Idee gewesen wäre. Zu diesem Ergebnis kam eine Diskussionsrunde aus Dr. Christoph Degen (proFonds), Immo Gatzweiler (AXA Investment Managers) und Petra Träg (SOS Kinderdorf-Stiftung).
Wer hat die Pandemie kommen sehen?
Spielen Sie mit Kindern fangen, dann ernten Sie auf die Frage „wer hat Angst vorm schwarzen Mann“ die klare Antwort „niemand“. Allerdings laufen danach alle schreiend davon. Das Gleiche dürfte passieren, wenn die Frage aufkommt, wer sich rechtzeitig auf eine Jahrhundertseuche und ihre Folgen eingestellt hat. Welche Konsequenzen dies für die Verwaltung eines Stiftungsvermögens hat, diskutierten Klaus Stüllenberg, Stifter und Vorstandsvorsitzender der Stüllenberg Stiftung, sowie Dr. Elmar Peine, Geschäftsführer der Informationsplattform RenditeWerk, mit Moderator Tobias Karow. Die wichtigsten Aussagen zusammengefasst.