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Zeitlos vs. Zeitgemäß

Publikumsfonds als Anlageinstrument für Stiftungen

Fachbeitrag Advice-Opinion

Wenn heute eine Stiftung erzählt, dass sie in Fonds und nur mehr in Fonds anlegt, dann schnellen sofort mehrere Finger von Bedenkenträgern nach oben. Fonds sind zu teuer, Fonds bringen zu wenig Rendite, Fonds passen nicht zur Anlagerichtlinie. Das sind die gängigsten Ressentiments. Gleichzeitig vereinen sie viele Merkmale, die dem Pflichtenkatalog eines Stiftungsvorstands entsprechen. Zeit also, das Märchenbuch rund um Fonds einmal von hinten aufzudröseln.
Von Jörg Müller, Advice & Opinion

Das Pflichtenheft eines Stiftungsvorstands verlangt das gewissenhafte und sparsame Verwalten des Stiftungskapitals. Dazu werden Grundsätze der sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung gepackt, sicher und ertragreich heißt es anderer Stelle. Diese Pflichten werden vervollständigt durch das Gebot des Vermögenserhalts. Zu gewissenhaft gehört, sich jedes Investment bis ins Detail anzuschauen, in den großen Marktzusammenhang einzuordnen und dann eine darauf fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Genau an dieser Stelle entsteht aber ein Zielkonflikt in der Stiftung, also weit vor der Kollision des Niedrigzinses mit der Renditeerwartung. Denn ein Investment bis in den letzten Winkel zu durchleuchten, bedarf Wissen, Können und Erfahrung. Eine Aktie zu analysieren bedeutet, einmal mit Blick auf die Fundamentaldaten eine Bilanz zu analysieren und zum anderen eine Entwicklung für die Aktie daraus und aus dem Marktkontext abzuleiten. Marktkontext bedeutet in diesem Zusammenhang, sich auf die Makroebene zu begeben und zwischen Branchenrotation und globalen Wachstumszyklen umher zu balancieren. Welcher Stiftungsvorstand kann von sich sagen, dass er diese Disziplin beherrscht?

stiftungenstärken

Pflichtenkatalog für komplexes Umfeld

Sicherlich, es gibt einige, die das können. Aber für die meisten dürfte dieser Teil des Pflichtenkatalogs nicht zu machen sein. Das Umfeld ist zu komplex, Stiftungen wiederum sind nicht zum Zweck der Vermögensverwaltung zum Leben erweckt worden. Der Zielkonflikt zwischen den Anforderungen an eine gewissenhafte Vermögensverwaltung und der tatsächlichen Ausstattung eines Stiftungsvorstands mit Können und Wissen stellt die Frage nach der Delegation der Vermögensverwaltung. Delegation bedeutet, Vermögensverwaltung nicht selbst bewältigen zu müssen. Zwei Formen der Delegation sind für Stiftungen denkbar: die Anlage in Fonds oder das diskretionäre Mandat, bei dem sich ein Vermögensverwalter auf Basis eines Vermögensverwaltungsvertrages um die Kapitalanlage kümmert. Beide Delegationsformen eint ein Perspektivwechsel in der Stiftung. Während eine Stiftung, die ihre Kapitalanlage selbst bewerkstelligt, die Rolle des aktiven Depotlenkers innehat, wechselt sie durch die Delegation der Kapitalanlage in die Rolle des passiven Depotkontrolleurs. Damit einher ginge, dass die Haltung zur Kapitalanlage fortan eine andere wäre, das Thema „Governance“ wäre in der Stiftung fortan sortiert.

Business Judgement Rule baut eine Brücke

Das OLG Oldenburg hat 2013 in einem im Stiftungssektor viel beachteten Urteil vor allem die Governance in einer Stiftung bemängelt. Es wurden die Abstimmung der Anlagepolitik und die Kontrolle des Stiftungsvorstands bemängelt. Nimmt man es genau, wurde die Rolle des Stiftungsvorstands kritisiert, er konnte die Rolle des aktiven Depotlenkers eben nicht ausfüllen – was zu Ungereimtheiten in der Kapitalanlage und in der Folge zu einem nicht ausbalancierten Portfolio mit einem zu hohen Aktienexposure führte. Wäre in der Stiftung in Fonds investiert worden, Governancefragen wären (in besagtem Fall) wahrscheinlich nicht schlagend geworden. Fonds bauen daran anknüpfend aber auch eine Brücke hin zur aus dem Aktienrecht bekannten Business Judgement Rule, und umgekehrt. Dort wo ich als Stiftungsvorstand eine volkswirtschaftliche Entwicklung oder eine bilanzielle Schieflage trotz sorgfältiger Prüfung nicht beurteilen kann und es dem Vorstand unmöglich ist, Risiken und Chancen sorgsam gegeneinander abzuwägen, dort kann der Fonds eine Lösung sein. Denn Mikro- und Makroebene werden auf Ebene des Fonds analysiert, bewertet und zur Entscheidungsgrundlage verdichtet. Pflichterfüllung muss nicht bedeuten, sich immer auf Ebene der einzelnen Anlageentscheidung zu bewegen.

Übergeordneter Blick als Erfolgsfaktor

Der Stiftungsvorstand kann sich das zu Nutze machen und den Fonds danach beurteilen bzw. sich damit vertraut machen, ob ein Ansatz stimmig ist, ob der Prozess stringent und nachvollziehbar ist, ob die Ergebnisse in der Vergangenheit dem entsprochen hätten, was man von seiner Anlage erwartet hätte. Ferner kann er verschiedene Fonds miteinander in Konkurrenz „laufen“ lassen und sich auf diese Weise auf die Portfolio-Ebene begeben. Ein Erfolgsfaktor eines Portfolio ist die Streuung, und zwar über Ansätze, Strategien, Anlageklassen und Ausschüttungsmodalitäten hinweg. Fonds ermöglichen genau diese breite Streuung, belegen zudem, dass man das Spekulationsverbot ernst nimmt. Außerdem sind sie transparent hinsichtlich der Kosten. Viele Anbieter schlüsseln Aufwendungen mittlerweile über die gängige Gesamtkostenquote (TER) hinaus auf. Fonds machen zudem über die Ausschüttung eine Liquiditätsplanung möglich, da vergangene Ausschüttungen eine Indikation für künftige Ausschüttungen geben. Für Stiftungen ist dies lebensnotwendig. Sicherlich lässt sich einwerfen, dass auch Fonds keine Garantie dafür abgeben können. Aber wie groß wäre der Reputationsschaden für einen Fondsanbieter, wenn er bei einem Stiftungsfonds nicht in der Lage wäre, eine Ausschüttung zu produzieren oder große Drawdowns zu vermeiden?

Anbieter, die sich dem Stiftungsuniversum tatsächlich und wahrhaftig verschreiben, können und werden sich ein solches Risiko nicht leisten. Erst recht nicht solche, die permanent im Stiftungsumfeld auftauchen, die zusätzliche Informationsquellen wie Transparenzberichte zur Verfügung stellen, auf Stiftungsveranstaltungen präsent sind oder in Fachmedien publizieren. Grundsätzlich machen es Fonds möglich, Schritt für Schritt eine Aktienquote aufzubauen, indem Fonds mit verschieden hohen Aktienquote miteinander kombiniert werden. Zudem sind Fonds kostengünstig zu erwerben, sie erlauben Rückschlüsse auf tatsächlich gezahlte Ausschüttungen und auch den Aufbau eines aus Stiftungssicht optimalen Liquiditätszustroms. Kombiniert eine Stiftung Fonds mit einer, zwei oder vier Ausschüttungen, dann kann der Liquiditätsfluss sehr gut mit den Liquiditätserfordernissen abgeglichen werden. Fonds sind nicht zuletzt sehr gut kontrollier- und objektivierbar, eine Dokumentation, wie es zu einer Entscheidungen für den einen oder anderen Fonds kam, wird dadurch erleichtert bzw. überhaupt für den Stiftungsvorstand machbar. Diese Dokumentation fundiert Anlageentscheidungen und belegt, dass die Pflicht ausgefüllt und größtmögliche Sorgfalt an den Tag gelegt wurde. Es dürfte für den Stiftungsvorstand einfacher und auch zeitgemäßer sein, darzulegen, warum welche Fonds gekauft wurden anstatt auf Ebene einzelner Aktien oder Anleihen Kauf- und Verkaufsentscheidungen zu argumentieren.

Fazit

Stiftungsvorstände haben die Pflicht, sich um eine sorgfältige und sparsame Vermögensverwaltung zu kümmern. Ganz nebenbei soll diese sicher und ertragreich aufgesetzt sein. Stiftungen stehen in der heutigen Zeit vor der Frage, Kapitalanlage selber zu machen oder diese zu delegieren. Fällt die Entscheidung zugunsten letzterem, kann eine Stiftung pro Fondsanalage votieren. Dies brächte eine geänderte Haltung des Stiftungsvorstands zur Kapitalanlage mit sich: er würde vom Depotlenker zum Depotkontrolleur, würde die Dokumentation rund um die Kapitalanlage führen und möglichen Governance-Fragen jegliche Angriffsfläche nehmen. All das macht Fonds durchaus zum zeitgemäßen Anlagevehikel für Stiftungen. Bedenken sind zwar richtig, aber sie dürften eben auch nicht die Augen vor der Realität verstellen.