Den Rahmen setzen
Hier sind die stiftungseigenen Anlagerichtlinien der erste Baustein des Anlageerfolges. Die Stiftung legt darin die wesentlichen Eckpunkte der Vermögensverwaltung fest und kann auch den Willen des Stifters im Hinblick auf die Vermögensbewirtschaftung einbinden. Generell dienen Anlagerichtlinien dazu
- die Grundsätze der Vermögensanlage festzulegen,
- Entscheidungsträgern ein Leitfaden für künftige Entscheidungen zu sein,
- einen ordnungsgemäßen Ermessensgebrauch des Vorstands zu dokumentieren und
- Haftungsunsicherheiten durch vorausschauende Strategien zu reduzieren.
Aus rechtlicher Sicht grenzen sie den Ermessensspielraum des Vorstands bei der Vermögensanlage durchaus ein, bieten allerdings auch Vorteile. Beauftragte Vermögensverwalter haben eine klare Richtlinie. Auch im Dialog mit der Stiftungsaufsicht und der Frage nach der Realkapitalerhaltung erleichtern sie die Lösung. Werden die beschlossenen Anlagerichtlinien nicht beachtet, so kann der dafür verantwortliche Vorstand ggf. für Vermögensverluste haftbar gemacht werden. Jedoch stellen sie auch eine „Versicherung“ für den Vorstand dar, wenn er beweisen kann, dass er gemäß den Anlagerichtlinien gehandelt und alle Sorgfaltspflichten beachtet hat.
Das Fundament aufbauen
Grundsätzlich stehen Stiftungen alle denkbaren Anlageformen offen. Das Stiftungsvermögen kann in Immobilien, Aktien, Renten und Derivaten sowie sonstige alternative Anlageformen investiert werden. Von den vorstehenden Anlageklassen sind die Anlageinstrumente wie Fondsgestaltungen (offene und geschlossene Fonds) und Einzelwerte zu unterscheiden. Investmentfonds sind z.B. keine eigene Anlageklasse. Anlagerichtlinien bestimmen, welcher Teil des zu verwaltenden Vermögens in welchen Anlageklassen angelegt werden soll. Hierbei ist es nicht ratsam, einen Mindestprozentsatz des Stiftungsvermögens in einer Anlageklasse anzulegen. Stattdessen sollte die Quote der risikostärkeren Anlageklassen (wie Aktien, Alternative Investments) einen Höchstwert nicht überschreiten. Konkrete Weisungen müssen enthalten sein, wenn bestimmte Anlagen überhaupt nicht erworben werden sollen.
Daneben sind in den Anlagerichtlinien Ausführungen zu Währungen, dem Sitz des Emittenten und der möglichen Anlageinstrumente festzuhalten. Währungen und Länder sollten in Risikoklassen gebündelt werden. Gute Hinweise hierzu geben die „Kundenangaben für Wertpapiergeschäfte“ der Vermögensberater. Letztlich sind elementare Angaben zu Risikoparametern in die Anlagerichtlinien aufzunehmen. Hierzu zählen Aussagen zum Mindest-Rating beziehungsweise Durchschnitts-Rating von An-leihen. Zudem sollten die auf einen bestimmten Aussteller (Schuldner) oder Verwalter (Investmentanteile) entfallenden Anlagen eine Maximalhöhe nicht überschreiten.
Da sich im Bereich der Geldanlagen regelmäßig neue Themen erschließen, die auch für Stiftungen interessant sein können, sollte der Stiftungsvorstand etwa alle drei bis fünf Jahre die Richtlinien gründlich prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Sich Bericht erstatten lassen
Wer realen Kapitalerhalt anstrebt, muss für die Vermögensallokation Aktien und ggf. weitere Anlageklassen berücksichtigen. Daher bildet ein aussagekräftiges Reporting die Grundlage für die Steuerung komplexer Portfolios. Das Vermögensreporting hat die Vermögensallokation der Organisation in allen relevanten (Risiko-)Facetten übersichtlich und leicht verständlich darzustellen. So dürfen zur Prüfung der Einhaltung der Anlagerichtlinien Aufstellungen zu Anlageformen, Währungen, Regionen, Laufzeiten und Bonitäten nicht fehlen. Eine Darstellung der Vermögensentwicklung und eine Performance-Analyse macht nicht nur deutlich, welche Anlagen und Anlageklassen das Ergebnis wesentlich beeinflusst haben. Es ermöglicht auch eine fundierte Bewertung der Anlagestrategie zur Strukturierung der zukünftigen Allokation.
Ein leistungsfähiges externes und objektives Reporting als Bestandteil des Risikomanagements unterstützt die Organisation bei ihren Kontrollaufgaben und dient zugleich der Vermögenssteuerung.
Kontrollieren und Abwägen
Um langfristig den Stiftungserfolg zu sichern, müssen die Anlageerfolge regelmäßig einer fairen und transparenten Leistungskontrolle unterzogen werden. Neben der Performance sind auch Verlustrisiken und die Einhaltung der Anlagerichtlinien wichtige Kriterien. Ein Wechsel des Vermögensmanagers sollte gut überlegt sein, ist jedoch bei anhaltend unterdurchschnittlichen Ergebnissen unumgänglich. Mit der laufenden Analyse der Performance, den Risikokennzahlen und den Marktentwicklungen werden systembedingte Schwächen in der Performance der Vermögensverwalter aufgedeckt. Falls in einer Periode mit unterschiedlichen Börsenentwicklungen die Ergebnisse des Verwalters kontinuierlich hinter der Marktentwicklung und anderen Verwaltern zurückgeblieben ist, sollte die Vergangenheit abgeschlossen und mit einem neuen Vermögensverwalter in die Zukunft gegangen werden. Reflexion ist hier der Schlüssel, und manchmal helfen erfolgreiche Vorbilder weiter.
Fünf Angewohnheiten, die sich erfolgreiche Investoren zu Eigen machen.
Schritt 1: Sich selbst Erkennen – und Hinterfragen
Nach wie vor gelte es, dass steinzeitliche Gehirn zu überlisten: Menschen sehen die (Anlage-)Welt oft aus einem Rahmen („Frame“) heraus, d.h. wir sehen, was wir sehen wollen und schließen damit unter Umständen bessere Alternativen aus. Auch der Herdentrieb fällt unter diese Kategorie: Wir neigen dazu, der Herde zu folgen oder lassen uns von Stimmungen reizen, die gerade Anleger zwischen Angst und Gier hin und her treiben. Verluste schmerzen zudem oftmals mehr, als Gewinne Freude bereiten. Diese Präferenz könnte im aktuellen Niedrigzinsumfeld schaden: Denn ohne einen gewissen Risikoappetit wird es meine Ertrag gegen.
Angewohnheit Nr. 2: Nicht Sicherheit, sondern Kaufkrafterhalt sollte das Ziel sein
Viele Anleger setzen auf Sicherheit. Um Volatilität machen sie lieber einen großen Bogen. Dabei übersehen sie das Risiko eines realen Kaufkraftverlustes. Nicht die Abwesenheit von Kursschwankungen sollte im Mittelpunkt stehen, sondern der Kaufkrafterhalt. Das größte Risiko ist, kein Risiko eingehen zu wollen.
Angewohnheit Nr. 3: Auf Risikoprämien setzen
Wer risikoreicher investiert, sollte erwarten können, dass diese Investitionen über die Zeit eine höhere Rendite erwirtschaften als risikolose – und damit chancenärmere – Alternativanlagen. Lange historische Zeitreihen (z.B. für den US-amerikanischen Aktienmarkt) belegten dies. Die Erwartung einer Risikoprämie wurde nicht enttäuscht, wenngleich sich ein solches Investment nicht über alle Zeiträume hinweg gleichermaßen gelohnt hat.
Angewohnheit Nr. 4: Investieren geht vor Spekulieren
Wer langfristigen Kapitalaufbau anstrebt, der spekuliert nicht, er investiert. Spekulieren versteht der Experte als das kurzfristige Setzen auf Kursbewegungen. Investieren dagegen als eine mittel- bis längerfristige Kapitalanlage. Das hektische Suchen nach den richtigen Ein- und Ausstiegszeitpunkten ist gefährlich.
Angewohnheit Nr. 5: Auf aktives Management setzen – auch mit „passiven“ Lösungen
Durch ein aktives Management können gezielt Chancen gesucht und gefunden werden. Und bei Bedarf werden die Risiken (z.B. eine hohe Aktienquote bei einer starken Börsenkorrektur, schwächer laufende Industriebranchen) spürbar. Dies ist die Handwerkskunst eines aktiven Vermögensverwalters. Dabei können sehr gut kostengünstige Wertpapiere wie Einzeltitel (Anleihen, Aktien) oder passiv anlegende ETF genutzt werden. Sich nur auf die gerne als „Allheilmittel“ beschriebenen ETF zu verlassen, sollte hinterfragt werden. Denn was nützt es der Stiftung, wenn die passiven Investitionen dazu führen, dass einige Branchen genau dann einen großen Anteil des Depots ausmachen, wenn man sie am wenigsten haben möchte.
Zusammengefasst
Stiftungen sollten die aktuelle Gemengelange mehr als Chance begreifen. Zwar brechen auf der einen Seite die Erträge weg, auf der anderen Seite bringt das Stiftungen womöglich dazu darüber nachzudenken, ob sie mit ihrer Vermögensanlage immer noch richtig aufgestellt und vor allem organisiert sind. Anlagerichtlinien sind dabei ein erster aber wesentlicher Schritt, um die Kapitalanlage professioneller und zielgerichteter aufzusetzen. Sie sind zudem ein essentieller Baustein im Haftungsmanagement sowie Basis für ein ordentliches Reporting und Controlling. Den Kopf in den Sand zu stecken, das ist auf jeden Fall der falsche Schluss.