Finden Sie Ihren Lösungsanbieter

Umsetzung der Grundsteuerreform – die Uhr tickt!

Was der administrative Kraftakt für Stiftungen bedeuten kann

Fachbeitrag Eliotax

Nicht nur Stiftungen mit Direktinvestitionen in Grundstückseigentum steht mit der Umsetzung der Grundsteuerreform im Jahr 2022 ein administrativer Kraftakt ins Haus. Grundstückseigentümer sollten die nächsten Monate nutzen, um sich gut vorzubereiten!

Von Alexander Wackerbeck, Eliotax, alexander.wacherbeck@eliotax.de

Zum Hintergrund

Die Grundsteuer ist die verlässlichste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Dynamik war hier in der Vergangenheit ein Fremdwort. Das ändert sich durch die nun beginnende Umsetzung der Grundsteuerreform: Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbaurechts muss auf den 1. Januar 2022 sein(e) Grundstück(e) neu bewerten lassen. Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens 36 Millionen Grundstücke betroffen sind.

Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welche den Gesetzgeber gezwungen hat, die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer auf eine neue Grundlage zu stellen. Der bisherige Einheitswert wird ab 2025 durch den neuen Grundsteuerwert abgelöst.

stiftungenstärken

Was kommt wann auf Grundstückseigentümer zu?

Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wird für alle Grundstücke in Deutschland ein Grundsteuerwert festgestellt. Grundlage für diesen Wert sind vom Eigentümer je Grundstück einzureichende, digitale Steuererklärungen. Die Finanzverwaltung wird die Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 eröffnen, die Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen wird als Allgemeinverfügung voraussichtlich Ende März öffentlich bekannt gemacht. Fristende für die Abgabe ist nach aktueller Planung der 31. Oktober 2022.

„Die Bewertung ist ein Kraftakt – insbesondere für Grundstückseigentümer!“

In der Erklärung werden detaillierte Angaben zu der Liegenschaft gefordert. Neben Herstellungsjahren und Flächen ist insbesondere die Art der Immobilie sowie deren Nutzung darzustellen. Insbesondere bei Grundstücken, die bereits länger im Eigentum stehen oder eine komplexe Bau- und Nutzungsstruktur aufweisen, wird allein die Beschaffung der erforderlichen Daten viel Zeit in Anspruch nehmen. Dabei spielt auch die Belegenheit eine Rolle, denn in sieben Bundesländern sind individuelle, abweichende Berechnungsmodelle geregelt worden.

Nach der Abgabe der Erklärungen wird die Finanzverwaltung die Bewertung vornehmen und Bescheide über Grundsteuerwerte erlassen.

Praxistipp: Auch wenn die Grundsteuerwerte erst 2025 relevant werden, sind bei Fehlern in den Bescheiden unverzüglich Rechtsmittel dagegen einzulegen!

Hervorzuheben ist, dass die Reform der Grundsteuer nur die Bewertungsmaßstäbe der Grundstücke und Gebäude betrifft. Regelungen zu Steuerbefreiungen sind durch die Reform nicht berührt worden. So können auch weiterhin Grundstücke z. B. von gemeinnützigen Körperschaften, öffentlichen und kirchlichen Körperschaften eine Befreiung erreichen. Es ist aber mit einer Überprüfung der Steuerbefreiung zu rechnen.

Was bedeutet das für Stiftungen?

Eigentümer von Grundstücken haben zukünftig – beginnend auf den Stichtag 1. Januar 2022 – alle sieben Jahre die Verpflichtung, die Grundstücke einer Neubewertung zu unterziehen. Für den Eigentümer ein beachtlicher administrativer Aufwand – gerade für die jetzt anstehende erstmalige Bewertung im neuen Verfahren. Jeder Eigentümer wird sich mit den Details seiner Liegenschaften auseinanderzusetzen müssen, um innerhalb der Frist eine zutreffende steuerliche Erklärung abgeben zu können.

Zusammengefasst

Das Thema Grundsteuerreform ist Eines, das momentan nicht so richtig im Fokus steht, das aber auch für Stiftungen, die Eigentümer von Grundstücken sind, sehr fordernd sein kann. Das regelmäßige Neubewerten von Grundstücken bedeutet einen enormen administrativen Aufwand und erweitert den Pflichtenkatalog von Stiftungsverantwortlichen, daran vorbei kommen sie jedoch nicht. Entsprechend sollten sie Eines auf jeden Fall tun: die kommenden Monate nutzen.