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Stiftungen benötigen Ausschüttungen und nicht nur Performance

Die Umschichtungsrücklage als Arbeitsinstrument

Seit einigen Jahren ist das niedrige Zinsniveau für die Stiftungsverantwortlichen eine besondere Herausforderung bei der Vermögensanlage, sind doch die Erträge aus den Finanzmitteln für eine Stiftung im wahrsten Sinne des Wortes Mittel zum Zweck!
Neue Lösungswege sind seither gesucht und zum Teil auch gefunden worden. Mehr Flexibilität bei den Finanzinstrumenten und ein aktiver Umgang mit Anlagerichtlinien haben für viele Stiftungen eine Verbesserung der Erträge gebracht. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Beitrag die immer beliebter gewordene Umschichtungsrücklage intensiver beleuchtet. Von Peter Schneider, Schneider, Walter & Kollegen Vermögensverwaltung AG

Die Grundlage der Leistungsfähigkeit einer Stiftung sind der Vermögenserhalt (nominal und/oder real) und die Erwirtschaftung regelmäßiger Erträge. Dabei ist die Stiftung rechtlich zwischen Stiftungsrecht (Stiftungsaufsicht) und dem Gemeinnützigkeitsrecht (Finanzamt) eingebettet. Das Finanzamt wacht über die stiftungszweckkonforme und zeitnahe Verwendung der Erträge, um die Gemeinnützigkeit erfüllt zu sehen.

Bei den niedrigen Zinsen kommt es vor, dass die Erträge aus der Vermögensverwaltung geringer ausfallen als erwartet. In der Vermögensanlage stehen dann Entscheidungen an, gegebenenfalls Stiftungsvermögen umzuschichten. Realisierte Substanzgewinne dürfen nach herrschender Meinung aber nicht der zeitnahen Mittelverwendung zugeführt und damit ausgeschüttet werden. Sie müssen grundsätzlich im Vermögen verbleiben. Stiftungen neueren Datums haben hier die Möglichkeit genutzt, in der Satzung eine abweichende Regelung aufzunehmen. Ein Formulierungsbeispiel lautet z.B.: „Vermögensumschichtungen sind zulässig. Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, dabei ist das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.“

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Die Umschichtungsrücklage als strategisches Instrument nutzen

Die Umschichtungsrücklage – oder besser das Umschichtungsergebnis – ergibt sich aus Kursgewinnen und Kursverlusten in der Vermögensanlage. Das Ergebnis kann natürlich positiv oder negativ ausfallen. Im negativen Fall kann es aus der freien Rücklage „abgefedert“ werden. Das Umschichtungsergebnis wird dann in der Bilanz als eigener Posten als Teil des Eigenkapitals geführt.

Idealerweise wird durch die Aktivitäten in der Vermögensanlage auf längere Sicht eine positive Umschichtungsrücklage aufgebaut, die den Stiftungsverantwortlichen dann drei Gestaltungsmöglichkeiten bietet:

  • neben den steuerrechtlichen Rücklagen bietet sich die ergänzende Möglichkeit, den Kapitalerhalt darzustellen;
  • man verfügt über einen „Sicherheitspuffer“, falls es zu unvorhergesehen Verlusten kommt;
  • wenn eine o.g. Satzungsregelung zur Mittelumwidmung existiert, kann die Umschichtungsrücklage eine stille Ertragsreserve darstellen.

Für den Fall einer negativen Umschichtungsrücklage muss in der Finanzplanung bedacht werden, mittelfristig gezielt Kursgewinne zu realisieren, um die negative Rücklage bilanziell auszugleichen.

Die Umschichtungsrücklage als taktisches Instrument nutzen

Aus der komfortablen Lage einer positiven Umschichtungsrücklage heraus (s.o. Stichwort „Sicherheitspuffer“) können folgende taktische Vorgehensweisen bedacht werden.

Primär sind nur Dividenden und Zinsen (die Handhabung von vereinnahmten Optionsprämien ist strittig) als ordentliche Erträge ausschüttungsfähig. Entsprechendes gilt für Ausschüttungen aus Investmentfonds.

In Zeiten niedriger Zinsen, könnten Anleihen mit einem höheren Zinskupon und einem Kurs deutlich über hundert (sogenannte Überparianleihen) erworben werden, die z.B. statt 2% p.a. mit einem Zinskupon von 6% p.a. ausgestattet sind. Bis zur Tilgung der Anleihe wird ein planbarer Kursverlust entstehen (z.B. Kaufpreis zu 120 minus Tilgung zu 100). Entweder steht dem planbaren Verlust bereits ein „Puffer“ gegenüber und/oder es müssen noch aus anderen Instrumenten entsprechende Kursgewinne erzielt werden. Das Ergebnis ist so ein höherer ausschüttungsfähiger Ertrag. Dieser Effekt lässt sich natürlich auch vice versa nutzen (z.B. 0,5% Zinskupon, Kaufpreis zu 94 und Tilgung zu 100).

Ein ergänzender Aspekt zu dem bisher gesagten sind sogenannte Zinskurveneffekte, d.h. der Investor erwirbt eine Überparianleihe (s.o. Kaufpreis zu 120) hält diese aber nicht bis zur Fälligkeit, sondern veräußert die Anleihe vor Fälligkeit (z.B.  zu 110). Damit ist der planbare Kursverlust geringer, die Stiftung hat aber trotzdem für die Haltedauer einen Zinskupon von 6% pro Jahr erhalten. *)

Die taktischen Überlegungen mit dem buchhalterischen Weg über die Umschichtungsrücklage mag dem einen zu aufwendig erscheinen oder dem anderen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Daher lassen sich die o.g. Aspekte auch auf die Vermögensanlage innerhalb eines „Fondsmantels“ übertragen. Innerhalb eines „Fondsmantels“ ist es unerheblich welcher Art die Erträge sind, da nur die Ausschüttungen des Fonds an die Stiftung relevant sind. Größere Anlagevermögen nutzen daher die Möglichkeiten individualisierter Spezialfonds mit eigenen Anlagerichtlinien. Dieses Know-How findet sich auch bei Publikumsfonds, wenn diese nicht nur kostengünstig aufgestellt sind, sondern auch auf die Ausschüttungsbedürfnisse von Stiftungen ausgerichtet sind. Stiftungen finden Informationen zur aktuellen Ausschüttung in der Regel in den Monatsberichten der Investmentfonds, die auch Stiftungsfonds sein können. Informationen zur Ausschüttungshistorie sind meist auf Anfrage erhältlich, denn nur wenige Anbieter liefern dies im Rahmen der herkömmlichen Fondsinformationen.

Stiftungen können sich dazu selber über Finanz- und Stiftungsportale informieren oder die Beratung von stiftungsaffinen unabhängigen Beratern in Anspruch nehmen.

*) Die o.g. Zahlen sind zur Veranschaulichung grob vereinfacht und stellen keine Anlageberatung dar.

Fazit

Nicht nur in Zeiten niedriger Zinsen oder anderer noch zu erwartenden Widrigkeiten ist die Umschichtungsrücklage in mehrfacher Weise ein gutes Arbeitsinstrument für die Stiftungsverantwortlichen. Die Umschichtungsrücklage ist sowohl langfristig für eine gute Finanzplanung als auch mittelfristig für konkrete Vermögensüberlegungen hilfreich, kann hier also konkret als Instrument eingesetzt werden. Diese Lösung liegt vielen Stiftungen vielleicht sogar am nächsten und sollte heute zum Handwerkszeug gehören.