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Stiften unter einem Dach

Ein alternatives Stiftungsmodell mit vielfältigen Möglichkeiten

Fachbeitrag Kindernothilfe-Stiftung

Stiftungen in Deutschland haben es aktuell nicht einfach. Die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase schmälert die Kapitalerträge. Dadurch ist es gerade für kleinere Stiftungen fast unmöglich, neben dem Kapitalerhalt auch die Satzungszwecke zu verfolgen. Die Auswahl passender Projekte und die Suche nach Nachfolgern in der Stiftungsarbeit sind weitere Probleme, die viele Stifter beschäftigen. Was wird aus meiner Stiftung, wenn ich mich zurückziehen möchte oder muss? Und was passiert, wenn ich nicht mehr da bin? Ein Überblick über Engagementformen aus Sicht einer Stiftung schafft Klarheit. Von Maria Wilmer, Kindernothilfe-Stiftung

Eines gilt für Stifter ganz übergeordnet: Viele Stifter möchten sich eigentlich nur auf die inhaltliche Stiftungsarbeit konzentrieren – kann man die anderen lästigen Aufgaben, wie z.B. Buchhaltung, Jahresabschlüsse oder Suche nach passenden Förderprojekten dauerhaft auf andere übertragen? Diese Fragen sind wichtig, geht es doch dabei für die meisten Stifter um eine Herzensangelegenheit mit einem Wunsch verbunden, auch über den eigenen Tod hinaus zu wirken. Umso wichtiger ist es, sich bereits vor der Gründung mit diesen Fragen auseinanderzusetzten. Auch bei der Beratung zur Auswahl der passenden Stiftungsform sollten diese Fragen unbedingt mitbedacht werden. Als Antwort auf viele dieser Fragen kommt für die Stiftungsinteressenten das Engagement in einer Dachstiftung in Betracht. Kennzeichnend für dieses Modell ist, dass mehrere Stifter ihr Engagement unter dem Dach einer rechtlich selbständigen Stiftung bündeln.

stiftungenstärken

Administrative Arbeit wird Stiftern abgenommen

Neben den lokal tätigen Bürgerstiftungen sind Stiftungen verschiedener gemeinnütziger Organisationen (meistens in Form von Vereinen) die zweite relevante Gruppe dieses Stiftungsmodells. Diese Organisationen sind selbst in der Projektarbeit zu den unterschiedlichsten Themen tätig. Viele von ihnen errichten eine Dachstiftung, durch die die Projektarbeit gefördert wird.  Die Dachstiftungen können somit nicht nur auf eine hohe Fachkompetenz, sondern auch auf die große Auswahl möglicher Förderprojekte zurückgreifen.

Für ihre Stifter übernehmen die meisten Stiftungen die notwendigen administrativen Aufgaben wie etwa Jahresabschlüsse, Kontakt mit den Behörden oder Ertragsweiterleitungen und informieren ihre Stifter regelmäßig über die Verwendung der Erträge. Die Bündelung dieser Aufgaben bei der Dachstiftung führt neben der Entlastung der Stifter vor allem zur wirtschaftlichen Synergieeffekten: Durch niedrigere Verwaltungskosten können mehr Erträge in die Projektarbeit fließen. Selbst auf Dauer errichtet, stellen die Dachstiftungen zudem eine kontinuierliche Betreuung aller unter Ihrem Dach gegründeten Stiftungsformen sicher. Sie bieten somit eine gute Lösung an, wenn es um Fragen zur Nachfolgeregelung und zum Fortbestand der Stiftung über den Tod der Stifter hinaus geht. Am Beispiel der vor 20 Jahren vom Kindernothilfe e.V. errichteten Kindernothilfe-Stiftung werden nachstehend die unterschiedlichen Stiftungsmöglichkeiten im Rahmen einer Dachstiftung vorgestellt.

Zustiftungen – der erste Schritt

Zustiftungen sind Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung. Sie sind nicht, anders als bei einer Spende, zeitnah zu verwenden. Sie bleiben dauerhaft in der Dachstiftung erhalten. Sie stellen die einfachste Form des stifterischen Engagements dar. Im Hinblick auf die Verwendung der Erträge werden Zustiftungen in freie und zweckgebundene Zustiftungen unterschieden. Anders als bei freien Zustiftungen, bei deren Verwendung die Dachstiftung im Rahmen ihrer Satzungszwecke frei ist, dürfen die Erträge der zweckgebundenen Zustiftungen nur für bestimmte vorher definierte Zwecke verwendet werden. Eine häufige Möglichkeit, das Engagement anhand von Zweckbindungen zu bündeln, sind Themenfonds. So unterhält die Kindernothilfe-Stiftung vier Themenfonds zur Förderung von Projekten mit den Schwerpunkten „Mädchen und Frauen“, „Bildung und Berufsausbildung“, „Umwelt ist ein Kinderrecht“ und „Kinder in besonders schweren Lebenslagen“. Erträge aus diesen Themenfonds werden ausschließlich für die Projekte mit diesen Schwerpunkten verwendet.

Stiftungsfonds – Geben mit Zweck

Bei den Stiftungsfonds, auch Namenfonds genannt, handelt es sich ebenfalls um zweckgebundene Zustiftungen in den Grundstock einer Dachstiftung. Dabei können die Stifter ihre eigenen inhaltlichen Vorstellungen einbringen. So ist z.B. der Name des Fonds frei wählbar und auch der Förderzweck sowie das Förderprojekt können individuell bestimmt werden.

Die Gründung und Betreuung von Stiftungsfonds bringt administrativen Aufwand mit sich. Daher werden Mindestbeträge vorgegeben, mit denen ein Stiftungsfonds gegründet werden kann. So empfiehlt die Kindernothilfe-Stiftung, unter deren Dach mittlerweile knapp 110 Stiftungsfonds verwaltet werden, einen Mindestbetrag von 5.000 EUR. Nicht zuletzt die Möglichkeit, auch mit kleineren Beträgen als Stifter aktiv zu werden und einen dauerhaften Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten, ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg ins Stiften mit der Option einer nachträglichen Kapitalerhöhung.

Treuhandstiftungen

Bei Treuhandstiftungen handelt es sich um rechtlich unselbständige Stiftungen, die von Dachstiftungen verwaltet und im Rechtsverkehr vertreten werden. Rechtlich gesehen stellen Treuhandstiftungen ein zweckgebundenes Sondervermögen dar. Das wird vom Stifter auf eine Dachstiftung übertragen und von dieser nach Vorgaben des Stifters verwaltet. Wesentlich dabei ist die umfassende Beratung und Begleitung durch die Dachstiftung sowohl im Gründungsprozess als auch bei den anschließenden administrativen Aufgaben.

So übernimmt die Kindernothilfe-Stiftung für Ihre 30 Treuhandstiftungen solche Verwaltungsaufgaben wie z. B.  Buchhaltung, Vermögensanlage, Ertragsweiterleitung sowie Jahresabschlüsse. Die Bündelung dieser Aufgaben unter einem Dach hat gleich zwei Vorteile: Die Dachstifter werden entlastet und die Verwaltungskosten werden reduziert. Aus diesem Grund wird die Treuhandstiftung oft auch als Instrument zur Gründung einer Stiftung mit (im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung) niedrigeren Vermögenswerten genutzt. Das Gründungskapital vieler Treuhandstiftungen kann durch Zustiftungen sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen sukzessive aufgestockt werden.

Selbständige Stiftungen

Neben Treuhandstiftungen können Dachstiftungen auch das Management anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen, die im Gegenzug Erträge zur Förderung der Projektarbeit der Organisation zur Verfügung stellen. Bei diesem auf einem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis basierenden Modell müssen allerdings alle für die Errichtung und Verwaltung erforderlichen (kosten- und zeitaufwendigen) administrativen Prozesse eingehalten werden. Trotzdem kann eine solche Kooperation für beide Seiten sinnvoll sein. Das ist dann der Fall, wenn die Förderzwecke der zu verwaltenden Stiftung mit denen der Dachorganisation identisch sind und die letztere über eine hohe Kompetenz in der Zweckverfolgung und in der Stiftungsverwaltung verfügt. Die verwaltete Stiftung kann dadurch ihre Struktur schlank halten und somit mehr Erträge für die von der Dachorganisation unterstützten Projekte zur Verfügung stellen.

Stifterdarlehen – eine zeitgemäße Form der Unterstützung

Ein Stifterdarlehen ist ein zinslos gewährtes Darlehen, dessen Erträge der Organisation zugutekommen. Trotz der Bezeichnung als „Stiftung auf Zeit“ ist es keine Stiftungsform im rechtlichen Sinne. Denn wie bei jedem Darlehen besteht hier der Anspruch auf die Rückübertragung des eingezahlten Betrags. Aus der Sicht der Dachstiftung ist es ein zusätzliches Instrument, weitere Personen an der Arbeit der Stiftung zu beteiligen. Und für die Stiftungsinteressenten sind Stifterdarlehen eine gute Möglichkeit, in Zeiten der Abwertung privater Geldanlage, eine Organisation zu unterstützen aber gleichzeitig nicht die eigene finanzielle Absicherung für unvorhergesehene Lebenssituationen zu vernachlässigen. Wegen der einfachen Möglichkeit der Umwandlung der Stifterdarlehen in eine Zustiftung, einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung, werden Stifterdarlehen oft auch als „Stiften auf Probe“ bezeichnet.

Die nachstehende Abbildung stellt die Möglichkeiten stifterischen Engagements unter einem Dach einmal zusammenfassend dar:

Grafik Kindernothilfe Stiftung Dachstiftung

Grafik „Stakeholder und Verbindungen innerhalb einer Dachstiftung“

Zusammengefasst

Die vielfältigen Stiftungsformen der Dachstiftungen eröffnen vielen Menschen gute Möglichkeiten, sich auch in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase als Stifter zu engagieren und die Stiftungsarbeit dauerhaft sicherzustellen. Nicht immer muss es eine rechtlich selbständige Stiftung sein. Wer keinen Wert darauf legt, administrative Aufgaben selbst zu erledigen und von der Erfahrung und Fachkompetenz der Projektträger bei der Auswahl und Unterstützung von Förderprojekten profitieren möchte, sollte sich mit dem Thema Dachstiftung vertraut machen.