Stiftungsrecht reloaded

Wir rezensieren „Das neue Stiftungsrecht“ von Dr. Erich Theodor Barzen

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Wir rezensieren: Das neue Stiftungsrecht
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Stiftungsrecht reloaded hieß es letztes Jahr im Juni, und im Stiftungssektor war es fast schon so etwas wie ein Running Gag. Wie weit man denn sei mit der Stiftungsrechtsreform, ich weiß nicht auf wie vielen Stiftungstagen wir diese Frage stellten. Dann aber hieß es plötzlich, dass etwas voranginge, und siehe da, Mitte 2021 war es soweit: Das neue Stiftungsrecht wurde beschlossen. Spannend ist nun, welche Änderungen sich im Vergleich ergeben haben, und genau diese Synopse stellt der Stiftungsrechtsexperte Dr. Erich Theodor Barzen an. Wir haben reingelesen.

Sie kennen das sicher. Vorfreude ist die schönste Freude, auch wenn die Vorfreude bei der Reform eines Gesetzeswerks sicher nicht mit jener bei einem Weihnachtspräsent mithalten kann. Dennoch war bei der im vergangenen Jahr beschlossenen und im Jahr 2023 in Kraft tretenden Stiftungsrechtsreform schon so etwas wie Erleichterung zu vernehmen. Die Umstände in einigen Facetten der täglichen Stiftungspraxis haben es einfach notwendig gemacht, dass die Regelungen an das Hier und Jetzt anzupassen. Das ist geschehen, für uns ist beispielsweise die Vereinheitlichung der Regelungen zu den Umschichtungserlösen ein echter Gamechanger für viele Stiftungen. Sie können jetzt eben „einfach drauf los“ Umschichtungsgewinne für den Stiftungszweck verwenden, was vorher in der Satzung geregelt sein musste. Hier ändern sich jetzt die Spielregeln, was gut ist.

Dr. Erich Theodor Barzen kreiert eine Arbeitshilfe

Stiftungsrecht reloaded heißt aber auch, dass sich das Stiftungsrecht in vielen Ausprägungen verändert hat. Etliche Regelungen wurden neu gefasst, umso spannender ist ein vergleichender Blick auf alten und neuen Gesetzestext. Genau diesen wirft Autor Dr. Erich Theodor Barzen in „Das neue Stiftungsrecht“. Der frühere Leiter der Finanzabteilung bei der Evangelischen Landeskirche ist heute bei der renommierten Kanzlei Solidaris beschäftigt und hat hier im Täglichen mit stiftungsrechtlichen Fragestellungen zu tun. Entsprechend fiel ihm auf – und das schreibt er im Vorwort auch so –, dass der Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Stiftungsrecht beileibe nicht trivial ist. So weist das Buch „jeder Sinneinheit des alten Stiftungsrechts eine laufende Nummer zu. Das Gleiche gilt für das neue Stiftungsrecht.“ Die Publikation ist also als Arbeitshilfe konzipiert.

Die Gesetzesbegründungen auf einen Blick

Ein Blick in die Vergleiche der alten und neuen Regelungen wird nun auf zwei Ebenen vorgenommen. Einmal auf Ebene der einzelnen Paragraphen, und daneben eben noch auf Ebene der jeweiligen Gesetzestexte. Daran knüpft direkt der Sprung in die Gesetzesbegründungen an. Diese erstrecken sich auf 66 Seiten, wer sich also in die neuen Regelungen einarbeiten möchte, um sie dann in der täglichen Stiftungspraxis entsprechend zu nutzen, der ist hier gut aufgehoben. Wohlgemerkt sind hier Stiftungspraktiker gut aufgehoben, die in ihrer Stiftung Manches anders machen müssen, um dem aktuellen Umfeld Rechnung tragen zu können. Andererseits sind auch Berater von Stiftungen gut aufgehoben. Sie erfahren kompakt, wie sich Stiftungshandeln künftig womöglich anders begründen lassen kann.

Wie entstand das neue Stiftungsrecht?

Was wir sehr spannend finden, was aber für Manchen vielleicht ein wenig „nerdig“ daherkommt, ist die Entstehungsgeschichte des neuen Stiftungsrechts. In Anlage 1 trägt Dr. Erich Theodor Barzen ab Seite 260 noch einmal den Weg des neuen Stiftungsrechts durch die Gesetzgebung vor Augen. Beziehungsweise wird anschaulich, inwiefern es zunächst Entwürfe gibt, die dann diskutiert und angepasst werden. Auch bekommt man als Außenstehender einen Eindruck davon, wie viel Diskurs dem neuen Stiftungsrechts zugrunde lag und liegt, und an welchen Punkten bisherige Rechtstreits womöglich entschärft oder geklärt wurden. Gleichwohl entzündet sich ja am neuen Stiftungsrecht auch die Frage, ob Vereinheitlichung nicht auch die Frage der Gestaltungshoheit einer jeden Stiftung beschneidet, aber derlei steht auch einem anderen Blatt.

Die Kunst des Notwendigen

In diesen Anlagen kommt an mehreren Stellen schön heraus, welche Motivation dem neuen Stiftungsrecht zugrunde lag. Wir lesen etwa auf Seite 336 die Stellungnahme der FDP-Fraktion zur Bundestagsdrucksache Nummer 19/31118. Dort heißt es, „… die Änderungen des Stiftungsrechts seien dringend geboten, da Stiftungen in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen würden.“ Hier steckt natürlich die Frage nach der Handlungsfähigkeit von Stiftungen auch im Niedrigzinsumfeld drin, aber eben auch die grundsätzliche und in unseren Augen völlig zutreffende Annahme, dass Stiftungen als zivilgesellschaftlicher Akteur künftig mehr Gewicht in der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben haben werden. Es ist gut, dass der Buchautor hier einmal die komplette – wenn man so will – Korrespondenz zum Stiftungsrechtsentwurf nachgezeichnet hat. Politik ist ja die Kunst des Machbaren, aber eben auch des Notwendigen. Die Stiftungsrechtsreform war schlicht notwendig.

vtfds2022 -Virtueller tag für das Stiftungsvermögen

Zusammengefasst

Das Buch „Das neue Stiftungsrecht“ ist für Stiftungspraktikerinnen und -praktiker eine äußerst wertvolle Arbeitshilfe. Der Vergleich zwischen altem und neuem Stiftungsrecht sowie das Danebenlegen der Gesetzesbegründungen wird es künftig an einigen Stellen erleichtern, Stiftungshandeln an das Hier und Jetzt anzupassen. Dem Autor Dr. Erich Theodor Barzen, der im Übrigen auch zur Stiftungsrechtsreform beim 3. Virtuellen Tag für das Stiftungsvermögen mit an Bord sein wird, ist genau das ein Anliegen. Er schreibt vom „Zeitgewinn“ und von dem einen Blick, der genügt, um Aufschluss über die jeweils korrespondierenden Normen zu erhalten. Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.