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5 Tipps zum Management des Stiftungsvermögen

Warum die Ausrede „Das ist nur was für die großen Stiftungen“ keine Ausrede ist

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#vtfds26 Es darf kein Alibi für Stiftungsgremien geben
Lesezeit: 5 Minuten

Stiftungsvermögen zu managen, ist erste Pflicht von Stiftungsverantwortlichen. Es ist nicht Pflicht Nummer 17. Das wollen viele Verantwortliche in Stiftungen, viele Geschäftsführer und Vorstande von Stiftungen aber nicht hören. Oft wird vorgeschoben, dass Asset Allocation, Aktien und externer Rat ja ohnehin nur etwas für die Großen ist. Gemeint sind die großen Stiftungen. Meine Antwort darauf ist inzwischen immer ein Nein. Aus dem Stiftungsvermögen mehr als Tagesgeld rauszuholen, ist ein Muss. Der Stifter hätte nichts anderes gewollt.

Es ist ja sehr einfach, und deshalb machen es sich viele Stiftungsverantwortliche sehr einfach. Wir legen das Stiftungsvermögen sicher an, das heißt festverzinslich, wir hoffen mal, dass die Inflation nicht alles vom nominalen Ertrag wegfrisst. Das Einfache ist aber manchmal das, was einfach nicht mehr in die Zeit passt. Das ist Verwaltungspraxis in vielen der 29.000 Stiftungen. Aber genau dieses Verwalten von Stiftungsvermögen wird zunehmend zum Problem. Vielen Stiftungen fehlt damit die Schwungmasse für die Ausgabenseite, es fehlt darüber auch das Sex-Appeal für das Fortführen der Stiftung. Das wiederum macht nicht wenige Stiftungen unattraktiv für die nachfolgende Generation künftiger Stiftungsmanager.


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Viele dieser jungen, künftigen Stiftungsverantwortlichen haben aber genau diese Idee von Stiftungsmanagement im Kopf, auch weil sie das vielleicht studiert haben. Wie viele Lehrgänge heißen Stiftungsmanagement, und wie viele Stiftungsverwalten? Eben. Nähern wir uns also mal der Frage, was es heißt Stiftungsvermögen zu managen.

Tipp No. 1:

Stiftungsvermögen zu managen heißt, dass Prozess vor Personen geht. Eine Stiftung muss stets handlungsfähig sein, sie muss Entscheidungen für das Stiftungen jederzeit treffen können. Insbesondere gilt dies für hektische Marktphasen. Dass der „Günther das dann schon regelt“, diese Zeiten sind vorbei. Der Prozess muss vorsehen, dass der Verantwortliche oder die Verantwortliche steht Master of the Geschehen sind, dass Stiftungsvermögen nie ohne Kapitän und am besten immer mit Lotse an der Seite durchs Gewässer geleitet wird. Prozess heißt hier auch, dass ich reflektiere, ich als Vermögensverantwortlicher in einer Stiftung überhaupt in der Lage bin, die Lage zu beurteilen. Kann ich das dauerhaft nicht, ist das NICHT zum Wohle der Stiftung. Damit ist der Aufsatz für das Stiftungsvermögen falsch.

Tipp No. 2:

Ohne Anlageziel ist im Stiftungsvermögen Vieles gar nix. Wer ohne Ziel Stiftungsvermögen anlegt, ist wie ein Wanderer ohne den Namen des Gipfels, auf den er klettern möchte. Das Anlageziel ist die erste Überlegung, die es überhaupt anzustellen gilt. Denn dies fußt auf den Ausgaben, die ich ja relativ verlässlich kenne in meiner Stiftung. Brauche ich gerechnet auf das Stiftungsvermögen dauerhaft 3,5% pro Jahr, lege aber für 2,5% an, entsteht eine Lücke von 1% pro Jahr. Dann stimmt das Ausgabengebirge nicht, oder eben das Einnahmegebirge. Das Anlageziel macht aber etwas mit dem, was folgt, dem Ausformen des Anlagekonzepts. Wer sich 4% Ertragsziel steckt, der legt auch anders an, der löst sich vom „sicher“ und bewegt den Schieberegler in Richtung „ertragreich“. Je robuster das Anlageziel gewählt ist, desto anders wird die Allocation aussehen. und damit auch das Handwerk dahinter. Wer also beim Anlageziel jetzt ambitionierter herangeht, der verändert langfristig die Herangehensweise im Stiftungsvermögen sehr deutlich.

Spielbild Schieberegler ertragreich sicher

Tipp No. 3:

Kennen und nutzen Sie die Vermögenssphären. Qua Stiftungsrechtsreform aus dem Jahr 2023 ist es jetzt möglich, von Haus aus Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen definieren zu können, und Erträge aller Art aus beiden Sphären für die Verwirklichung des Stiftungszwecks zu nutzen. Vor der Reform war dies auch möglich, aber sie mussten es in Ihrer Stiftung bzw. in der Satzung eigens festlegen. Wenn Sie sich jetzt gewahr machen, dass Grundstock Grundstock heißt, also die Asset under Management, das sonstige Vermögen aber beispielsweise als Assets in Motion definiert werden können, dann bringt das die Dinge im Stiftungsvermögen in Bewegung. Mal über Impact Investments nachdenken, dann bewege ich mich bei de Asset in Motion, investiere nach den hier gefassten Vorgaben. Plötzlich geht das, was vorher nicht ging. Die Vermögenssphären zu kennen ist wie das berühmte Kräfte entfesseln.

Tipp No. 4:

Machen Sie sich frei davon, dass Asset Allocation nur was für die großen Jungs ist. Das ist Quatsch, Quatsch mit Soße. Auch 500.000 Euro Stiftungskapital lassen sich wunderbar breit gestreut allokieren. Hier eine Allokation aus zwei Aktienfonds, einem Stiftungsfonds, einem Rentenfonds und einem Immobilienfonds zu wählen, macht Sinn und die Stiftung auf den Schlag wirtschaftlich stehfähiger. Ein Vorzug dessen wird ja gerne vergessen. Kommt ein Major Donor um die Ecke, und qua Erbmasse wird das in den kommenden 15 Jahren häufiger passieren, können sie diesem immer berichten, an wen sie warum diese oder jene Aufgabe im Stiftungsvermögen delegieren. Sie zeigen, dass sie managen, dass sie hier modern aufgestellt und damit der perfekte Hort für die Zustiftung oder die Spende des Major Donors sind. Wo Stiftungsvermögen nur verwaltet wird, lässt sich künftiges gemeinsames Gelingen nicht ableiten. Wo Stiftungsvermögen gemanagt wird schon.

Tipp No. 5:

Machen Sie sich frei davon, Angst zu haben. Angst ist ein guter Diener, aber ein schlechter Herr. Stiftungsvermögen bedarf keiner Angst, sondern Ziel und Konzept gepaart mit der Fähigkeit, passende Produkte auswählen zu können. Wo es da hapert, gibt es Profis, die man sich als Stiftung an die Seite holen kann – für den Moment oder ongoing. Angst vor diesen „Dingen“ zu haben heißt, Angst vor Entscheidungen zu haben. Ja, In Deutschland herrscht der Geist der „German excuse“, es finden sich immer tausend gute Gründe und Ausflüchte, etwas nicht zu tun oder es nicht anders zu machen. Aber es gibt eben auch den einen guten Grund, sich vom Alten zu lösen. Bezogen auf die Stiftungslandschaft ist dies das positive Fortführen einer jeder Stiftung. Damit keine Stiftung in Sippenhaft genommen werden kann und wird, muss sie sich um das Vermögen kümmern, muss sie sich wirtschaftlich stehfähig machen. Angst ist da fehl am Platz. Jetzt ist nicht die Zeit für Angst, sondern für Anpacken.

vtfds26-Das-Ticket

Zusammengefasst

Stiftungsvermögen zu managen, bedarf Entscheidungen. Entscheidung im Hier und Jetzt für die Ertragskraft der Stiftung im Morgen. Diese Entscheidungen dürfen nicht aufgeschoben werden, denn der Weg hin zum besseren Setting im Management des Stiftungsvermögens ist zu machen, aber er wird für einige Stiftungen steinig sein, und das wiederum bedeutet, dass er Zeit braucht. Genau die haben Stiftungen aber nicht. Aus Angst aber gar nichts zu entscheiden, und alles so zu belassen wie es ist, das dürfte langfristig und dann rückblickend betrachtet ein Riesenfehler sein, und jede Stiftung muss sich hinterfragen, ob sie diesen Fehler machen möchte. Denn am Schluss betrifft das den gesamten Stiftungssektor. Das mag dem einen oder anderen Wurscht sein, aber nutzen Stiftungen ihre Freiheitsgrade auf der Einnahmeseite nicht deutlich mehr aus, schwinden damit auch die Freiheitsgrade auf der Ausgabenseite. Das wiederum wird die Diskussion ums Steuerprivileg nicht eindämmen, sondern befeuern. Will der Sektor das? Wollen wir das im Stiftungssektor? Eben.