Hilfe, mein Stiftungsfonds hat Risikoklasse 6

Wenn die Risikoeinstufung zur Stolperfalle bei der Fondsanlage von Stiftungen wird

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Hilfe Stolperfalle
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Vielleicht kennen Sie das. Sie stellen sich für Ihre Stiftung ein Fondsportfolio zusammen, aus ein paar Stiftungsfonds und ein paar Fonds, die Stiftung nicht im Namen tragen, ihren Ausstattungsmerkmalen nach aber mindestens so stiftungsgeeignet sind wie eben jene Stiftungsfonds. Doch dann, beim Prüfen der Risikoeinstufung, fällt plötzlich auf, dass bei dem einen oder anderen Fonds als Risikoklasse 6 aufscheint. Mit dem Stiftungsberater Jörg Müller haben wir an dieser Stelle einmal durchexerziert, was Stiftungen jetzt machen können.

Es ist eines dieser leidigen Themen, die in der Stiftungspraxis immer häufiger aufscheinen und die Frage aufkommen lassen, ob Fonds denn tatsächlich die richtigen Vehikel sind, um die stiftungsindividuellen und -spezifischen Ziele in der Verwaltung des Stiftungsvermögens zu erreichen. Denn wenn Stiftungen eines nicht wollen, dann ist es Risiko, und Risiko als Ausdruck einer 6 auf einer Skala von eins bis sieben sieht ganz genau danach aus, was Stiftungen meiden sollten wie der Teufel das Weihwasser. Aber was drückt die Risikoziffer 6 eigentlich genau aus, und widerspricht diese wirklich der Stiftungseignung eines Fonds?

RISIKONEIGUNG LÄSST STIFTUNGSZIELE AUSSEN VOR

Die MIFID-Richtlinie bzw. ihre Macher haben es sicherlich gut gemeint. Sie haben Fondsprodukte bzw. Geldanlagen in eine Risikoskala gepresst, los geht’s bei Risikostufe 1, die Sicherheit verspricht. Verortet sind hier auch Sparbriefe, Tagesgeld und Geldmarktfonds. Jede weitere Risikostufe kennt weitere Anlagen, Risikoklasse 6 entspricht einer Anlage in wachstumsorientierten bzw. spekulativeren Anlagen oder Fonds. Anleger, also auch Stiftungen, sollen hierüber ihrer Risikoneigung zugeordnet werden. Das Problem hierbei ist jedoch: Die Risikoneigung wird nichts ins Verhältnis zum Anlagehorizont gesetzt, und die Risikoneigung allein lässt die stiftungsindividuellen Ziele für den ordentlichen Ertrag außen vor.

RISIKO, EIN GUTER DIENER, ABER EIN SCHLECHTER HERR

Überhaupt ist der Risikobegriff einer, der vielleicht ein guter Diener ist, aber ein schlechter Herr, speziell in der Verwaltung des Stiftungsvermögens. Eine Schwankung bzw. ein Rücksetzer, das sieht nicht schön aus und das müssen Stiftungsverantwortliche abkönnen, das Risiko drückt sich für eine Stiftung aber vor allem darin aus, dass ein Abschreibungsbedarf aus einem Drawdown beim Fondsanteilspreis resultiert. Dies ist dann der Fall, wenn der Rücksetzer lange nicht aufgeholt wird bzw. das Konzept ein Aufholen des Rücksetzers aufgrund irgendwelcher Faktoren nicht hergibt. Exakt greifen lässt sich das nicht, aber abschätzen schon.

„Schauen Sie sich den Fondschart genau an, ob der Fonds in der Vergangenheit in der Lage war, Rücksetzer wieder einigermaßen in derselben Zeit aufzuholen, wie die Delle entstanden war.“

Jörg Mülle

Wir sprachen mit Jöerg Müller

DER PRAXISTIPP VON JÖRG MÜLLER: Schauen Sie sich den Fondschart genau an, ob der Fonds in der Vergangenheit in der Lage war, Rücksetzer wieder einigermaßen in derselben Zeit aufzuholen, wie die Delle entstanden war. Viele Stiftungsfonds dürften im Corona-Crash im März 2020 einen ordentlichen Rücksetzer erlitten, diesen aber bis Ende 2020 weitestgehend, also zu 85 oder 90% oder komplett wieder aufgeholt haben. Stiftungsfonds die das nicht geschafft haben, sind auf die Fragenliste zu setzen, hier sollte man den Anbieter des Fonds fragen, warum der Fonds hinterherhinkt und was im März 2020 im Konzept passiert ist. Letztlich hängen an Desinvestitionen, also am Verkaufen von Aktien oder Anleihen in einen Crash hinein auch die ordentlichen Erträge von morgen.

DIE ANLAGERICHTLINIE MUSS ES HERGEBEN

Hat ein stiftungsgeeigneter Fonds Risikoklasse 6, dann sind dort Investments „drin“, die unter Umständen schwankungsfreudiger sind. Schwankungsfreudig heißt, dass sich vermutlich nicht sicher sagen lässt, dass der Fonds ganz sicher egal was passiert nur 5 oder 10% an Einbußen kurzfristig verzeichnet. Steht in der Anlagerichtlinie aber genau das drin, dass Fonds eben nicht stärker als 5 oder 10% schwanken dürfen, können Stiftungen kaum etwas machen. In einer zeitgemäßen Anlagerichtlinie steht derlei nicht mehr oder abgeschwächt drin, stattdessen wird ein Prozess beschrieben, der abläuft, sobald ein Drawdown im Fonds passiert, der zu erklären ist.

DER PRAXISTIPP VON JÖRG MÜLLER: Einen Drawdown kann kein Fonds verhindern, er ist ja in Märkten investiert. Und dass Märkte schwanken, das ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Auch der gute alte Rentenmarkt schwankt, nur wird Schwankung immer nur auf die Aktienseite bezogen. Eine marktgegebene Schwankung wie im März 2020 müssen Stiftungen dahingehend prüfen, ob der Fonds die damit verbundene Delle wieder aufholen konnte. Die Anlagerichtlinie sollte daher eher einen Passus enthalten, dass ein Fonds im Falle eines Drawdowns in Absprache mit dem Anbieter des Fonds auf seinen Ansatz hin überprüft und sortiert wird, ob der Drawdown markt- oder konzeptbedingt erfolgt ist. Dieser Prozess darf nicht in einer Entscheidung münden, direkt in die Delle hinein zu verkaufen, denn zu diesem Zeitpunkt ist das Verhalten des Fonds danach noch gar nicht zu beurteilen.



PLATTFORMTIPP: Jörg Müller ist auf stiftungsmarktplatz.eu https://stiftungsmarktplatz.eu/dienstleister/advice-opinion-asset-management/ als Stiftungsexperte für das Themenfeld Fondsanlage gelistet und steht Stiftung hier mit Rat und Tat zur Seite, speziell das Übersetzen der Anlagerichtlinie in ein aus Stiftungssicht funktionierendes Portfolio aus stiftungsgeeigneten Fonds und das kontinuierliche Monitoring dessen gehöre zu seinen Schwerpunkten in der Betreuung von Stiftungen.

HABEN SIE IHREN STIFTERWILLEN INS HIER UND JETZT ÜBERSETZT?

Ein gewichtiger Punkt ist für Stiftungen der Stifterwille bzw. dessen zeitgemäßes Übersetzen. Der Stifterwille ist das höchste Gesetz in einer Stiftung, der Stifterwille zählt. In der Regel sieht dieser zuvorderst das Verwirklichen des Stiftungszwecks vor, und hier kommt wieder die Risikoklasse 6 bei manchem stiftungsgeeigneten Fonds ins Spiel. Sind für die Verwirklichung des Stiftungszwecks alle Mittel ausgeschöpft, die das bisherige Anlageuniversum hergegeben haben, kann eine Übersetzung des Stifterwillens dahingehend notwendig werden, das Anlageuniversum an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und darüber gleichzeitig das Erreichen der Stiftungsziele auf Seiten des ordentlichen Ertrags wieder in den Fokus rücken.

DER PRAXISTIPP VON JÖRG MÜLLER: Das Übersetzen des Stifterwillens ins Hier und Jetzt der Rahmenbedingungen in der Verwaltung des Stiftungsvermögens dürfte für viele Stiftungen eine Herausforderung sein. Es empfiehlt sich, die Wortkombination ‚ertragreich und sicher‘ dahingehend zu übersetzen, dass der ordentliche Ertrag priorisiert wird, dass dafür ein Portfolio aus stiftungsgeeigneten Fonds zusammengestellt wird und dass der Anlagehorizont grundsätzlich über das Kalenderjahr hinweg geweitet wird. Letzteres ist der Parameter rund um den Kapitalerhalt, der Kapitalerhalt sollte für einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren angestrebt werden, da darüber Schwankungen der Anlagewerte von Haus aus weggeglättet werden können. Schwankungen oder Crashs kennen keine Kalenderjahre.

ZUSAMMENGEFASST

Wird für einen Fonds, den eine Stiftung für sich als stiftungsgeeignet klassifiziert hat, die Risikoklasse 6 als Risikoeinstufung genannt, dann muss dies nicht dazu führen, dass der entsprechende Fonds von der Stiftung nicht gekauft werden kann. Denn eine Risikoklasse 6 muss nicht bedeuten, dass der Fonds in jedem Fall stark schwankt, letztlich sind in diesem Fonds „Dinge“ enthalten, die im Falle eines Falles – so geschehen im März 2020 im Zuge des Corona-Crashs – markant nach unten fallen können. Die Betonung liegt auf Können, und auf Falle eines Falles. Schauen Sie sich Stiftungsfonds oder Income-Fonds im März 2020 und danach einmal an, viele sind deutlich zurückgefallen, nur um dies bis heute in der Mehrzahl der Fälle wieder aufzuholen. Risikoklasse 6 als Einstufung bei ein zwei Fonds im Fondsportfolio einer Stiftung ist also eine Information, die wichtig ist, die aber allein nicht das Leitkriterium für eine Stiftung sein darf. Ertrag, auch ein ordentlicher, braucht in Zeiten wie diesen eben manchmal auch einen Schuss
Risikoklasse 6.