Coupon plus Impact für’s Stiftungsvermögen

Warum Green Bonds für Stiftungen spannend sind und wie Stiftungen diese nutzen

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Green Bonds
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Das relativ neue und stark wachsende Anleihesegment der Green Bonds scheint wie gemacht für die Vermögensanlage von Stiftungen, zumal die neuen Richtlinien der ICMA für mehr Transparenz sorgen. Gleichwohl bedeuten Green Bonds nicht unbedingt Grüne Welle im Stiftungsvermögen, dafür muss einfach relativ genau hingeschaut werden. Wir haben hinsichtlich Green Bonds Betrachtungen zu Risiken, Rendite und Diversifikation angestellt, und eine Stiftung gefunden, die in Green Bonds investiert.

Nach mehr als drei Jahren wurden die Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) überarbeitet. Vorteil für Stiftungen: Mehr Transparenz zu Mittelverwendung und Impact. Der Markt für grüne Anleihen zählt zu den am stärksten wachsenden Segmenten am Kapitalmarkt. Dies, obwohl es an einheitlichen und detaillierten Standards für grüne Anleihen lange Zeit gemangelt hat. Unterschiedliche Standardisierungsorganisationen – überwiegend in Europa beheimatet – hatten versucht, dieses Problem zu lösen. Mit der nun vorgelegten Präzisierung der ICMA ist ein großer Schritt vorwärts gelungen.

Die International Capital Markets Association (ICMA) ist ein internationaler Branchenverband für Kapitalmarktteilnehmer mit Sitz in Zürich. Mitglieder sind im Wesentlichen europäische Banken und Finanzdienstleister. Eine wesentliche Aufgabe der Organisation betrifft die Selbstregulierung des Kapitalmarktgeschäftes. Da in Europa derzeit mit Abstand die meisten Green Bonds sowohl nach Anzahl als auch nach Emissionsvolumen emittiert werden besitzen die Principles durchaus Gewicht.

Klare Positivliste grüner Bereiche

In den vergangenen Jahren hat die Vielfalt der Emittenten und Projekte, die durch Green Bonds unterstützt werden, zugenommen. Das hat für eine gewisse Unübersichtlichkeit für Stiftungen geführt, da den einzelnen Green Bonds in einem Fonds mitunter nicht zu entnehmen war, welche Projekte mit welcher Stoßrichtung denn nun genau gefördert werden. Das hat sich durch die Neuauflage geändert, denn jetzt gibt es eine Positivliste der Bereiche. Weitere nachhaltige Vorhaben können hinzukommen, die Liste ist offen. Im Einzelnen sind dies derzeit Investitionen in

  • Erneuerbare Energien (Produktion und Übertragung sowie Hardware dazu)
  • Energieeffizienz
  • Energiespeicher, Fernheizungen, Intelligente Netze und die dazugehörige Hardware
  • Abfallvermeidung, insbesondere Reduzierung gasförmiger Emissionen, Reduzierung Boden- und Wasserverschmutzung, Abfallvermeidung, Technologien zur Energieerzeugung aus Abfall
  • Nachhaltiger Ackerbau mit natürlicher Schädlingsbekämpfung und intelligenter Nutzung von Saatgut und innovativer Bewässerung (drip irrigation), nachhaltige Tierhaltung, nachhaltige Fischerei und Aquakultur, nachhaltige Forstwirtschaft mit Wiederaufforstung und Projekte zur Wiederherstellung natürlicher Landschaften
  • Erhalt und Förderung der Biodiversität an Land und zu Wasser
  • Saubere Mobilität und Transport, Elektromobilität, Schienenverkehr, multimodale Transportsysteme
  • Nachhaltiges Wasser- und Abwassermanagement inklusive Infrastruktur, Wasseraufbereitungsanlagen und intelligenter Abwasserbehandlung in Städten, Renaturierung von Flüssen und Maßnahmen zur Hochwasservermeidung
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Beobachtungs- und Warnsysteme
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft, Recycling, umweltgerechte Weiterentwicklung der Produktion
  • Nachhaltige Gebäude, die international anerkannten Standards der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit entsprechen

Zuordnung und Benennung der Sustainable Goals der UN

Diese Themenbereiche lassen sich jeweils den Sustainable Development Goals der UN zuordnen, die Emittenten von Green Bonds sind daher angehalten, die Ziele exakt zu benennen und vor allem im Fortgang der Laufzeit auch zu dokumentieren. Für diesen Nachweis des Impacts wurde ein eigener Leitfaden (Harmonised Framework for Impact Reporting) festgelegt, um die Fortschritte durch die investierten Mittel möglichst einheitlich vergleichen zu können. Das ist gewissermaßen die zweite Stufe zur Vermeidung von Greenwashing: Emittenten müssen fortan den Erfolg der Investitionen periodisch nachweisen.

Damit können Investoren einzelne Anleihen in Green Bonds Fonds überprüfen. Für Fondsanbieter eröffnet sich die Möglichkeit, ausschließlich Bonds ins Portfolio zu nehmen, die den neuen, strengeren Anforderungen gerecht werden und somit die Nachhaltigkeit nachweislich zu befördern. Damit Emittenten nicht in allgemeine Angaben flüchten können sehen die neuen Principles die exakte Benennung der erreichten Verbesserungen vor. Dafür wurde der Begriff der Key Performance Indicators (KPI) näher definiert. Für jede durch einen Bond finanzierte Maßnahme soll demnach der Erfolg möglichst genau quantifiziert werden. Dafür gibt es ebenfalls eine eigene Sub-Richtlinie, die im Folgenden am Beispiel Biodiversität erläutert wird.

Klare Angaben zu Größen, Maßen, Prozenten

Emittenten Grüner Anleihen, die sich zu einem Teil oder ganz dem Ziel der Verbesserung der Biodiversität verschrieben haben, sind angehalten, etwaige Erfolge exakt zu beziffern. Bei Gebieten, die unter Schutz gestellt wurden, umfasst dies die genaue Angabe der Größe in Quadratkilometern, ebenso bei Wiederaufforstungen oder anderweitigen Renaturierungen. Bei Entgiftungen sollen exakte Größen- oder Prozentangaben erfolgen. Innerhalb der Gebiete ist zu berichten, welche Spezies in welchem Umfang sich hat erholen können oder neu angesiedelt wurde, welche weitere Entwicklung angestrebt wird und wie diese umgesetzt werden soll.

Die erweiterten Green Bond Frameworks behandeln neben den inhaltlichen, nachhaltigen Festsetzungen weitere Präzisierungen für Kernbereiche: Der Dokumentation der exakten Mittelverwendung, dem Prozess der Projektevaluation und -auswahl sowie der finanziellen Berichterstattung. Dies ermöglicht einem Fondsmanagement die erleichterte, standardisierte Überprüfung von Green Bonds und sorgt für die Professionalisierung des Segments. Stiftungen werden also zeitnah die Möglichkeit besitzen, sehr zielgenau zu investieren – und die Umweltrendite ihres Investments sehr exakt bemessen können.

Und wie sieht es mit Rendite und Risiken aus?

Im vergangenen Jahr wurden nach einer Franklin-Templeton-Studie weltweit grüne Anleihen und Darlehen im Wert von mehr als 268 Mrd. USD ausgegeben. Die Emissionen verteilen sich auf mehrere Sektoren und Länder, führend sind dabei Europa, der Nahe Osten und Afrika – Tendenz stark steigend. Dr. Eckhard Schulte, MainSky Asset Management (Anmerkung der Redaktion: Für den von MainSky Asset Management angebotenen MainSky Active Green Bons Fund kann für die ausschüttend ausgelegte II-Tranche noch keine Aussage zur Ausschüttungsgüte und damit auch nicht zur Stiftungseignung des Fonds getroffen werden), erkennt in der aufkommenden Anlageklasse ein gutes Vehikel für Stiftungen: „Grundsätzlich kann die komplette Rentenallokation durch Grüne-/Soziale Anleihen abgedeckt werden. Von der Struktur her sind diese ja sehr vergleichbar zu traditionellen Bonds, aber eben ergänzt um die Nachhaltigkeitskomponente.“ Doch es gibt auch zurückhaltende Stimmen: „Die Nachfrage nach Green, Social und Sustainable Bonds ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen und trifft auf ein noch begrenztes Angebot. Daher ist diese Anlageklasse unseres Erachtens aktuell sehr hoch bewertet und unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten daher vielfach unattraktiv. Wir beobachten die Entwicklung aber mit größter Sorgfalt, denn generell können grüne Anleihen eine gute Ergänzung eines nachhaltigen Portfolios darstellen“ lässt Philipp Magenheimer, WAVE AG, wissen.

Achten auf ESG Key Performance Indicators

Alexander Heidenfelder, Edmond de Rothschild, sieht aktuell ebenfalls noch einen Renditenachteil, beobachtet aber eine Tendenz hin zu besseren technischen Daten für grüne Anleihen. „Eine tiefere Investorenbasis führt zu einer geringeren Volatilität, was sie auf risikobereinigter Basis attraktiv machen kann.“ Parallel zu Green / Social Bonds stelle man fest, dass immer mehr nachhaltigkeitsgebundene Anleihen emittiert werden, bei denen sich Emittenten dazu verpflichten, einen speziellen Satz von ESG-Key Performance Indicators (KPI) zu erreichen. „Allerdings bleibt für uns derzeit die Frage, wie die Emittenten, die diese KPIs erfüllen, tatsächlich eine Outperformance erzielen, was die Aufschlagsprämie der Anleihen in erster Linie rechtfertigt.“

Ein großer Pluspunkt: Fonds, die in Green Bonds investieren, genügen höchsten regulatorischen Vorgaben, beispielsweise im Rahmen der Offenlegungsverordnung (Artikel 9). Zudem mehren sich Hinweise, dass sich grüne Anleihen in Zeiten von Abgabedruck in festverzinslichen Papieren etwas stabiler entwickeln könnten und zur Portfoliodiversifikation beitragen. Am Ende des Tages unterliegen Grüne Anleihen allerdings demselben Ausfallrisiko wie Nicht-Grüne Anleihen, es gibt also keine Vorzugsbehandlung im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten. Mindestanforderungen in Bezug auf Ratings sind somit auch bei grünen Anleihen oberstes Gebot. Insofern müssen Anleger auf eine ausgewogene Sektorallokation und eine angemessene Durationspositionierung achten. Für Schulte kommt es zudem auf den passenden Währungsmix und attraktive Einzeltitelselektion an. Aus all diesen Gründen sei es sinnvoll, ein solches Anleiheportfolio aktiv zu steuern.

Breuninger-Stiftung nutzt Vehikel

Green Bonds bieten also eine Positionierung im Einklang mit regulatorischem und gesellschaftlichem Umdenken. Und genau dieses Um- oder auch Vorausdenken hat die Breuninger-Stiftung veranlasst zu investieren. Stifterin Helga Breuninger: „Wir verfolgen das Thema schon seit längerem. Besonders wichtig war uns, dass Greenwashing vermieden wird.“ Die Stiftung fördert seit je her Projekte, die soziale Zwecke unterstützen – im Fokus steht das UN-Ziel „Ausbildung und Geschlechtergleichheit“. „Insofern ergänzt es sich ideal, dass auf der Anlagenseite mit Green Bonds die ‚Klimaziele‘ abgedeckt werden. Somit sind wir sowohl in der Mittelverwendung wie auch in der Mittelanlage Impact-Investoren.“ Im Moment hat die Breuninger-Stiftung etwa ein Viertel der Anleihen-Allokation in Green Bonds investiert. „Perspektivisch werden wir die komplette Rentenallokation in Anleihen überführen, welche ökologische und soziale Zwecke fördern“, kündigt Helga Breuninger an.

Greenwashing vermeiden

Greenwashing vermeiden – das Anliegen Breuningers dürften alle Stiftungen verfolgen. Allerdings gibt es noch keine gesetzliche Reglementierung für Grüne Anleihen. Umso wichtiger ist die Präzisierung der Green Bond Principles. Klar ist, dass von einer weiteren Expansion des Marktes für grüne Anleihen im Jahr 2021 auszugehen ist. Deutschland hat bereits eine zehnjährige grüne Staatsanleihe auf den Markt gebracht, die eine Rekordnachfrage verzeichnete. Darüber hinaus ist die Schaffung einer grünen Anleiherenditekurve durch die Emission grüner Staatsanleihen in den zusätzlichen Laufzeiten (d. h. zwei, fünf und 30 Jahre) einer konventionellen Renditekurve geplant. Die Schaffung einer Benchmark-Kurve für die Anlageklasse würde es den Anlegern ermöglichen, diese Anleihen freier zu handeln und dem Markt für grüne Anleihen zu einer Expansion verhelfen.

Zusammengefasst

GreenBondsvereinen die relative Stabilität von Fixed Income-Anlagen mit nachhaltigem Impact und passen damit perfekt ins Beuteschema von Stiftungen, hier investierende Fonds sind dann unter Umständen auch direkt Artikel-9-Fonds. Allerdings handelt es sich um ein noch junges Marktsegment, das Stiftungen einstweilen ausschließlich mit Hilfe von Experten nutzen sollten, damit der Green Bonds für ein bisschen Grüne Welle im Stiftungsvermögen sorgt.