How-to: Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen

So funktioniert das Verschmelzen von Stiftungen im digitalen Raum

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How to fortwirken
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Mit Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform hat der Gesetzgeber die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen vereinheitlicht und damit erheblich vereinfacht. Die Deutschen Stiftungsanwälte haben dies zum Anlass genommen, um Stiftungen mit ihrer digitalen Plattform fortwirken.de im Verschmelzungsprozess und Umwandlungsprozess bestmöglich zu unterstützen. Dieser Beitrag bietet eine Einführung in die neuen Möglichkeiten, welche Stiftungen durch die Stiftungsrechtsreform erhalten haben, um ihre Zwecke in der Zukunft noch effektiver umsetzen zu können.

Von RA BENJAMIN WEBER und STUD. JUR. CHRISTINA DURWEN

Zulegung und Zusammenlegung erklärt

Mit der am 01. Juli 2023 in Kraft getretenen Stiftungsrechtsreform erleichtert der Gesetzgeber die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen (auch Verschmelzung, Fusion, Zusammenführung genannt). Durch Zulegung überträgt eine notleidende Stiftung ihr Vermögen auf eine übernehmende, fortbestehende Stiftung. Bei der Zusammenlegung werden zwei oder mehrere Stiftungen durch Neugründung zusammengeführt, wodurch eine neue, bisher nicht existente Stiftung entsteht.

Voraussetzung einer Verschmelzung ist, dass sich auf Seiten der übertragenden Stiftung die Verhältnisse nach Errichtung der Stiftung wesentlich verändert haben und eine Satzungsänderung nicht zur Anpassung ausreicht. Die Verschmelzung erfolgt durch Zulegung- oder Zusammenlegungsvertrag, indem die Interessen der Beteiligten und etwaiger Destinatäre berücksichtigt werden. Mit der Genehmigung der Stiftungsaufsicht wird die Verschmelzung wirksam.


Praxistipp:
Dieser Fachbeitrag wurde im Handbuch „Mein Stiftungsexperte 2024“ (Erscheinungstermin März 2024, Verbreitung >20.000 Stiftungen) veröffentlicht, dem gedruckten Ableger der Stiftungsexperten-Datenbank www.meinstiftungsexperte.de.

Warum Verschmelzen?

Der Weg der Verschmelzung ist sowohl für notleidende Stiftungen (übertragende Stiftung) sowie für finanzkräftigere Stiftungen (übernehmende Stiftung) von Interesse, die die Instrumente der Stiftungsrechtsreform bestmöglich für sich nutzen wollen.

Notleidenden Stiftungen bereitet die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks erhebliche Schwierigkeiten. Durch Zulegung kann die notleidende Stiftung ihre eigenen Aktivitäten in dem Wissen einstellen, dass weiterhin eine Wirksamkeit des Vermögens ganz im Sinne ihres originären Stifterwillens sichergestellt ist. Durch Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung eröffnet sich die Möglichkeit eines Neustarts durch Verschlankung von Ressourcen, insbesondere in der Verwaltung der Stiftung. Auf diese Weise können finanzielle Mittel auf die allgemeinwohlfördernde Zweckverwirklichung konzentriert werden.

Finanzkräftigere Stiftungen können durch die Aufnahme des Vermögens einer notleidenden Stiftung eine erhebliche Erhöhung ihres Stiftungsvermögens erreichen. Daneben erweitert sich durch das Zusammenwirken beider Stiftungen das Netzwerk an potenziellen Förderern und Partnern und erhöht somit die eigene Wirkkraft und Sichtbarkeit. Damit stellt die Verschmelzung eine interessante Ergänzung zu klassischen Fundraising-Strategien dar.

Fortwirken durch Zusammenwirken: Digital und unkompliziert über www.fortwirken.de

Bei den Deutschen Stiftungsanwälten haben wir uns die Frage gestellt, wie sich interessierte Stiftungen digital und unkompliziert zusammenbringen lassen. Mit fortwirken.de haben wir eine unentgeltliche digitale Vernetzungs- und Beratungsplattform geschaffen, die Stiftungen umfassend bei der Zusammenführung und ihrem Fortwirken unterstützen soll. Durch einen speziell hierfür programmierten Algorithmus werden registrierte Stiftungen anhand ihrer Zwecke, Sitz und weiteren Kriterien zusammengeführt. Neben der Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Fusions- und/oder Kooperationspartner erhalten Stiftungen mit Registrierung auf der Plattform eine kostenlose Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte/*innen. In dieser Erstberatung beantworten unsere Experten*innen alle relevanten Fragen wie die betroffene Stiftung ihre Wirksamkeit im Rahmen ihrer finanziellen Mittel erhöhen kann und damit fortwirkt.

Schritt 1: Registrierung unter fortwirken.de

Registrieren Sie Ihre Stiftung auf der Plattform fortwirken.de und werden Sie Teil des fortwirken-Netzwerkes, dass übertragende und übernehmende Stiftungen dabei unterstützt, zueinander zu finden. Die kostenlose Registrierung erfolgt über das Kontaktformular, in dem Angaben zu Zwecken, Sitz, Satzung etc. der Stiftung hinterleget werden. Mit Klick auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail ist die Registrierung abgeschlossen und Ihre Stiftung Teil des Netzwerkes.

Schritt 2: Kostenlose Erstberatung durch die Stiftungsanwälte erhalten

Nachdem Ihre Stiftung Teil des fortwirken-Netzwerkes geworden ist, kommen die Expertinnen und Experten der Deutschen Stiftungsanwälte bezüglich eines unentgeltlichen Beratungstermins auf Sie zu. Gerne beantworten wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung Ihre Fragen rund um das Thema Zusammen- oder Zulegung und zeigen Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Stiftung auf.

Schritt 3: Passenden Fusionspartner finden

Die Erstberatung zeigt Ihnen effektive Möglichkeiten einer effektiven Zweckverwirklichung in der Zukunft auf? Eine gelungene Zusammenführung steht und fällt mit der Wahl eines passenden Fusionspartners, der nach Möglichkeit überwiegend gleiche (allgemeinwohlfördernde) Zwecke verfolgt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passendem Fusionspartner, indem wir übertragende und übernehmende Stiftungen aus dem fortwirken-Netzwerk zusammenbringen.

Zusammengefasst

Mit Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform eröffnen sich für Stiftungen neue Wege des Fortwirkens durch Zusammenwirken. Eine Verschmelzung ist sowohl für notleidende übertragende als auch für finanzkräftigere übernehmende Stiftung von Interesse und stellt eine Ergänzung zu klassischen Fundraising-Strategien dar. Mit der digitalen Plattform www.fortwirken.de begleiten die Deutschen Stiftungsanwälte interessierte Stiftungen mit einer kostenlose Erstberatung und Unterstützung bei der Partnersuche auf ihrem Wege zu einer gelungenen Verschmelzung.

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