Wie ist das jetzt nochmal genau mit dem Kapitalerhalt? Diese Frage stellen sich Stiftungen immer wieder. Speziell die Frage ob das Stiftungsvermögen nominell oder real zu erhalten ist, erhitzt immer wieder die Gemüter. Denn beide Kapitalerhaltungskonzepte haben ihre Berechtigung, verlangen aber unterschiedliche Herangehensweisen. Gleich gilt es, das Gebot des Kapitalerhalts zu verstehen, auch in seinen Ausprägungen, um als Stiftung auf der Höhe der Zeit zu agieren. Die Juristin Vanessa Glaser hat sich des Themas angenommen, und gleich noch eine vergleichende Arbeit daraus gemacht. Wir haben quergelesen.