Die Stiftungsrechtsreform sorgt schon auch für Bauchschmerzen

Unsere 3 Lehren vom 42. Münchner Stiftungsnetzwerk vom Bankhaus Donner & Reuschel

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3 Lehren vom 42. Münchner Stiftungsnetzwerk
Lesezeit: 3 Minuten

Dass die Stiftungsrechtsreform hier und da für Stirnrunzeln und Bauchschmerzen sorgt, ist hinlänglich bekannt. Denn rechtliche Regelungen sind das Eines, deren Auslegung in der täglichen Stiftungspraxis das Andere. Beim 42. Stiftungsnetzwerk des Bankhauses Donner & Reuschel in deren Niederlassung im schönen Münchner Stadtteil Schwabing konnten wir uns überzeugen, dass der Weg hin zu einem einheitlichen Stiftungs-Doing womöglich noch ein weiter sein dürfte. Aber eben auch einer, den es sich zu gehen lohnt.

Mit Dr. Stefan Fritz, der auch Protagonist unseres 4. Virtuellen Tags für das Stiftungsvermögen war der Chef der Bischof-Arbeo-Stiftung als Referent beim 42. Münchner Stiftungsnetzwerk an Bord und wusste seine Sichtweise auf die Neuregelungen aus der Stiftungsrechtsreform heraus überzeugend darzulegen. Der Stiftungsmanager und Stiftungsexperte leitete einmal neue Handlungsspielräume für Stiftungen und deren Verantwortliche ab, gleichzeitig wies er auf den Pflichtenkatalog hin, der durchaus an der einen oder anderen Stelle umfänglicher werden wird. Hieran störte er sich nur wenig, aber doch schälte sich an einer Stelle relativ deutlich eine kritische Sichtweise heraus.

Lehre Nummer 1: Die Pflicht zum Testat schießt über das Ziel hinaus

Für Dr. Stefan Fritz ist die durch das neue Stiftungsrecht quasi hereinschneiende Pflicht zur Abgabe einer testierten Jahresrechnung schon ein Problem. Natürlich, eine Jahresrechnung müssen Stiftungen abgeben, keine Frage, aber jede dieser Jahresrechnungen von einem Wirtschaftsprüfer absegnen bzw. testieren zu lassen, kann für eine nicht unerhebliche Anzahl von Stiftungen zu einer unverhältnismäßigen Kostenbelastung führen. Denn bei ohnehin schon schmalen Einnahmebasen, die viele Stiftungen nun mal aufweisen, schrauben Kosten für die Rechnungslegung an der Schmerzgrenze hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Verwaltungskosten. Dem kann eine Stiftung eigentlich nur über höhere Einnahmen begegnen, so unsere Interpretation dessen.

LeseTipp:
Lesen Sie mal rein in den Runden Tisch mit Dr. Stefan Fritz und seinen beiden Mitstreitern bei ihrem Projekt „Stiftung FUNDATIO“, Dr. Erich-Theodor Barzen und Dr. Christoph Mecking.

Musketier-Cartoon

Lehre Nummer 2: In den Grundsätzen guter Stiftungspraxis steht viel jetzt Gewichtiges drin

Einen sehr wichtigen Hinweis brachte Dr. Stefan Fritz hinsichtlich der Vermögensanlage von Stiftungen mit. Stiftungslenkerinnen und -lenker sollten mal einen Blick in die Grundsätze guter Stiftungspraxis werfen, dort den Paragraph Nummer 8. Dort steht deutlich geschrieben, dass Stiftungen eine Zielsystematik für ihr Stiftungsvermögen brauchen, das in ein stimmiges, zur Stiftung passendes Anlagekonzept übersetzt wird. Auf Basis dessen werden dann Anlageentscheidungen getroffen, die fundiert durch die Ziele und das Konzept als Entscheidungen zum Wohle der Stiftung einklassifiziert werden dürften. Genau dieses Wohl der Stiftung (Stichwort: Business Judgement Rule) nun die Stiftungsrechtsreform stärker im Blick – womit sich der Kreis dann schließt.

Lehre Nummer 3: Im Digitalen bedeutet Schnelligkeit etwas

Im zweiten Vortragsslot beim 42. Münchner Stiftungsnetzwerk durfte ich zum Thema Digitalien bzw. wie Stiftungen an der digitalen Welt wachsen – oder eben auch scheitern – können. Was ich im Nachhinein als Feedback bekam, war aber umso spannender. In meiner kleinen Darbietung sprach ich darüber, woran ich im Internet glaube: Be First, be smarter, or cheat. Das ist aus einem Film, aber ein Internetunternehmer zitierte diesen Satz und inspirierte mich – so wie ich versuchte, damit das Publikum zu inspirieren. Übersetzt heißt der Satz das Folgende: Betrügen ist im Netz keine Option. Ebenso ist niemand schlauer als andere. Aber schneller, das können Stiftungen in ihrer Kommunikation durchaus sein. Von einem Event schneller berichten als andere, den Jahresbericht schneller als andere im Bewegtbild vorzustellen, das kann Stiftung in der digitalen Welt voranbringen. Mehr als sie vielleicht denken.

Zusammengefasst

Das 42. Münchner Stiftungsnetzwerk von Donner & Reuschel war wieder Begegnungsort für mehr als 50 Stiftungsvertreterinnen und -vertreter, die froh waren, fachliche Anregungen aber eben auch den einen oder anderen Einblick in das Tun eines Kollegen mit nach Hause zu nehmen. Die Stiftungsrechtsreform und die Einblicke hierzu von Dr. Stefan Fritz rüttelten die Anwesenden richtig wach, es war interessant zu sehen, dass es anscheinend doch in vielen Stiftungen noch Einiges zu tun gibt hinsichtlich der neuen stiftungsrechtlichen Regelungen. Wir waren wie immer gerne zu Gast beim #MSN42, das in diesem Jahr seinen 20ten Geburtstag feiert. Es fehlen bis zu 50ten Ausgabe nur mehr 8 Termine, wir sind sicher, dass das eine Geschichte ist, die wir auf jeden Fall erzählen werden.