2 BEITRÄGE
ist Rechtsanwalt und Mediator in eigener Kanzlei, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsberatung (www.stiftungsberatung.de) und der Firma LEGATUR, die Nachlassabwicklungen für Nonprofits übernimmt (www.legatur.de) sowie Mitherausgeber des Fachmagazins Stiftung&Sponsoring. Er ist seit über 30 Jahren in der Beratung, Vertretung und Begleitung von Stiftern und Stiftungen aktiv, darunter als Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Er ist Mitglied verschiedener Stiftungsgremien, Anlageausschüsse und Fachjurys, lehrt und prüft deutschlandweit an Weiterbildungseinrichtungen. Mit seinen Gestaltungsansätzen, Vorträgen und Publikationen setzt er Impulse für die Weiterentwicklung des Stiftungswesens. Er ist Verfasser des Ratgebers „Vermögensverwaltung für Bürgerstiftungen“ (2018).
Weitere Informationen finden Stiftungen und NPOs auch unter:
https://stiftungsmarktplatz.eu/dienstleister/kanzlei-dr-mecking oder http://kanzlei-mecking.de | http://legatur.de | http://stiftungsberatung.de | http://stiftungskonzepte.de
Der Stifterwille, das ungeschmälerte Erhalten des Stiftungskapitals, die Erträge. In diesem Spannungsfeld bewegen sich Stiftungen in der Kapitalanlage, auch nach oder mit Corona. Der Corona-Schock jedoch hat es sicherlich in vielen Stiftungen notwendig gemacht, eine ordentliche Bestandaufnahme zu machen und Spielräume auszuloten, die es post-Corona zu nutzen gilt, denn in so manchem Stiftungsvermögen fehlt doch eine Portion Zukunftsfestigkeit. Insofern ist die aktuelle Krise eine Chance, auch und gerade für Stiftungen.