RA Dr. Christoph Mecking
Nutzt die Spielräume!
Der Stifterwille, das ungeschmälerte Erhalten des Stiftungskapitals, die Erträge. In diesem Spannungsfeld bewegen sich Stiftungen in der Kapitalanlage, auch nach oder mit Corona. Der Corona-Schock jedoch hat es sicherlich in vielen Stiftungen notwendig gemacht, eine ordentliche Bestandaufnahme zu machen und Spielräume auszuloten, die es post-Corona zu nutzen gilt, denn in so manchem Stiftungsvermögen fehlt doch eine Portion Zukunftsfestigkeit. Insofern ist die aktuelle Krise eine Chance, auch und gerade für Stiftungen.
Das elektronische Transparenzregister
Seit dem 26.06.2017 ist das sog. Geldwäschegesetz, das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz GwG, das die 4. EU-GeldwäscheRichtlinie umsetzt, in Deutschland in Kraft. Darin ist die Einrichtung eines zentralen Registers über den wirtschaftlich Berechtigten vorgesehen. Dieses Transparenzregister soll die personellen Strukturen hinter Organisationen dokumentieren und damit helfen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Was Stiftungen wissen müssen, Corona-Krise hin oder her.