Karla Friedemann
Der digitale Nachlass
Der digitale Nachlass ist Teil des Erbes. Als Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in die Fußstapfen des Erblassers oder der Erblasserin. Das trifft auch für Stiftungen zu, so sei als Erbin eingesetzt wird. Denn Erbschaftsfundraising ist im Stiftungssektor derzeit ein gängiger Begriff. Im Erbfall sind Stiftungen damit aber auch verantwortlich für die Hinterlassenschaften des Erblassers im Internet. Und schon gibt es in Analogistan Einiges zu erledigen.