Artikel 9 als neuer Nachhaltigkeitsstandard?

Wie Stiftungen zur Frage, ob sie nachhaltig anlegen wollen, Antworten finden

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Artikel 9 als neuer Standard
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Ob die Einstufung eines Fonds mit Artikel 9 aus Stiftungssicht taugt, muss sich erst noch herausstellen. Bisher wurden Anleger, auch Stiftungen, vor allem nach ihren Anlagezielen, Anlagedauer, Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit befragt. Ab Anfang August müssen Vermögensverwalter ihre Kunden auch fragen, ob und falls ja wie diese nachhaltig anlegen wollen. Manche Vermögensverwalter weisen dabei darauf hin, dass Nachhaltigkeitsanforderungen die Auswahl an möglichen Produktangeboten einschränken. Aber Rendite- und Risikoanforderungen von Anlegern reduzieren das potenzielle Produktangebot ebenfalls. Eine Bestandsaufnahme.

Zunächst einmal gilt es Eines voranzustellen. Klar ist, dass aktuell vielen Anlegern aber auch Berater unklar ist, welche Produkte bzw. Fonds künftig als nachhaltig angeboten werden können. Das inzwischen oft genutzte sogenannte Verbändekonzept (vgl. Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung (bvi.de)) unterscheidet dabei drei Kategorien: Erstens Produkte, die vor allem negative nachhaltige Auswirkungen vermeiden,  zweitens Produkte mit positiven nachhaltigen Auswirkungen sowie drittens ökologisch nachhaltige Produkte im Sinne der Nachhaltigkeitstaxonomie der Europäischen Union.

Wenige taxonomiekonforme aber relativ viele Artikel 9 Fonds im Angebot

Während die erste Kategorie vielen Anlegern nicht nachhaltig genug erscheinen dürfte, gibt es in Bezug auf die dritte Kategorie nur sehr wenige Produkte, die aktuell eine nennenswerte Taxonomiekonformität aufweisen. Zwar sind bisher auch erst wenige Prozent aller Fonds nach Artikel 9 klassifiziert. Das sind aber trotzdem schon hunderte von Fonds. Allerdings kenne ich bisher keine frei zugängliche Datenbank, in der einfach nach allen verfügbaren Artikel 9 Fonds gesucht werden kann. Grundsätzlich kann man mit Artikel 9 Fonds aber schon recht gute bzw. viele Portfolios bilden.

TV-Tipp:
In Folge 2 von #fondsfibel AKTUELL, unserem TV-Talk rund um Stiftungsfonds & Co., sprechen wir mit den beiden Stiftungsexperten Peter Schneider und Frank Wettlauffer über Nachhaltigkeitsaspekte bei Renteninvestments und den richtigen Umgang mit Umschichtungserlösen.

Klassifikation durch die Anbieter

Die Zuordnung zu Artikel 9 wird von den Produktanbietern vorgenommen und unterliegt keinen allgemeinen anerkannten Standards. Das müssen insbesondere Stiftungen an dieser Stelle wissen. Manche Anbieter sind dabei großzügig und scheinen keine Angst vor möglichen Impactwashing-Vorwürfen zu haben. Andere Anbieter sind dagegen sehr zurückhaltend mit dem Angebot von Artikel 9 Fonds.

Die meisten Anbieter werben nicht mehr mit positivem Impact sondern mit positiven Auswirkungen durch die angebliche Vereinbarkeit ihrer Produkte mit den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (SDG). Bei ETFs findet man vor allem auf CO2-Minderung ausgerichtete Produkte, oft mit dem Kürzel PAB für Paris Aligned Benchmark ausgestattet, und bei Anleihen überwiegend Green Bond Angebote.

Berater und Anleger, die sich nicht auf Anbieterklassifikationen verlassen wollen, sollten die Produkte selbst analysieren. Nachhaltigkeit kann z.B. mit dem kostenlosen Policies for Responsible Investment Scoring Concept der DVFA getestet werden (vgl. PRISC Tool Webanwendung | DVFA). Oft hilft auch schon ein Blick in die Portfolios der Fonds.

Diversifizierte Artikel 9 Aktien- und Anleiheportfolios sind möglich

Ich habe mein erstes SDG-fokussierte Portfolio Ende 2017 aus einzelnen Aktien zusammengestellt, weil ich am Markt nichts Vergleichbares gefunden habe. Dieses Portfolio gibt es seit August 2021 auch als Publikumsfonds (vgl. Nachhaltigster Aktienfonds? – Responsible Investment Research Blog (prof-soehnholz.com)). Ende 2019 habe ich zudem ein Portfolio aus ETFs gebildet, die SDG-konform waren. Anfang 2021 habe ich alle ETFs aus diesem Portfolio zusammengeführt, die von ihren Anbietern offiziell als Artikel 9 klassifiziert wurden (vgl. Drittes SDG ETF-Portfolio: Konform mit Art. 9 SFDR – Responsible Investment Research Blog (prof-soehnholz.com)). Dieses Jahr kann ich auch schon breit gestreute Aktien- und Anleihe ETF-Portfolios aus Artikel 9 ETFs anbieten, die eine sehr große Diversifikation ermöglichen. Anleger können also grundsätzlich ihr komplettes Vermögen in Artikel 9 Fonds anlegen.

Darunter müssen meines Erachtens weder Rendite noch Risiko von Portfolios leiden. Meine SDG-kompatiblen Portfolios haben vereinfacht zusammengefast seit Auflage ebenso gut wie traditionelle Portfolios performt, auch im bisher schwierigen aktuellen Jahr (vgl. www.soehnholzesg.com). Mein Artikel 9 Fonds hat 2022 sogar wesentlich besser rentiert als traditionelle Aktienmärkte.

Zunächst nur wenige Artikel 9 Satelliteninvestments erwartet

Ich erwarte aber, dass es nur zu einer kleinen Beimischung von nachhaltigen Investments zu bestehenden traditionellen Portfolios kommen wird. Denn die meisten Vermögensverwalter und Banken haben erst wenige Artikel 9 Angebote. Das liegt daran, dass viele traditionelle Anbieter noch keine Transparenz darüber haben, welche Artikel 9-Fonds grundsätzlich zur Auswahl stehen. Hinzu kommt, dass Artikel 9 Fonds meistens relativ neu und klein sind. Und traditionelle Fondsselekteure präferieren etablierte und große Fonds.

Gegenüber Anlegern wird deshalb vermutlich noch lange argumentiert, dass man in der Auswahl von nachhaltigen Anlageprodukten sehr eingeschränkt sei und mit erheblichen Performancenachteilen rechnen muss. Ob Anbieter mit dieser Argumentation ihren treuhänderischen Pflichten nachkommen, bezweifele ich allerdings.

#FreitagsPodcast-Tipp:
Mit dem DZ Privatbank-Stiftungsexperten Hans-Dieter Meisberger sprachen wir im #FreitagsPodcast AHOI, NPO! über Nachhaltigkeit, und dass der Diskurs darüber immer auch zwei Seiten haben kann (sollte).

Der Nachhaltigkeitsdiskurs wird neu in Gang kommen

Ich erwarte aber nicht nur Kritik traditioneller Marktteilnehmer, sondern auch von streng nachhaltigen Marktbeobachtern. Nur sehr wenige Aktien und Anleihen werden überwiegend positive Auswirkungen im Sinne der SDG haben. Mit diversifizierten Artikel 9 Portfolios kann man deshalb auch nur zu einem Teil streng nachhaltig investieren. Aufgrund mangelnder überzeugender Alternativen erwarte ich kurzfristig aber trotzdem einen starken Trend zu Artikel 9 Fonds. Mittelfristig kann Finanztechnologie, speziell Direct ESG Indexing dazu genutzt werden, maßgeschneiderte nachhaltige Investments schnell und kostengünstig zu erstellen und im Portfolio umzusetzen (vgl. Custom ESG Indexing Can Challenge Popularity Of ETFs (asiafinancial.com)).

Zusammengefasst

Die auch seit Anfang August für Stiftungen als Anleger geltende Regelung, zu den Wünschen hinsichtlich nachhaltiger Veranlagung ihrer Stiftungskapitalien befragt werden zu müssen, wird den Diskurs zu nachhaltigen Investments nochmals verändern. Allein die Bezeichnung als Artikel-9-Fonds wird Stiftungen das Problem nicht lösen, einen passenden Fonds zu ihren stiftungsspezifischen Anlagepräferenzen beim Aspekt Nachhaltigkeit zu finden. Artikel 9 wird vermutlich erst einmal noch nicht als Standard taugen. Wohl aber das reflektierte Beschäftigen mit der Materie, mit den einzelnen Fondsportfolien. Daran werden Stiftungsverantwortliche künftig – erst recht seit Anfang August dieses Jahres – aller Voraussicht nach noch weniger dran vorbeikommen.