Viel Papier um nichts?

Was taugen Factsheet, Transparenzbericht & Co. aus Stiftungssicht

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Viel Papier um nichts
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Will eine Stiftung einen Fonds kaufen, sollte sie zuerst wissen, was sie kauft. Entsprechend wird sich Factsheet, Jahresbericht, KIID, ESG-Reporting und Transparenzbericht durcharbeiten, um schlauer zu werden. Denn nur eine fundierte Entscheidung ist eine sachgerechte Entscheidung. Aber was taugt das ganze Papier aus Stiftungssicht, das man sich herunterladen kann? Wir machen den Check.

Wer einen Fonds verstehen will, der kann verschiedene Informationsinstrumente nutzen. Doch was bei Privatanlegern ausreichend umfänglich ist, kann für Stiftungen in der Regel selten die notwendigen Informationen liefern. Informationen wofür? Das Fondsprodukt zu verstehen und sachgerecht zu entscheiden, ob Anteile des Fonds gekauft werden. Für Stiftungen zählen bestimmte Ziele weit vordergründiger, beispielsweise die Ausschüttung bzw. die Ausschüttungspolitik, entsprechend müssen die Fonds-Informationen stiftungsgerecht aufbereitet werden. Bedauerlicherweise liefert die Fondsbranche hier zu wenig, was angesichts des überbordenden regulatorischen Rahmens eigentlich kaum vorstellbar ist. Aber so ist das eben wenn Papier am eigentlichen Adressaten vorbei produziert werden muss. Für Stiftungen taugen die Informationsquellen nur bedingt, und vor allem liefert kein Tool ein ganzheitliches Bild. Aber sehen Sie selbst.

Factsheet

Art: Faktenblatt zu einem Stichtag, mit allgemeinen Informationen zum Fonds. In kurzen Worten werden in der Regel das Anlagekonzept genannt, Zahlen zu Wertentwicklung und Risikorelationen aufgeführt und Angaben zur Aufteilung der Vermögenswerte im Fonds gemacht.

Umfang: Meist eine Seite mit konkreten Fondsangaben, manchmal zwei Seiten, zuzüglich eines Haftungsausschlusses

stiftungsspezifische Informationen: Jene Informationen zur Ausschüttung werden meist nur in der Angabe zur Ertragsart genannt, ob ein Fonds ausschüttend oder thesaurierend aufgesetzt ist. Die Ausschüttungspolitik jedoch wird aus dem Factsheet nicht ersichtlich.

Nutzen aus Stiftungssicht: Begrenzt. Zwar bekommt die Stiftung regelmäßig einen aktuellen Abriss zum Fonds geliefert, aber wie genau das Anlagekonzept funktioniert, wie die Ausschüttungspolitik aussieht und welche Anlegergruppen noch im Fonds investiert sind, das erfährt eine Stiftung hier nicht. Für eine sachgerechte Entscheidung zum Fondskauf reicht das Factsheet nicht aus.

Zugang: Meist über einen Unterpunkt Dokumente oder Literatur auf der Website des Fondsanbieters. Manche haben auch einen Factsheet-Verteiler, hier kann man eine Mail-Adresse hinterlegen und bekommt die Factsheets dann unmittelbar nach dem Stichtag (in der Regel Monatsende).

Halbjahres-/Jahresbericht

Art: Reine Bestandsliste in Form einer Übersicht zu den im Fonds gehaltenen Einzelpositionen plus Liste der Veränderungen im Fonds im Berichtszeitraum plus Gewinn- und Verlust-Rechnung (aus der ggf. die Ausschüttungshöhe entnommen werden kann). Keine Beurteilung, mit diesem Bericht bekommen Stiftungen eine reine Bestandsaufnahme zum Halbjahr oder zum gesamten Geschäftsjahr an die Hand. Achtung: Das Geschäftsjahr muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Umfang: Wird ein Jahresbericht zu einem einzelnen Fonds erstellt, variiert der Umfang zwischen 10 bis zu 25 Seiten. Sind im Jahresbericht alle Fonds eines Fondsanbieters aufgeführt, müssen Stiftungen im Inhaltsverzeichnis nach der Seitenzahl suchen, ab der die Zahlen zu ihrem Fonds aufgeführt sind. In letzterem Fall kann der Bericht mehrere hundert Seiten umfassen.

stiftungsspezifische Informationen: Um ableiten zu können, ob das im Fonds drin ist was drauf steht, sind Halbjahres- und Jahresberichte sinnvoll. Ebenfalls können die Zahlen zur Ausschüttung aus der GuV-Rechnung hergeleitet werden. Um einen Fonds umfänglich zu beurteilen oder darauf sogar eine Anlageentscheidung zu basieren, sind diese Berichte nahezu ungeeignet. Allenfalls können sie erfahrenere Stiftungsverantwortliche zu Fragen anregen, die mit dem Fondsanbieter diskutiert werden können.

Nutzen aus Stiftungssicht: Relativ gering, da Bestandslisten kaum ein Fundament für eine Anlageentscheidung liefern und die stiftungsrelevanten Informationen etwa zur Ausschüttung auch nur indirekt herausgelesen werden können.

Zugang: Relativ einfach, in der Regel wie beim Factsheet unter dem Unterpunkt Dokumente oder Literatur auf der jeweiligen Partition zum Fonds.

„Transparenzbericht“ von Rödl & Partner

Art: Umfänglicher Bericht aus der Feder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der detailliert erörtert, was in einem Berichtszeitraum – etwa einem Quartal oder einem Halbjahr – in dem jeweiligen Fonds passiert. Vor allem werden Prüfungshandlungen vollzogen, die plausibilisieren, ob Vorgaben aus den Anlagerichtlinien zu den Fonds eingehalten wurden. Für Stiftungen kann derlei wichtig sein, denn sie sollen ja Fonds erwerben, bei denen das drin ist, was draufsteht.

Umfang: Sehr umfänglich mit durchschnittlich 45 bis 60 Seiten, es existiert jedoch auch eine gekürzte und auf ihre Essenz reduzierte E-Magazin-Version.

stiftungsspezifische Informationen: Der Transparenzbericht ist eine der wenigen, wenn nicht bei manchen Fonds die einzige Informationsquelle, aus der sich die Ausschüttungspolitik und Ausschüttungshistorie herauslesen lassen. Das PDF kann entsprechend nach dem Begriff „Ausschüttung“ durchsucht werden. Da die Informationen für einen Zeitraum zusammengestellt werden, werden auch Dinge wie ein zwischenzeitlicher Rückschlag im Fonds oder ein aktives Erhöhen oder Absenken der Investitionsquoten (bei Aktien oder Renten oder Cash-Positionen) greifbar gemacht. Bei manchen Fonds ist der Nutzen der quartalsweise aufbereiteten Informationen jedoch überschaubar.

Nutzen aus Stiftungssicht: Dieser ist relativ hoch, will eine Stiftung einen Fonds aus ihrer Sicht und entlang ihrer ganz individuellen Zielvorgaben für die Vermögensanlage kennenlernen. Als Dokumentationsgrundlage für eine Anlageentscheidung dürfte der Transparenzbericht eine wichtige Rolle spielen, da die Argumente für die Anlageentscheidung immer wieder nachgehalten werden können. Das Gespräch mit dem Anbieter des Fonds ersetzt der Transparenzbericht jedoch nicht. Ein Wermutstropfen ist das relativ geringe Lesevergnügen, da die Texte zu wenig aus Sicht eines Anlegers (wie etwa eine Stiftung) verfasst sind (Prüfersprache = schwere Sprache).

KIID

Zugang: Sehr einfach, über die Website www.transparenzbericht.com sowie die Sektion Dokumente auf den Seiten der Anbieter von Fonds mit Transparenzbericht.

Art: Ein verpflichtendes, zweiseitiges Dokument, das die wesentlichen Informationen zum Fonds enthält.

Umfang: Die KIID, die einmal Beipackzettel zu Investmentprodukten genannt wurden, enthalten Angaben zum Wesen des Fonds, seinen Kosten und den mit der Fondsanlage verbundenen Risiken. Es soll für Anleger einfacher werden, die wesentlichen Eigenschaften eines Fonds kennenzulernen.

stiftungsspezifische Informationen: Praktisch null. Natürlich werden bestimmte grundlegende Informationen zu einem Fonds benannt, aber als Stiftung muss die Analyse vor einem Investment tiefer gehen, es braucht weit breitere Darstellungen zum Fonds, dessen Konzept, Performance- und Risikoparametern und der Ausschüttungspolitik bzw. dem Ausschüttungsturnus.

Nutzen aus Stiftungssicht: Relativ gering, denn KIIDs reichen nicht aus, um eine Entscheidung zu einer sachgerechten Entscheidung zu machen.

Zugang: Sehr niedrigschwellig, über die Sektion Dokumente bzw. Literatur auf der jeweiligen Seite zum Fonds.

ESG-Reporting

Art: Im Zuge der immer stärkeren Berücksichtigung von Aspekten verantwortungsbewussten Investierens liefern immer mehr Kapitalverwaltungsgesellschaften ein so genanntes ESG-Reporting zu einzelnen Fonds. Dieses zeigt auf, wie die Eckdaten einer ESG-Anlagepolitik beim jeweiligen Fonds aussehen bzw. implementiert sind und macht damit ESG-Aspekte anfassbar. ESG-Reportings machen Fonds insgesamt transparenter, sie durchleuchten Fonds noch einmal aus einer anderen Perspektive heraus.

Umfang: In der Regel einige Seiten, die man auch gut durcharbeiten kann, da nicht nur Zahlen aufgelistet werden.

stiftungsspezifische Informationen: Ein ESG-Reporting ist dann stiftungsrelevant, wenn die Stiftung ESG in ihre Anlagepolitik integrieren möchte und Fondsanlagen mit ihrem dazu formulierte Zielen abgleichen möchte. Andere Informationen wie etwa zur Ausschüttung können aus einem ESG-Reporting nicht herausgelesen werden, wohl aber Indizien, ob die Ausschüttungspolitik künftig konsistent im Fonds fortgeführt werden kann. Denn stärker problembehaftete Branchen, Unternehmen oder Länder werden womöglich Schwierigkeiten mit weiter stabilen Zins- oder Dividendenzahlungen haben, während bei weniger problembehafteten Unternehmen oder Ländern der umgekehrte Zirkelschluss gezogen werden kann.

Nutzen aus Stiftungssicht: Der Nutzen aus Stiftungssicht wird steigen, je mehr Stiftungen wissen, welche Aspekte von ESG ihnen in ihrer Anlagepolitik wichtig sind. Was sich eine Stiftung jetzt schon zu Nutze machen kann sind ESG-Scores. Beispielsweise kann sie in ihrer Anlagerichtlinie festlegen, dass sie Fonds unterhalb eines bestimmten Scores nicht erwirbt.

Zugang: So vorhanden, dann relativ einfach, entweder direkt über einen Reiter bei der Fondssuche auf der Website eines Anbieters oder über den direkten Suchbegriff ESG-Reporting. Bei Anbietern, die bereits solche Reporting vorhalten, dürften diese wie gehabt unter Dokumente bzw. Literatur ablegt sein.

Zusammengefasst

Jede Informationsquelle liefert für sich wertvolle Inputs, um als Stiftung eine Kaufentscheidung zu einem Fonds zu unterfüttern. Aber, keine Informationsquelle liefert alles aus einer Hand, um die allgemeine Stiftungseignung eines Fonds und dessen Eignung für die spezifischen Ziele einer Stiftung abzugleichen. Es ist n‘ bisschen wie bei Sisyphos, nur eben mit Zahlen und Seiten.