Wie viele Stiftungen haben einen Thomas?

Es gibt gute Gründe für Stiftungsentscheider, die Kapitalanlage zu delegieren statt es selber zu machen.

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Delegation an Fonds
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Neulich stand ich beim nachmittäglichen Kuchen auf dem Bürgerstiftungskongress in Kassel mit einer Stiftungsvorständin zusammen. Wir brachten uns gegenseitig auf den neusten Stand, tauschten Ideen aus, und wir kamen auf „das Vermögensthema“ zu sprechen. Das Vermögensthema, über das Stiftungsentscheider so gerne sprechen wie sich ein Marathonläufer den Nagel des großen Zehs ziehen lässt. Gott sei Dank, meinte sie, haben wir unseren Thomas, der macht das alles für uns. Aber was machen Stiftungen, die keinen Thomas haben?

Aus dem Gespräch kann dann auch noch heraus, dass viele Stiftungen, die gar keinen Thomas haben, in Zeiten rückläufiger Zinsen (und in der Folge auch des Durchschnittszinses) häufig gar keine andere Möglichkeit haben, als die Aufgabe der Kapitalanlage zu delegieren. Viele Stiftungsentscheiderinnen und -entscheider hätten einfach keinen Zugang zur Aufgabe Vermögensverwaltung, was umso schwerer wiegt als dass es zum Pflichtenkatalog eines Stiftungsverantwortlichen gehört, diese Aufgabe zu lösen. Einen Thomas, der ihnen die Verwaltung des Stiftungsvermögens in Eigenregie macht, Ahnung von der Materie hat und auch weiß, wie man ein Portfolio zusammenstellt, wie man das was darin passiert überwacht und wie man dem Ganzen via Anlagerichtlinie einen zeitgemäßen Rahmen verleiht, haben die wenigsten. Vom Spaß dabei ganz zu schweigen. Viele Stiftungen bräuchten einen Thomas, kommen aber – weil sie eben keinen Thomas haben – zwangsläufig an den Punkt, dass sie sich fragen, wie sie das mit der Verwaltung ihres Stiftungskapitals sonst hinbekommen könnten

PODCAST
„Wie viele Stiftungen haben einen Thomas?“

LACKMUSSTEST MUSS SEIN

Bei nicht wenigen Stiftungen tritt zu Beginn solcher Überlegungen der Hausbanker auf den Plan, orchestriert von den „wir arbeiten doch schon so lange zusammen und mehr als wir Euch liefern ist am Markt derzeit eh nicht zu holen“-Umschmeichlungen. Klar, es gibt Banken, die haben sehr gut organisierte Stiftungsabteilungen, aber das sind eben nicht allzu viele in Deutschland, und manchmal kann es aus Stiftungssicht sinnvoll sein, das Tagesgeschäfts, das ja durchaus bei der Hausbank bleiben kann, von der Kapitalanlage zu trennen. Ein bisschen geht es ja auch darum, als Stiftungsverantwortlicher mündiger zu werden bei „dem Vermögensthema“, allerdings gestalten sich sowohl das gedankliche wie das tatsächliche Loslösen von der gelernten Hausbankbeziehung einfach schwierig. Es kann natürlich nach wie vor sinnvoll sein, die Kapitalanlage an die Hausbank zu delegieren, aber dann muss das bisher Bewährte einem Lackmustest unterzogen werden.

TIPP: Was einen Fonds eigentlich zum stiftungsgeeigneten Fonds macht, das haben wir in unserer Video-Kolumne analysiert: Film ab!

Legt die Hausbank nämlich das Geld in Fonds an, dann tauchen häufig viele stiftungsgeeignete Fonds nicht auf den hausinternen „Rennlisten“ auf, sondern zumeist nur hauseigene Produkte und ein paar Fonds, die vom breiten Publikum zuletzt stark nachgefragt wurden. Die bekannten Namen sind dann immer darunter, nur ist es letztlich das, was die Delegation der Kapitalanlage einer Stiftung ausmacht? Das zu kaufen, was draußen gerade von allen gekauft wird, wohlwissend, dass Fonds auch durchaus einen Lebenszyklus haben und vielleicht überproportional leiden, wenn sie aus der Mode kommen? Die Delegation der Kapitalanlage, so eine Stiftung keinen Thomas hat, sollte genau dort anfangen, wo es am meisten wehtut, nämlich bei der Beziehung zur Hausbank. Wenn das Angebot dort nicht zu den Zielen der Stiftung passt – und diese sollten sie allein formulieren –, dann kann es der bessere Weg sein, das Delegationsraster etwas breiter zu ziehen.

STIFTUNGEN KÖNNEN KAPITALANLAGE DELEGIEREN

Warum wir für die Fondsanlage des Stiftungsvermögens ins Felde ziehen, also für das Delegieren der Kapitalanlage an Fonds, lässt sich aufbauend darauf einfach erläutern. Kenne ich als Stiftung mein Ziel, weiß ich also welche Rendite ich auf welche Weise erzielen möchte, dann kann ich diese Ziele mit Fonds umsetzen. Denn mit Fonds lassen sich individuelle Vorgaben sehr eng umsetzen, es gibt heute praktisch keine Zielvorgabe mehr, für die es nicht eine Fondslösung gibt. Eine Stiftung braucht Ausschüttungen, also ordentliche Erträge, also braucht sie nur auf ausschüttende Fonds zu setzen. Thesaurierende fallen dann direkt raus. Sie möchte nur in Europa allokieren, dann fallen aus den übrig gebliebenen jene raus, die außerhalb Europas investieren. Sie möchte dazu einhundert Prozent im Einklang mit dem UN Global Compact investieren, dann braucht es Fonds die das sichtbar machen bzw. auch danach investieren. Fonds die die beiden Kriterien nicht einhalten, fallen raus. Und so schält sich ein Fondsuniversum heraus, das eine Stiftung dann über ein Wertpapierdepot, möglichst bei einer auf Fondsanlagen spezialisierten Depotbank, umsetzt.

Was bekommt eine Stiftung mit solch einem Depot? Sie bekommt eine breite Streuung, denn jeder der beispielsweise gewählten 6 Fonds streut in der Regel recht breit bzw. weist für sich eine diversifizierte Vermögensaufteilung auf. Da Fonds zudem in der Regel nicht spekulieren, also beispielsweise Optionsgeschäfte zur Absicherung und nicht für zusätzliche Erträge herangezogen werden, erfüllt die Fondsanlage zwei Grundkriterien der Verwaltung des Stiftungsvermögens: Das Diversifikationsgebot und das Spekulationsverbot. Dazu ist eine Fondsanlage heute recht transparent. Stiftungen bekommen teilweise ein stiftungsspezifisches Reporting, aber Tools wie der Transparenzbericht oder das ESG-Reporting runden den Informationspool bestehend aus Factsheet, Jahresbericht und KIID so ab, dass eine sachgerechte Entscheidung durchaus getroffen werden kann. So es dazu noch etwas braucht, können Stiftungsverantwortliche immer noch mit einem Verantwortlichen des Fondsanbieters eine Präsentation durcharbeiten, so präpariert kann die Entscheidung zu dem Fonds eigentlich nur als sachgerecht klassifiziert werden. Derlei ist zudem eine nahezu perfekte Grundlage, die Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren. Thomas würde das auch so sehen.

STIFTUNGSVERANTWORTLICHE MIT NEUER ROLLE

Mit einem kostengünstigen Fondsportfolio bekommen Stiftungen in der Regel die Ausgabeaufschläge komplett weg, und auch ein quartalsweises Reporting zu ihrem Fondsdepot. Dieses zeigt was alles im Portfolio enthalten und was dort passiert ist. Da zudem nur die wenigen Fondspositionen eingebucht sind, ist das Ganze leicht zu kontrollieren – was wichtig ist, denn als Stiftungslenkerin oder -lenker kann ich mich bei einem Fondsportfolio einfach auf die Rolle des passiven Portfoliokontrolleurs zurückziehen. Dann muss ich im Großen wissen, was passiert, nicht jedoch ob Aktie A gegen Aktie B getauscht wurde und welche Duration gerade „gefahren“ wird. Wenige Fondspositionen reduzieren auch den buchhalterischen Aufwand, jenen Aufwand also, den Thomas hat, wenn er die 40 Einzelaktien, 60 Einzelanleihen und noch zwei Immobilienfondsanteile mit dem Buchhalter aktuell hält. Dazu kommen dann noch die Ausschüttungen bzw. Kuponzahlungen, die auch einzeln verbucht werden müssen. Beim Beispiel mit den 6 Fonds wären es nur 6 Buchungsvorgänge für den Fondskauf und 6 Buchungsvorgänge für die vereinnahmten ordentlichen Erträge (so die Fonds jeweils einmal im Jahr ausschütten).

ZUSAMMENGEFASST

Die Fondsanlage kann für Stiftungen in der aktuellen Gemengelage viele Probleme auf einmal lösen. Stiftungen delegieren die Aufgabe Kapitalanlage an Fondsanbieter und deren Fondsprodukte, den Stiftungsverantwortlichen obliegt die Rolle des passiven Portfoliokontrolleurs, also des Überwachers, ob das was die Fonds liefern sollen diese auch tatsächlich liefern. Tun sie das nicht, können Fonds einfach getauscht werden, vielleicht auch hier in Abstimmung mit dem Bankberater als Sparringspartner, warum nicht. Die Vorteile der Fondsanlage für Stiftungen beginnen dabei, Diversifikationsgebot und Spekulationsverbot gut einhalten zu können und reichen dann bis hin zu buchhalterischer Entlastung, sachgerechter Entscheidung und guter Dokumentationsbasis – ergänzt um die Chance, auch heute noch entlang der Zielvorgaben der Stiftung für die Kapitalanlage auskömmliche Erträge erwirtschaften zu können. Geht die Verwaltung des Stiftungsvermögens also auch ohne einen Thomas? Ja, geht, sollte nur der Thomas nicht wissen.