Gold und seine neue Rolle im Stiftungsvermögen

Ukraine-Krise AKTUELL: Eine Spurensuche nach der Goldquote im Stiftungsvermögen

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Gold im Stiftungsvermögen
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Ukraine-Krise AKTUELL: Gold und seine neue Rolle im Stiftungsvermögen ist eine Frage die jetzt auftaucht. Gerade weil es an der Börse kippelig ist. Krisen wie die derzeitige militärische Eskalation in der Ukraine befördern einfach die Frage nach dem sicheren Hafen auf die Agenda. Nicht jedoch bei den meisten Stiftungen. Denn bislang machte sich Gold wenn überhaupt nett auf dem Depotauszug. Einen echten Nutzen aber konnte es kaum entfalten auf die Leistungskraft des Stiftungsvermögens. Mit der Stiftungsrechtsreform könnte sich das ändern. Eine Spurensuche.

Die militärische Eskalation bzw. das rücksichtslose Vorgehen der russischen Armee in der Ukraine lassen befürchten, dass sich die Lage erst einmal eher noch zuspitzt. Die politischen Entscheidungen, in Windeseile getroffen, lassen vermuten, dass geopolitische rote Fäden künftig durchaus eine Rolle in der Veranlagung auch von Stiftungsvermögen spielen könnten. Es heißt immer, politische Börsen haben kurze Beine. Aber in diesem Fall liegen die Dinge anders. Zumindest könnte die aktuelle politische Börse durchaus eine Weile auf diesen kurzen Beinen laufen. Aus Stiftungssicht bedeutet dies einen Unsicherheitsfaktor, den es so in den vergangenen 30 Jahren eigentlich nicht gab. Daher könnten Sicherer-Hafen-Überlegungen unter Umständen wieder auf die Agenda rücken. Das wiederum wäre die Geburtsstunde einer Diskussion rund um eine Goldquote im Stiftungsvermögen.

Gold hatte im Stiftungsvermögen keinen Platz

Da Gold nicht ausschüttet, hatte es im Stiftungsvermögen eigentlich keinen Platz. Stattdessen diente es als Krisenschutz. Wer auf ewig anlegen kann, braucht so einen Krisenschutz, der in so einer Krise wie der jetzigen greift, aber eigentlich nicht. Wer Ausschüttungen braucht, also ordentliche Erträge, der braucht Gold auch nicht. Sofern Stiftungen zudem das Thema Umschichtungserlös bisher nicht geregelt hatten, konnten sie auch Preissteigerungen etwa beim Unzenpreis nicht für sich verbuchen. Keine der Überlegungen hinsichtlich einer Goldquote hätte Stiftungsvermögen resilienter oder leistungsfähiger gemacht. Im Zuge der Stiftungsrechtsreform könnte sich das nun ändern. Aus Gründen einer notwendigen breiteren Diversifikation des Stiftungsvermögens wäre das auch gut so.

Eine echte Währung

Das gelbe Edelmetall ist ja eine ganz eigene Anlage an sich. Wer eine Quote Gold hält, der hält die reinste Form einer Ersatzwährung im Portfolio. Für die bekommt er immer etwas, nämlich den am Markt erhältlichen Preis etwa für eine Unze Gold. Gold fungiert als echte Währung, eben als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. Es ist eben nicht beliebig vermehrbar, anders als Kryptowährungen. Hier mag jede für sich vielleicht nicht endlos in ihrer Verfügbarkeit vermehrt werden, aber es kommen gefühlt jeden Tag fünf neue „Crypto-Currencies“ hinzu. Das stellt ja auch eine Art Inflation dar. Dem gegenüber ist Gold völlig unempfindlich. Noch dazu weiß man, dass etwa die Chinesen und die Inder strategische Goldreserven aufbauen. Das Ziel dürfte es hier sein, die gut 8.000 Tonnen der USA, lagernd in den Tresoren der Fed von New York und in Fort Knox, zu übertreffen.

Logische Ergänzung der Asset Allocation einer Stiftung

Gold wird also durchaus gesucht, es ist ein knappes Gut. Wer auf den einschlägigen Edelmetallshops ein klein wenig umhersurft, der wird schnell feststellen, dass viele Goldmünzen nur mehr verkauft werden können. Hier ist ein Kauf nicht mehr möglich. Die Goldmünzen sind einfach im Moment nicht in den Lagern vorhanden. Sie sind knapp. Da ich aber immer etwa für mein Gold bekomme, hat Gold auch für eine Stiftung aus dem Argument des Kapitalerhalts heraus immer einen Wert. Vielleicht bekomme ich morgen weniger als heute, aber Gold wird nicht gen null crashen. Eher gibt es eines Tages mal einen inversen Crash nach oben. Wenn etwa die Chinesen ankündigen, ihren Renminbi mit Gold zu unterlegen. Das kann alles passieren, muss es natürlich nicht, spricht aber dafür, dass speziell für Anleger mit einem langen Atem Gold eine ernsthafte und in geopolitisch friktionalen Zeiten eine logische Ergänzung der Asset Allocation, auch einer Stiftung, sein dürfte.

Stiftungsrechtsreform öffnet Gold die Türen ins Stiftungsvermögen

Durch die Stiftungsrechtsreform wird jetzt in jedem Fall ein Hemmnis hierfür abgebaut. Denn da Umschichtungserlöse künftig auch für die Zwecksphäre verwendet werden dürfen, kann auch ein Investment in den Goldpreis hierunter subsummiert werden. Der Goldpreis kann ja steigen. Als Stiftung kaufe ich folglich vielleicht einen Gold-ETF, dessen Anteilspreis den Preis einer Unze Gold abbildet. So dieser Gold-ETF steigt, dann kann ich einen Teil dieses Gewinns für den Stiftungszweck verwenden. Genau weil er als Umschichtungserlös klassifiziert werden kann. Ich muss dies eben nicht eigens in meiner Satzung geregelt haben, derlei „geht“ künftig. Womit sich die Frage stellt, ob ich physische Barren, besagte Gold-ETFs oder Gold-Aktien kaufen soll. Alle drei Formen des Gold-Investments haben aus Stiftungssicht etwas für sich.

Barren im Schrank sind keine stiftungsgeeignete Lösung

Barren kann eine Stiftung kostengünstig erwerben, muss sie aber lagern. Dafür sind diese sicherlich das reinste aller Gold-Investment. Hierzu zählen auch Goldmünzen wie der Vreneli, der Philharmoniker oder der Krügerrand. Es braucht hier sicher eine Lösung für das Lagern. Auch muss ich mir als Stiftung im Klaren darüber sein, dass ich Transaktionsaufwendungen (wo verkaufe ich, wie kriege ich die Unzen dorthin) einkalkulieren muss. Die Gold-Aktie wiederum ist eine Aktie, die im Falle der Minenaktien immer häufiger Dividende bezahlt. Jedoch ist sie eben auch eng an die Erwartungen des Goldpreises gekoppelt ist. In Zeiten zittriger Börsen hat sich zudem häufig gezeigt, dass dann auch Goldaktien abverkauft werden. Sofern eine Stiftung also ihre Diversifikation entwickeln möchte, sie ein eher de-korreliertes Investment „einbauen“ möchte, fiele die Wahl auf den Gold-ETF. Oder aber in zweiter Ebene auf die physische Münze, den physischen Barren, vorausgesetzt die Frage der Opportunitätskosten ist geklärt.

Gold-ETF und Diversifikationsgebot

Der Gold-ETF sollte physisch mit Gold hinterlegt und mit einem Auslieferungsanspruch versehen sein. Einfach den Goldpreis abzubilden und im Falle von Anteilspreisgewinnen einen kleinen Teil davon mitzunehmen, um ihn als Umschichtungserlös für den Stiftungszweck verwenden zu können, dafür eignet sich der Gold-ETF vermutlich am besten. Er ist genau für diese Aufgabe am einfachsten zu handhaben. Ein Gold-ETF kann auch wie ein herkömmlicher Fonds analysiert werden. Entsprechend können Stiftungsverantwortliche hier auf bekannten Wegen zu einer sachgerechten Entscheidung gelangen. Wichtiger Aspekt: Da Stiftungen dem Diversifikationsgebot verpflichtet sind, kann ein Goldinvestment vor dem Hintergrund der Stiftungsrechtsreform und des aktuellen Umfelds schnell auf die Agenda rücken.

vtfds2022 -Virtueller tag für das Stiftungsvermögen

Sickern Inflationssorgen in die Gremiensitzung ein, dann…

Diejenigen Stiftungen, die bislang keine Goldanlagen getätigt haben, haben fortan keinen Grund mehr, sich nicht zumindest mit dem Thema Gold als Anlage im Stiftungsvermögen auseinanderzusetzen. Wenn sie dann zu dem Ergebnis kommen, dass Gold nicht in Frage kommt, was auch nachvollziehbar wäre, dann agieren sie aus ihrer Sicht zum Wohle der Stiftung. Denn Gold ist das etwas andere Investment. Es muss auch verstanden werden, und seine Funktion in einer Asset Allocation muss definiert werden. Sickern aber auch in die Gremiensitzung einer Stiftung Überlegungen hinsichtlich Inflation, Korrelation und Diversifikation ein, und soll eine kleine Portion Save Haven ins Portfolio hinein, dann wird sich die Diskussion um Gold als Investment kaum vermeiden lassen.

Zusammengefasst

Wie sagt es der vom legendären Gerd Fröbe gespielte Auric Goldfinger im James Bond-Film Goldfinger so schön: Ich liebe den Glanz des Goldes. Aus Stiftungssicht würde ich das Glanz gegen Funktion tauschen. Denn Gold kann in den kommenden Jahren eine nachvollziehbare Funktion im Stiftungsvermögen ausüben. Bleiben die Inflationserwartungen dort wo sie derzeit sind, dann ist ein Anteil Gold so etwas wie eine Pufferschicht. Diese wird umso größer, je größer die Inflationssorgen werden. Dass dies passiert, ist zumindest wahrscheinlicher geworden. Entsprechend müssen Stiftungen Gold zumindest nicht von Haus aus verteufeln. Nicht zuletzt da die Stiftungsrechtsreform den Umschichtungserlös – auch aus dem Umschichten aus Gold-Investments heraus – hoffähig gemacht hat. Insofern führt die Spur im Stiftungsvermögen künftig durchaus auch zum Gold. Besser früher als später.