Dirk Söhnholz
Artikel 9 als neuer Nachhaltigkeitsstandard?
Ob die Einstufung eines Fonds mit Artikel 9 aus Stiftungssicht taugt, muss sich erst noch herausstellen. Bisher wurden Anleger, auch Stiftungen, vor allem nach ihren Anlagezielen, Anlagedauer, Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit befragt. Ab Anfang August müssen Vermögensverwalter ihre Kunden auch fragen, ob und falls ja wie diese nachhaltig anlegen wollen. Manche Vermögensverwalter weisen dabei darauf hin, dass Nachhaltigkeitsanforderungen die Auswahl an möglichen Produktangeboten einschränken. Aber Rendite- und Risikoanforderungen von Anlegern reduzieren das potenzielle Produktangebot ebenfalls. Eine Bestandsaufnahme.