Mit dem Stiftungsregister, dass es ab 2026 geben soll, sind es dann vier Register, die Stiftungen kennen müssen. Mit Mattheo Ens, Rechtsanwalt beim Deutschen Stiftungszentrum, klamüserten wir am Rande des StiftungsApéro in Essen die vier Register einmal auseinander, sprachen darüber, was Stiftungen zu den vier Registern wissen müssen und welche Relevanz sie für sie haben.
Und wie es manchmal so ist: Kurz nachdem wir über das Zuwendungsempfängerregister sprachen, wurde es auch schon live geschaltet. Ein #FreitagsPodcast der Kategorie MUST LISTEN.
Den Registern kommen Stiftungen nicht aus
AHOI, NPO! – der #FreitagsPodcast von #stiftungenstärken, Folge 175
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