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Wenn sich die wesentlichen Verhältnisse ändern

Eine Nachlese zum 20. Stiftungsrechtstag in Bochum

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Nachlese Stiftungsrechtstag Bochum 2026
Lesezeit: 4 Minuten

Wenn sich die wesentlichen Verhältnisse ändern, dann kommt Spannung ins Verhältnis zwischen Zweck und Vermögen. Wegen solcher Sätze fahre ich seit Jahren nach Bochum, wo meist im Februar der Stiftungsrechtstag an der Ruhr Universität stattfindet. Organisiert vom Verein Fundare und orchestriert durch Prof. Katharina Uffmann und ihr Team wird stets ein Programm auf der Höhe der Zeit zusammengestellt. Aktuelle Fragestellungen werden erörtert, und etliche praktische Hinweise eingestreut. Unsere drei Lehren von der 2026er Ausgabe des Bochumer Stiftungsrechtstags.

Bevor es losging, musste man erst einmal hinkommen, zur Ruhr Uni, deren Gebäudlichkeiten mancherorts bei Nebel und Regen an die Kulisse aus Alien 2 erinnern. Da in diesem Jahr just am Tag des Stiftungsrechtstags auch in Bochum der Öffentliche Nahverkehr bestreikt wurde, hieß es, mit dem Taxi die letzten Meter zurückzulegen. Dafür schien die Sonne, und zwar den ganzen Tag über. Das Oberthema der Tagung lautete in diesem Jahr „Stiftungen zwischen Beständigkeit und Wandel“, was den Nagel schon auf den Kopf traf. Denn einerseits sollen Stiftungen ewig bestehen, sollen beständige Akteure zivilgesellschaftlichen Gelingens sein. Auf der anderen Seite steht der Stiftungssektor vor markanten Veränderungen, die er managen muss – und für die er womöglich auch noch ein Stück weit befähigt werden muss. Etwa im Durchfinden durch den Registerdschungel.

Lehre Nummer 1: Der Transparenz-Tsunami baut Momentum auf

Eines der Themen, das einmal aufgeworfen wurde beim Stiftungsrechtstag in Bochum waren die Registerpflichten. Das Wort Transparenz-Tsunami machte die Runde, ebenso wie Transparenzwelle. Warum das Stiftungsregister nun erst 2028 kommt, hat Gründe, die bei der Bürokratie zu suchen sind, warum überhaupt so eine Vielzahl von Registern nebeneinander existiert, erst recht.

Grundsätzlich ist es zu hinterfragen, ob es so viele Register braucht, die ja für die Stiftungsverantwortlichen auch wieder neue Pflichten mit sich bringen. Selbst die Experten vor Ort hielten sich mit Kritik daran nicht zurück, wohlwissend darauf hinweisend, dass Transparenz eine der Qualitäten ist, die der Sektor womöglich neu lernen muss. Wir können über Sichtbarkeit reden, und sie dann machen, aber genau, wenn sie nicht „gemacht“ wird, kommen dem Gesetzgeber Ideen. Nur gilt auf der anderen Seite auch, Maß zu halten beim Pflichtenkatalog hinsichtlich des Zeigens in Registern. Das Thema Register, so unsere Erkenntnis, wird uns nicht loslassen – und es wird noch Wucht aufbauen.

Lehre Nzummer 2: Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse kann Vieles sein

Beim Thema Wesentliche Änderungen der Verhältnisse und den Bezug zu einer Änderung der Satzung wurde es für mich richtig spannend. Stiftungsrechtsprofi Angelo Weber brachte dazu einen Vortrag mit, der es in sich hatte und der zu Diskussion anregte. Zunächst einmal gilt es, Dinge zu verstehen. Stiftungen sind heute ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem sie errichtet wurden, in einer neuen Welt unterwegs.

Der Stifterwille ist das, worauf man sich dabei immer besinnen, was immer die zentrale Maßgabe des Tuns sein sollte. Einerseits. Denn je weiter weg ich mich von der Ursprungssatzung entferne, desto weitere entferne ich mich auch vom Stifterwillen. Andererseits ist eine Satzungsänderung oder eine Satzungsanpassung manchmal auch lebensgemäß notwendig.

Das Passus der Veränderung wesentlicher Verhältnisse stammt aus dem Jahr 1924, wie Angelo Winkler erläuterte, also dem Jahr nach der Hyperinflation im Jahr 1923. Denn wenn die Vermögenssituation einer Stiftung es verunmöglicht, die Zwecke zu verwirklichen, dann muss fast schon Hand an der Satzung angelegt werden.

Die Nullzinsphase zum Beispiel war eine Phase, in der der Nullzins das Verhältnis zwischen Vermögen und Zweck unter Spannung gesetzt hat. Stifter müssen das heute beim Errichten einer Stiftung viel stärker im Blick haben.

Ändert sich dies oder das, kann die Stiftung dann den Zweck noch verwirklichen? Ändern sich die zeitlichen Umstände, kann es sein, dass man an die Satzung ran muss. Ein Gedanke der mir sofort durch den Kopf schoss war dabei: Basteln die Amerikaner weiter an Kuponbedingungen ihrer Anleihen für ausländische Anleger, denken über Laufzeitverlängerungen nach, dann lässt sich dies sehr gut als wesentliche Veränderung der Verhältnisse interpretieren, übersetzen. Denn dadurch entstehen für die Teile des Stiftungsvermögens, die in US-Anleihen investiert sind, unabschätzbare Risiken. Einfach umzuschichten, ist ein Ansatz, die Satzung umzuarbeiten, um die Asset Allocation ggf. direkt in solch einem Fall breiter ziehen zu können, ist ein anderer. Angelo Winkler hat mir hier eine neue Grundlage für das Überlegen rund um den Themenkreis Stiftungsvermögen an die Hand gegeben, wofür ich sehr dankbar bin.

Lehre Nummer 3: In vielen Stiftungsgremien braut sich was zusammen

Auf der Rückfahrt zum Bochumer Hauptbahnhof hatte dann noch so ein Gespräch der Kategorie „Augenöffner“. Mein Fahrgemeinschaftspartner erzählte etwas aus dem Nähkästchen, woran es in vielen Stiftungen haken wird künftig. Es sind die Stiftungsgremien, die nicht nachbesetzt werden können, oder die sich mangels Knowhow nicht bewegen können. Was wird passieren? Es werden Zulegungen und Zusammenlegungen passieren im Sektor, mein Gesprächspartner meinte gar, „die Fusionswelle im Sektor rollt bereits, das geht gerade los“. Für ihn sind die Stiftungsgremien in etlichen Stiftungen das Problem.

Hier wird erkannt, dass es in der Stiftung was nicht stimmt, aber eine Satzungsänderung kann und wird dann nicht durchgefochten. Viele Stiftungsgremien seien dazu vollkommen überbesetzt, und oftmals seien zu wenige Fachleute für die Daseinsbereiche der Stiftung an Bord. „Du brauchst heute einen Vermögensprofis, der das Delegieren führt, Du brauchst einen Organisationsprofi, damit das Digitale in der Stiftung nicht zu kurz kommt. Und so gut die Absichten oft sind, das Geld kann man auch besser ausgeben, in einigen Fällen jedenfalls.“ Bähmm, das saß. So ein offenes Schlusswort hatte ich in den 12 Minuten Autofahrt gar nicht erwartet, aber es zeigte, wo der Schuh drückt und wo Profis die „pain points“ sehen.

Zusammengefasst

Der Stiftungsrechtstag in Bochum war abermals ein Event, bei dem man schlauer wieder nach Hause fährt. Wieder habe ich Einiges an Rüstzeug für Diskurse mitgenommen, wieder wurden Gedanken geteilt, die nachdenklich machen. Zur Thematik der Veränderung der Wesentlichen Verhältnisse habe ich tatsächlich richtig was hinzugelernt, die aktuellen politischen Geschehnisse brauchen genau dieses Rüstzeug. Mir bleibt, mich beim Fundare-Team und Prof. Katharina Uffmann für diesen tollen und intensiven Tag zu bedanken. Für 2027 habe ich meine Zusage ebenfalls bereits gegeben, Termin ist dann der 27.2.2026. Bochum, wir kommen wieder.

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Tobias Karow
ist Gründer und Geschäftsführer von stiftungsmarktplatz.eu und im Stiftungswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein seit 10 Jahren aktiv. Er ist Herausgeber der FondsFibel für Stiftungen & NPOs, dem führenden Nachschlagewerk für Stiftungsfonds und stiftungsgeeignete Fonds (www.fondsfibel.de), Vorträge hält er vor allem zum Thema ‚Stiftungen und ihr Weg in die digitale Welt‘. Für beide Themen betreibt er den Blog #stiftungenstärken.