Im Stiftungssektor gibt es bis heute so genannte Experten, die Stiftungen erzählen wollen, es existiere eine 70 zu 30-Regel für das Veranlagen von Stiftungsvermögen.
Entsprechend müssten Stiftungen auch bei Stiftungsfonds auf diese Aufteilung aus 70% Rentenpapieren und 30% Aktien achten. Natürlich hat diese Grobstruktur in der Vergangenheit durchaus gut funktioniert, aber die Zeiten sind heute andere und in Wahrheit gibt es eine solche Regel gar nicht. Was es mit der 70:30-Regel auf sich hat, erörtert Tobias Karow und räumt dabei mit einem weiteren Mythos rund um die Aktienanlage auf.