Ursula Augsten
Ein Schritt nach vorn
Mit BMF-Schreiben vom 06.08.2021 hat die Finanzverwaltung nunmehr die erwartete Änderung des AEAO (Anwendungserlasses zur Abgabenordnung) umgesetzt und sich zu manchen Ausführungsfragen des Jahressteuergesetzes 2020 geäußert. Es gilt nun, das Ganze aus Stiftungssicht heraus einmal zu sortieren und abzuwägen.