Klaus Stüllenberg
So machen wir das
Das Stiftungsvermögen zu verwalten gehört zum Pflichtenkatalog eines Stiftungsvorstands ganz selbstverständlich dazu. Eine Pflicht, die es zu erfüllen gilt, was aber heute nicht einfach ist. Erstrangige (gesetzliche) Ziele der Vermögensverwaltung kapitalbasierter, gemeinnütziger Stiftungen sind Werterhalt und kontinuierliche Erwirtschaftung von Erträgnissen zur Stiftungszweckerfüllung. Über die Fondsanlage ist dies auch heute immer noch zu schaffen, Stiftungen sollten dafür aber einige grundsätzliche Überlegungen anstellen.