Dr. Uwe Dyk
Stiftungsvermögen und die neue Flexibilität
Die zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform hat vor allem für zwei „Dauerbrenner“ der Vermögensverwaltung für gemeinnützige Stiftungen gesetzliche Grundlagen und damit höhere Rechtssicherheit geschaffen: die nunmehr gesichert zulässige Verwendbarkeit von Umschichtungsgewinnen für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und die Anwendbarkeit der „Business-Judgement-Rules“ für die Stiftungsgremien bei der Vermögensverwaltung.