Dr. Erich Theodor Barzen
Maßanzug oder Stange?
Die Stiftungsrechtsreform 2023 hat einige FAQs des deutschen Stiftungsrechts geklärt, andere hat sie weiterhin offengelassen. Kernprobleme sind durch juristische Aufsätze und Kommentare überwiegend gut durchleuchtet, Argumente auf einem hohen akademischen Niveau ausgetauscht. Rechtsprechung jedoch, zumal der Ober- oder Bundesgerichte, gibt es wenig. Deshalb bewegt sich die Praxis weiter im Ungewissen darüber, welche Freiheitsgrade bei der Gestaltung von Satzungen bestehen. Empfiehlt sich etwa die Übernahme einer behördlichen Mustersatzung? Diese ist für den Standardfall häufig gut geeignet, kann aber nicht die Vielfältigkeit der Sachverhalte abbilden, die Stiftende veranlassen, dauernd und nachhaltig Gutes zu tun.