Gemeinnützige Organisationen haben gerade in Krisenzeiten eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Sie können im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen kaum Gewinne erwirtschaften und in aller Regel keine ausreichenden Rücklagen bilden, sind aber ebenfalls oft von Liquiditätsengpässen betroffen. Diese zu beheben, muss auch Bestandteil von staatlichen Programmen sein. Ein Kreditprogramm für Gemeinnützige baut hier die Brücke.
Das StMAS (bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales) hat in Abstimmung mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) ein Corona-Kreditprogramm „Corona-Kredit – Gemeinnützige“ aufgesetzt. Dieses soll neben den bisherigen Hilfsmaßnahmen dazu beitragen, dass gemeinnützige Organisationen vermehrt Kredite zu günstigen Konditionen bei ihren Hausbanken erhalten und so ihre Liquidität sichern können. Alle Informationen finden Gemeinnützige unter nachfolgenden Link, die zentralen Fragen haben wir für Stiftungen und Gemeinnützige zudem kompakt zusammengefasst: www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kreditprogramm-gemeinnuetzige-organisationen.php
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
- Antragsberechtigt sind Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken i. S. d. §§ 51 bis 68 Abgabenordnung (AO) dienen und infolgedessen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) von der Körperschaftsteuer bzw. gemäß § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz (GewStG) von der Gewerbesteuer befreit sind
- Es muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bestehen
- Die Organisation muss seit 01.01.2019 am Markt aktiv sein
- Zum 31.12.2019 war der Antragsteller nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition (Artikel 2 Nr. 18 der AGVO-Verordnung EU Nr. 651/2014) einzustufen und hat zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen
- Es handelt sich um eine Organisation, die sich im Zuge der Corona-Krise einem Liquiditätsengpass oder der gänzlichen Nichtverfügbarkeit von Liquidität gegenübersieht
WAS WIRD FINANZIERT?
Finanziert wird grundsätzlich der gesamte in Bayern bis Ende 2020 eingesetzte Liquiditätsbedarf (z. B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst etc.). Dazu sind alle Investitionen in die Infrastruktur in Bayern (ausgenommen: Räume zur Glaubensausübung) durch das Programm abgedeckt.
WIE HOCH IST DER DARLEHENSHÖCHSTBETRAG?
800.000 Euro
WER ÜBERNIMMT DAS KREDITAUSFALLRISIKO?
100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Bund bzw. den Freistaat Bayern)
WIE LÄUFT DAS VERFAHREN?
- Die Organisation beantragt den Kredit bei ihrer Hausbank
- Die Hausbank prüft das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen
- Der Kreditantrag wird von der LfA zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt
IST EIN KREDIT IMMER DAS BESTE INSTRUMENT?
Sicherlich muss das Kreditinstrument aus Sicht einer gemeinnützigen Organisation eingehend geprüft werden. Ist es durch eine Krise wie eben jener Corona-Krise für die NPO nicht mehr möglich, den Finanzbedarf aus sich heraus zu decken, dann kann ein Kreditprogramm eine Brücke in die Handlungsfähigkeit bauen. Jedoch muss solch ein Schritt genau abgewogen werden, und es müssen Fragen hinsichtlich der langfristigen finanziellen Leistungskraft der jeweiligen Organisation gestellt werden und ggf. Maßnahmen ergriffen werden, diese zu stärken.
ZUSAMMENGEFASST
Gemeinnützigen Organisationen haben die Corona-Krise teilweise auch voll zu spüren bekommen. Umso erfreulicher ist es, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure und Treiber nun auch zusehends Unterstützung erhalten, etwa in Form von Programm wie dem oben vorgestellten. Das löst sicherlich nicht alle auch durch die Krise hochgekochten Probleme in Non Profit-Organisationen, aber es lindert diese doch zu einem gewissen Teil. Gleichzeitig dürften Überlegungen, wie Non Profits übergeordnet ihre Finanzkraft aus sich heraus stärken, neue Nahrung erfahren. Denn staatliche Hilfe kann auch irgendwann einmal zum Gängelband werden.