1) Was macht Ihr Unternehmen?
SZA Schilling, Zutt & Anschütz berät als unabhängige Full Service-Kanzlei nationale und internationale Mandanten in allen wesentlichen Fragen des Privatrechts, des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie des Steuerrechts. Zu den besonderen Beratungsschwerpunkten in der über 100-jährigen Beratungstradition der Sozietät zählen das Stiftungs- und Non-Profit-Recht.
Die Rechtsanwälte der Praxisgruppe „Nachfolge, Vermögen, Stiftungen“ sind anerkannte Experten, ausgewiesen durch zahlreiche Auszeichnungen, Referenzen und Fachpublikationen. Seit jeher ist die anwaltliche Beratung durch eine enge Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis geprägt. Dies ermöglicht, komplexe Rechtsfragen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu lösen, wobei gleichzeitig größten Wert auf eine zeit- und kosteneffiziente Mandatsbearbeitung gelegt wird. Durch die enge Verzahnung der Praxisgruppen kann auf über 100 Spezialisten anderer Rechtsgebiete zurückgegriffen werden, so dass das Spektrum eine umfassende interdisziplinäre Beratung für Stiftungen & NPOs (z.B. Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht) aus einer Hand umfasst.
2) Was leisten Sie für Stiftungen & NPOs?
Stiftungen und NPOs können rechtlich umfassend beraten und betreut werden, sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich unter Einschluss des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts. Das Leistungsspektrum reicht von der Gestaltungsberatung (z.B. bei der Gründung unter Lebenden oder von Todes wegen sowie bei Umstrukturierungen) über die laufende Beratung der operativen Tätigkeit (z.B. Board Advice, Compliance-Management, Foundation bzw. Corporate Housekeeping) bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung bei Innen- und Außenstreitigkeiten.
SZA Schilling, Zutt & Anschütz berät und vertritt Stiftungen und NPOs vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten und ist dabei eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die sich auf sog. Stiftungsstreitigkeiten spezialisiert hat. Hieraus resultieren einschlägige Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten (z.B. Beschlussmängelstreitigkeiten und Organhaftungsfragen), vor Verwaltungsgerichten (Streitigkeiten mit Stiftungsaufsichtsbehörden), vor Finanzgerichten (Streitigkeiten mit Finanzbehörden) und vor Schiedsgerichten. Sogar Stiftungen und NPOs, die einen Zweck- und/oder Vermögensbezug zu Kunst und Kulturgütern haben, finden hier einen Ansprechpartner unter Einbeziehung des Kunst- und Kulturgüterrechts. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Rechtsanwälte auch als Organmitglieder in Stiftungen und NPOs sowie als Testamentsvollstrecker über Nachlässe mit einschlägigem Bezug tätig werden.
3) Mit welchen stiftungsfachlichen/-spezifischen Fragen sind Sie am häufigsten befasst?
In der täglichen Praxis dominiert quantitativ die Beratung zur Gründung sowie zur Aus- und Umgestaltung (Organbesetzungen, Satzungsänderungen, Umwandlungen etc.) von Stiftungen und NPOs. Daneben rücken Compliance-Themen (z.B. die Einhaltung von gemeinnützigkeitsrechtlichen oder geldwäscherechtlichen Pflichten) immer mehr in den Vordergrund. Schließlich sind es die zunehmenden Konflikte innerhalb von Stiftungen und NPOs sowie im Verhältnis zu Dritten (insbesondere Aufsichts- und Finanzbehörden), die die Kanzlei laufend befassen.