Plenum Investor Services UG

Ludwigstr. 14 83646 Bad Tölz. Deutschland
Plenum Investor Services UG
Plenum Investments AG

TOP-Stiftungsexperte - Stiftungsvermögen - Plenum

1) Was macht Ihr Unternehmen?

Die Plenum Investor Services ist für die Vermarktung der auf Versicherungsrisiken spezialisierten Plenum-Fonds zuständig und ermöglicht institutionellen und professionellen Kunden einen effizienten und innovativen Zugang zu attraktiven Anlagenischen. Sie bietet UCITS- und stiftungskonforme CAT Bond-Fonds an. Die Plenum-Fonds gehören zu den etablierten Anlageprodukten auf diesem Gebiet. Sowohl ihre CAT Bond UCITS Fondsstudie, den CAT Bond-Markt-Renditekompass als auch der Plenum CAT Bond UCITS Fonds Index sind zum Marktstandard im CAT Bond-Fonds Geschäft geworden.

2) Was sind Ihre konkreten Leistungsbausteine für Stiftungen?

Plenum Investor Services bietet zwei reine CAT Bond-Fonds an, der Plenum CAT Bond Defensive Fonds, der bereits im Jahr 2010 aufgelegt wurde und verfügt mit seinen drei abgesicherten Währungsklassen (Schweizer Franken, US-Dollar und Euro) über ein Anlagevermögen von ca. 480 Mio. US-Dollar. Im Jahr 2021 folgte die Auflegung des Plenum CAT Bond Dynamic Fonds. Eine Besonderheit weist der 2020 aufgelegte Plenum Insurance Capital Fund auf, der Nachranganleihen im Versicherungssektor mit CAT Bonds kombiniert. Sämtliche Fonds sind ausschüttungsfähig und nach der Offenlegungsverordnung als Artikel-8-Fonds klassifiziert. CAT Bond-Fonds zeigen stabil tiefe Korrelationen sowohl zu herkömmlichen als auch alternativen Anlagen auf. Der CAT Bond-Markt hat seit 2001 auf eindrückliche Weise sein Performance-Versprechen gehalten.

3) Mit welchen stiftungsspezifischen Fragen waren Sie zuletzt vor allem konfrontiert bzw. inwiefern ist die Anlageklasse CAT-Bonds stiftungsgeeignet?

Große Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen in Deutschland investieren seit geraumer Zeit in CAT Bond-Fonds. Plenum hat sich in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob diese Anlageklasse auch für Stiftungen einsetzbar sind. Ein jüngst erstelltes wissenschaftliches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Stiftungsrecht des BGB keine gesetzlichen Verbote für die Anlageklasse der CAT Bonds vorsieht und somit der Vorstand einer Stiftung pflichtgemäß handelt, wenn er unter diesen Voraussetzungen auf der Grundlage angemessener Informationen Vermögenswerte der Stiftung in CAT Bond- Fonds anlegt.

4) Wer ist Ihr Ansprechpartner in Deutschland für Stiftungen?

Christoph J. Zitt
Senior Client Director
E-Mail: christoph.zitt@plenum.services
Telefon: +49 (8041) 799 54 41
Mobil: +49 173 325 00 07

Christoph J. Zitt ist seit vielen Jahren als Investment-Professional in der Betreuung von professionellen und institutionellen Kunden tätig und unterstützt als Zertifizierter Stiftungsberater auch Stiftungen in anlage- und ESG-technischen Fragen.

5) Wo sind Sie regional aktiv?

Mehrheitlich in der DACH-Region.

6) Wo finde ich weitere Informationen zu Ihnen bzw. Ihrer Stiftungsexpertise?

Auf www.plenum.services sind allgemeine Informationen zu den UCITS-Fonds vorhanden und unter der Rubrik ESG wird der Themenkreis Nachhaltigkeit sehr detailliert beschrieben.

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Stiftungsvermögen