1) Was macht Ihr Unternehmen?
Seit über 20 Jahren ist Steinkrüger Stingl & Partner mit zehn Berufsträgern Ansprechpartner für alle Fragen der Vermögensnachfolge, Erbrecht und Stiftungsrecht. Daneben liegen die Schwerpunkte der Kanzlei im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Immobilienrecht.
Die Sozietät berät Familien und Stiftungen in allen rechtlichen und strategischen Fragestellungen. Erfolgreiche Rechtsberatung beruht nach dem Verständnis der Sozietät auf Kompetenz und Vertrauen.
2) Was sind Ihre konkreten Leistungsbausteine für Stiftungen?
Erben und Vererben sind weit mehr als rein juristische Angelegenheiten. Wie kann das eigene Alter, wie kann ein Lebenswerk über Generationen hinaus abgesichert werden? Wie kann eine Stiftung sinnvoll für die Nachfolgeplanung eingesetzt werden? Wie lassen sich Konflikte zwischen den Erben vermeiden?
Die Kanzlei berät in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Die umfassende Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer soll die Situation aller Beteiligten berücksichtigen und zu einem reibungslosen Generationswechsel beitragen. So erweist sich eine Stiftungsgründung oftmals als Lösungsansatz um das eigene Lebenswerk zu erhalten, wenn Kinder oder andere Angehörige als Erben fehlen oder die Gefahr einer Zersplitterung des Vermögens durch die Erbfolge droht. Diese Nachfolgeproblematik tritt häufig auf, wenn zum Erbe ein Unternehmen oder Land- und Forstvermögen gehört und dessen Fortbestand durch den Erbfall gefährdet ist.
Aber auch die Begleitung der alltäglichen Stiftungsarbeit ist fester Bestandteil der Stiftungsberatung von Steinkrüger Stingl & Partner. Wie auch bei Unternehmen gibt es bei Stiftungen Aufbruchphasen, Konsolidierungsphasen und Phasen der Neuausrichtung. Die Kanzlei fungiert hier für Stiftungen und deren Verantwortungsträger als langfristiger Partner. Steinkrüger Stingl & Partner entwickelt demgemäß für Stiftungen deren Plan und Konzepte, um die genannten Entwicklungshasen zu bewältigen.
3) Mit welchen stiftungsfachlichen Fragen sind Sie am häufigsten befasst?
- Gründung von gemeinnützigen Stiftungen als Gestaltungsmittel der rechtlich und steuerlich optimierten Nachlassplanung
- Gründung und Verwaltung von Familienstiftungen und -gesellschaften
- Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbkonflikten und Sicherung des Vermögens vor Zersplitterung
- Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
- Rechtliche Begleitung von NGO´s bei Erbschaftsfundraisingkonzepten, Testamentserstellungen und Nachlassabwicklungen