Gibt es eierlegende Wollmilchsäue für Stiftungen?
Stiftungsfonds, stiftungsgeeignete Fonds, Fonds für Stiftungen und was einen Fonds wirklich zum stiftungsgeeigneten Fonds macht
Als mit dem Merck Finck Stiftungsfonds der erste Stiftungsfonds hierzulande aufgelegt wurde, gab es noch zwei Deutschlands. Zugegeben, nur zwei Tage, aber am 1. Oktober 1990 erblickte der erste Stiftungsfonds das Licht der Welt. Damals, als es noch mehr 5% Zinsen gab auf Spareinlagen (bei auch deutlich höherer Inflation), unser Mobilfunknetz noch C-Netz hieß und Apple noch ein dahinsiechender Computerhersteller war. Mittlerweile ist die Welt jedoch eine andere. Von Tobias Karow
Heute sprechen wir über Nullzins oder Negativzins, wir sprechen über politische Zäsuren, wie wir sie 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht für möglich gehalten haben, und wir sprechen über eine Stiftungslandschaft, die sich auf den Weg gemacht hat zu alter Blüte. Vor dem ersten Weltkrieg zählten wir hierzulande immerhin mehr als 100.000 gemeinnützige Stiftungen, vor allem durch den zwangsweisen Kauf von Kriegsanleihen gingen 90% davon verloren. Umso wichtiger ist es, dass wir Stiftungen heute darüber aufklären, dass diese Lust an der Staatsanleihe und dieses Verbinden der Staatsanleihe mit der Vorgabe von sicherer und ertragsreicher Kapitalanlage auch schnell mal „nach hinten“ losgehen kann.
Stiftungen sollte verständlich gemacht werden, dass ihr jahrelang richtiges Investieren in Bundeswertpapiere in nahe und ferner Zukunft falsch sein kann und dass eine richtige Entscheidung eine solche wäre, die Kapitalanlage zu delegieren. Solch eine Delegation verändert die Rolle des Stiftungsverantwortlichen, weg vom aktiven Portfoliomanager (wofür ihm ohnehin die zeitlichen wie fachlichen Ressourcen fehlen) hin zum passiven Portfoliokontrolleur. Eine Form der Delegation kann eine solche an Fonds sein, die ganz verschiedene Vorzüge mit sich bringt. Über Fonds lässt sich das Diversifikationsgebot wunderbar einhalten, das Spekulationsverbot sowieso, denn in stiftungsgeeigneten Fonds wird in der Regel nicht spekuliert. Punkt für die Fonds.
Zum Wohle der Stiftung
Auch die Business Judgement Rule, also die Vorgabe, dass alles zum Wohle der Stiftung geschehen soll, wird über die Fondsanlage sehr gut mit Inhalt gefüllt, ob der eingehaltenen Vorgaben Diversifikationsgebot und Spekulationsverbot und auch noch weiterer Vorteile: Fonds sind buchhalterisch viel einfacher zu erfassen als diskretionäre Mandate, Fonds lassen sich schnell kaufen und verkaufen, Fonds ermöglichen eine Streuung über Ansätze und Stile, Fonds sind – so die Infrastruktur passt – ein absolut fair gepreistes Paket für die Kapitalanlage.
Dazu liefern sie ausreichend Informationen, um zeitnah die Entscheidungen zum Kauf und Verkauf der Fonds dokumentieren zu können, und auch um die Fonds zu verstehen. Stiftungen könnten also bei einer Fondsanlage durchaus gut aufgehoben werden, trotzdem halten sich immer noch viele Vorurteile gegenüber Fonds. Fonds seien teuer, Fonds seien spekulativ, Fonds seien undurchsichtig, Fonds seien zu kompliziert. Nun ja, diese Allgemeinplätze mögen sich mangels Fachkenntnis halten, aber sie entbehren bei genauerem Blick eigentlich jeder Grundlage.
Keine Stiftung sollte noch Ausgabeaufschlag bezahlen
Fonds kosten Geld, ja, sie kosten Verwaltungs- und Kaufgebühren, aber sind sie damit teurer als die Vermögensverwaltung der Hausbank? In der Regel ist ein Fonds die günstigere Alternative, zumal Punkte wie Ausgabeaufschlag und Depotgebühren bei Fonds keine Rolle mehr spielen. Ausgabeaufschläge muss keine Stiftung mehr bezahlen, Voraussetzung dafür ist der Gang zu einer Onlinebank, bei der zudem das Depot selbst nur 20 oder 30 Euro im Jahr kostet. Die Kaufspesen pro Fondsposition fallen dazu kaum ins Gewicht. Bei der Hausbank heißt es immer noch häufig, das Depot muss so und so viel kosten, und weiter als 2,5% kann ich beim Ausgabeaufschlag bei aller Liebe nicht runtergehen. Aber, liebe Stiftungen, es ist ihr Geld bzw. das Geld, das Sie in Projekte geben wollen. Daher müssen Sie darauf pochen, Ausgabeaufschläge zu eliminieren und Depotkosten zu minimieren. Auch sind Fonds nicht spekulativ. Wir haben für unsere FondsFibel für Stiftungen & NPOs viele Fonds analysiert, die es durch unser Raster geschafft haben, sind solche, die wir für stiftungsgeeignet halten – gerade weil sie eine durchdachte, weitsichtige und nachvollziehbare Anlagepolitik verfolgen. Dort wird nicht spekuliert oder hasardiert, sondern investiert.
Stiftungen brauchen einen Ansprechpartner
Fonds sind auch nicht undurchsichtig, aber klar, man muss nach den stiftungsrelevanten Informationen etwas graben. Im Factsheet sind selten alle Angaben enthalten, speziell jene zu den Ausschüttungen fehlen oft. Hier helfen Websites wie finanzen.net, der Transparenzbericht oder aber der Anruf beim Ansprechpartner, der in der Regel direkt weiterhelfen kann. Undurchsichtig sind Fonds auch deshalb nicht, weil die Investments ja im Jahresbericht einzeln aufgeführt sind, man also eruieren kann, was enthalten ist und was nicht.
Insgesamt können Stiftungen schnell die Vorteilhaftigkeit von Fonds erkennen, egal ob Stiftung draufsteht oder nicht. Stiftungsfonds sind natürlich vor allem für Stiftungen aufgelegt worden, aber nicht immer ist auch Stiftung drin, wo es draufsteht. Daher bevorzugen wir den Duktus stiftungsgeeigneter Fonds, denn Stiftungseignung eines Fonds leitet sich auf verschiedenen Ebenen ab. Das erste du wichtigste Kriterium ist die Ausschüttung. Ohne Ausschüttung ist alles nix, und ohne eine Ausschüttung wird es auch schwer, denn Fonds intern zu verargumentieren.
Ohne Ausschüttung ist alles nix
Ausschüttung ist DAS Kriterium für Stiftungen, daher müssen Stiftungen ALLES zur Ausschüttung wissen. Wie hoch ist die Ausschüttung? Wie hoch war die Ausschüttung? In welchem Turnus wird die Ausschüttung an Stiftungen gezahlt? Welche Ausschüttungspolitik liegt der Ausschüttung zugrunde? Das müssen Stiftungen wissen, genau das haben wir in der FondsFibel für Stiftungen & NPOs auch zuvorderst versucht, herauszuarbeiten. Ausschüttungen machen das Verdienen des Steuerprivilegs erst möglich, eine Stiftung ist ein steuerbefreites Vermögen, daher braucht sie diese ordentlichen Erträge. Hat ein Fonds in diesem Punkt keine Sensibilität, kann die Ausschüttung nicht beziffern oder beschreiben, ist der Fonds vermutlich eine Mogelpackung. Aus Stiftungssicht. Schüttet er also aus, hat der Fonds schon mal eines von sechs Kriterien erfüllt, die ihn zum stiftungsgeeigneten Fonds machen. Das zweite Kriterium ist das verständliche Anlagekonzept. Mit den Sachen, die in denn Fonds wandern, sollten Stiftungen etwas anfangen können, und sie sollten auch nachvollziehen können, wie Dinge in einen Fonds wandern. Ein Konzept ohne USP, das Stiftungsbelange in irgendeiner weise aufnimmt, ist nicht stiftungsgeeignet.
Stiftungsspezifische Informationen fehlen oft
Kriterium Nummer 3 ist, dass ein Ansprechpartner existiert. Stiftungen sollte Abstand von einem Fondskauf nehmen, wenn sie nicht mit jemandem vom Fondsanbieter über den Fonds sprechen kann. Ohne Ansprechpartner ist alles nichts, die Kriterien 1 und 2 lassen sich damit vielleicht sogar schnell erfüllen. Denn häufig, und das ist Kriterium Nummer 4, ist die Informationspolitik nicht so richtig auf die Bedürfnisse von Stiftungen ausgerichtet. Es fehlt an Ausschüttungsinformationen, FAQs für Stiftungen, ein Erklärfilm für Stiftungen, eine Terminübersicht für Stiftungen, eben an Dingen die das Fondsprodukt für eine Stiftungsentscheider oder einen Stiftungsentscheider anfassbar machen.
Kriterium Nummer 5 ist nichts weiter als pure Logik. Der Fonds sollte fair gepreist sein, nach Möglichkeit auf performanceabhängige Gebühren verzichten und eben nicht weit über 1% an Kosten produzieren – es sei denn, er liefert auch überproportionale ordentliche Erträge. Wobei hier dann zu prüfen ist, ob hierfür Dinge gemacht werden, die vielleicht nicht zum Anforderungskatalog einer Stiftung passen.
Stiftungen müssen Ziele der Kapitalanlage formulieren
Ein letztes Kriterium ist für Stiftung ebenfalls relevant und hängt an der Kostenstruktur. Stiftungen muss es grundsätzlich möglich sein, den Fonds ohne Ausgabeaufschlag zu kaufen. „Bekomme“ ich den Ausgabeaufschlag nicht weg, wird es schwierig. Denn Ausgabeaufschläge haben ja ggf. direkt Folgen für die buchhalterische Erfassung über die Umschichtungsrücklage. Sechs Kriterien also, die eine Stiftung kennen sollte, die für eine Stiftung aber auch leicht abzuhaken sind. Dazu kommt dann noch, dass eine Stiftung ihre Ziele und ihre Haltung zur Kapitalanlage kennen muss, und sie entlang dieser Ziele die Fonds daraufhin abklopfen kann, ob sie diesen Zielen und dieser Haltung entsprechen oder eben nicht. Genau daraufhin haben wir die Portraits in der FondsFibel ausgerichtet, dass eine Stiftung schnell einen ersten Abgleich vornehmen und sich ein ihren Zielen entsprechendes Fondsuniversum zusammenstellen kann. Mit diesem Universum arbeitet sie dann.
Zusammengefasst
Fondsanlage für Stiftungen funktioniert, aber den einen Stiftungsfonds, der alles kann, also die eierlegende Wollmilchsau unter den Fonds, die gibt es nicht. Stiftungen brauchen ein Portfolio aus stiftungsgeeigneten Fonds (und auch Stiftungsfonds), die sie wiederum nach bestimmten Kriterien auswählen. Diese lassen sich im Übrigen auch gewichten. Wem Ausschüttung am wichtigsten und Kosten weniger wichtig sind, der sucht dann danach sein Fondsuniversum durch. Wichtig für Stiftungen ist jedoch, in der Kapitalanlage nicht die Zeichen der Zeit zu verpassen. Etwa 12 Monate vor der deutschen Einheit sprach Michael Gorbatschow seinen berühmten Satz vom zu spät kommen. Das ist vielleicht etwas abgegriffen, aber wenn Stiftungen wollen, dass alles so bleibt wie es ist, dann müssen sie bereit sein, alle zu ändern. Das gilt erst recht in der Kapitalanlage im derzeitigen und künftigen Umfeld.