1) Was macht Ihr Unternehmen?
Sowohl die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei CHP als auch die NPO Experts stehen für eine einzigartige Expertise und Beratungstiefe. Sie stellen den persönlichen Kontakt, die Bedürfnisse und Anforderungen der Mandantinnen und Mandanten in den Vordergrund und kombinieren diese mit digitalem Komfort.
CHP & NPO Experts unterstützen Stifter – Privatpersonen oder Unternehmen – und Stiftungen vollumfänglich in rechtlichen sowie steuerlichen Angelegenheiten. Ob Treuhand- oder Familienstiftung, privat oder gemeinnützig, klassische oder hybride Modelle, die Einrichtung von Stiftungsfonds oder die Umsetzung von Zustiftungen – all diese Aspekte sind für das Team vertrautes Terrain, aber niemals Standard.
Die Beratung erfolgt bereits bei der Auswahl des richtigen Stiftungsmodells und des passenden Errichtungsvorgangs, auch mit Bezug zum Erbrecht und der allgemeinen vermögensrechtlichen Nachfolgeplanung. Stiftungen erhalten zudem eine umfassende Betreuung beim laufenden Stiftungsmanagement sowie bei Anpassungen bestehender Strukturen und der Satzung.
Die Experten beraten ganzheitlich auf den Gebieten des Stiftungs- und Steuerrechts. Bei Bedarf kann zudem auch auf eine Vielzahl von spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern innerhalb der Sozietät zurückgegriffen werden, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, dem Zivilrecht, dem Arbeitsrecht und dem allgemeinen Wirtschaftsrecht.
2) Was sind Ihre konkreten Leistungsbausteine für Stiftungen?
- Auswahl des richtigen Stiftungsmodells
- Erstellung der Satzung mit entsprechenden Zwecken und Zweckverwirklichungsmaßnahmen sowie Stiftungsgeschäft
- Beratung bei Besetzung der Organe
- Begleitung im Errichtungsprozess, ggf. Kommunikation mit der zuständigen Stiftungsaufsicht
- Konzeption und Umsetzung von Anlagerichtlinien
- Allokation des Stiftungsvermögens
- Beratung in der laufenden Stiftungsarbeit
3) Mit welchen stiftungsspezifischen Fragen waren Sie zuletzt vor allem konfrontiert?
Wie kann das Stiftungsvermögens optimal allokiert werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträge aus Grundstockvermögen und sonstigem Vermögen?
Wie können die Anlagerichtlinien ausgestaltet werden im Hinblick auf Nachhaltigkeit?
Welche Satzungsgestaltungen bieten die Möglichkeit für eventuell notwendige spätere Veränderungen einer Stiftung, insbesondere für Zulegungen und Zweckergänzungen?