1) Was macht Ihr Unternehmen?
Im Jahr 1996 von Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking gegründet, gehört die Kanzlei Dr. Mecking heute zu den führenden Spezialkanzleien für Stiftungs-, Vereins und Gemeinnützigkeitsthemen in Deutschland. Die Kernleistung ist die rechtliche Beratung und Vertretung für gemeinnützige und öffentliche Körperschaften, wie etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, sowie deren Gründer oder Beteiligte, wie etwa Mitglieder, Organmitglieder, Gesellschafter. Insbesondere steht die Kanzlei auch für eine sehr individuelle Begleitung bei Gestaltung und Errichtung und Tätigkeit von Stiftungen und Stiftungsverwaltungen, wobei hierzu auch Gemeinschaftsstiftungen, Familienstiftungen und unternehmensverbundene Stiftungen zählen.
2) Was sind Ihre konkreten Leistungsbausteine für Stiftungen?
Die Kanzlei berät Unternehmen oder Privatpersonen bei der Entwicklung und Umsetzung einer engagementorientierten Idee, gestaltet Nachfolgeregelungen mit oder vertritt Verantwortliche von Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen vor Behörden und Gerichten. Das Leistungsspektrum umfasst die Unterstützung bei Problemen mit Aufsichtsbehörden, Kooperationspartnern oder Leistungsempfängern. Rechtsanwalt Dr. Mecking ist zertifizierter Mediator und kann zur Lösung von internen Auseinandersetzungen in den Gremien einer gemeinnützigen Organisation heraus zu Rate gezogen werden.
3) Mit welchen stiftungsspezifischen Fragen waren Sie zuletzt vor allem konfrontiert?
- Wo kristallisieren sich nach der Stiftungsrechtsreform neue Freiheitsgrade für Stiftungsverantwortliche heraus?
- Wie gehe ich mit den Stiftungs- und Finanzbehörden um und wie kommuniziere ich mit diesen lösungsorientiert?
- Wie können nicht selbstständige Stiftungsformen im Interesse von Stifter und Treuhänder gestaltet werden?
4) Wer ist Ihr Ansprechpartner für Stiftungen?
Dr. Christoph Mecking
Rechtsanwalt, Mediator
E-Mail: c.mecking@kanzlei-mecking.de
Fon: +49 (30) 263 93 760
Fax: +49 (30) 263 93 767
Mobil: +49 (172) 38 49 488
Xing: xing.com/Christoph_Mecking
Dr. Christoph Mecking ist sicherlich einer der profundesten Kenner der deutschen Stiftungslandschaft. Unter anderem war er zwischen 1997 und 2004 Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und auch Gründungsgeschäftsführer der Deutschen StiftungsAkademie (DSA). Der promovierte Rechtsanwalt und Politikwissenschaftler übernahm 2006 zudem die Chefredaktion der Fachpublikation Stiftung&Sponsoring und begleitet die Zeitschrift seit 2015 immer noch intensiv als Herausgeber. Er ist über die Firma LEGATUR intensiv mit der Abwicklung von Nachlässen für gemeinnützige Organisationen befasst.
5) Wo sind Sie regional aktiv?
Bundesweit.
6) Wo erhalten Stiftungen mehr Informationen über Ihre Aktivitäten?
Die Website www.kanzlei-mecking.de enthält u.a. Rechtstipps und ein Publikationsverzeichnis. Dr. Christoph Mecking ist zudem gefragter Vortragsredner und auch einer der Protagonisten der ersten Stunde des Virtuellen Tags für das Stiftungsvermögen.