BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG

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TOP-Stiftungsexperte

Kurz-Profil

BDO zählt mit über 1.900 Mitarbeitern an 26 Standorten zu den führenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in Deutschland.

Ein Schwerpunkt von BDO ist die Prüfung und Beratung von gemeinnützigen Organisationen und insbesondere auch von Stiftungen. In unserem Branchencenter „Stiftungen & Non-Profit-Organisationen“, welches von Dr. Reinhard Berndt und Ralf Klaßmann geleitet wird, arbeiten Spezialisten aus allen Unternehmensbereichen themenbezogen zum Vorteil der Mandanten zusammen. Die beiden Leiter sind selbst in verschiedenen Gremien gemeinnütziger Einrichtungen tätig. So hat Herr Dr. Berndt u.a. das Netzwerk Kompetenzkreis Stiftungen zusammen mit der Unternehmerschaft Düsseldorf errichtet und ist Schatzmeister verschiedener Vereine. Herr Klaßmann ist u. a. langjähriges Mitglied des Vorstands der (im Jahre 1848 gegründeten) Prosper-Stiftung in Recklinghausen, die als Förderstiftung zu Gunsten des Prosper-Hospitals und weiterer Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Wohlfahrtspflege fungiert, und Schatzmeister der Stiftung Lebensspur in Köln, die sich der Aufgabe widmet, Menschen mit Behinderung in ihrer Entwicklung sowie der Entfaltung und Erhaltung ihrer individuellen Potentiale so zu unterstützen, dass sie aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.

BDO Deutschland ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks (1963), mit heute fast 68.000 Mitarbeitern in 158 Ländern die einzige weltweit tätige Prüfungs- und Beratungsorganisation mit europäischen Wurzeln.

Für uns heißt nachhaltig…

Seit nunmehr fast 100 Jahren steht BDO für eine erfolgreiche Wirtschaftsorganisation, der eine nachhaltige Zukunft besonders am Herzen liegt. Für uns bei BDO ist Nachhaltigkeit seit jeher die Grundlage unseres Denken und Handelns und unserer tagtäglichen Arbeit – und zwar im gesamten Unternehmen. Als Dienstleistungsunternehmen legen wir den Schwerpunkt dabei verstärkt auf Menschen und deren direktes Wohlergehen. Durch die Integration von Nachhaltigkeits- und Umweltanforderungen in den jeweiligen Prozessen setzen wir dieses Vorhaben um.


Ansprechpartner:
Dr. Reinhard Berndt
Partner
Leiter Branchencenter Stiftungen & Non-Profit-Organisationen
Telefon: +49 (221) 97357 285
reinhard.berndt@bdo.de

Ralf Klassmann
Partner, Standortleiter Steuern und wirtschaftliche Beratung
Leiter Branchencenter Stiftungen & Non Profit Organisationen
Telefon: +49 (221) 97357 101
ralf.klassmann@bdo.de

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Branchencenter Stiftungen & Non-Profit-Organisationen
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Herausforderungen für Gemeinnützige – Dr. Reinhard Berndt und Ralf Klassmann nennen ein paar Details

Was sind in Ihren Augen Merkmale einer modernen bzw. zeitgemäßen Stiftungssatzung?
Dr. Reinhardt Berndt: Kernpunkt einer Stiftungssatzung ist u.a. der verfolgte Zweck. Dieser sollte möglichst konkret nach den Vorstellungen des Stifters abgefasst werden, andererseits sollte er aber auch nicht zu eng formuliert werden, damit die Handlungsfähigkeit der Stiftung nicht zu stark eingegrenzt wird und diese auch bei zukünftigen Veränderungen flexibel bleiben kann. Des Weiteren sollten in der Satzung die Möglichkeit von Satzungsänderungen sowie von Veränderungen der Struktur geregelt werden. Auch die Möglichkeit des Verbrauchs von Kapital (sog. Verbrauchsstiftungen) kann in der heutigen Zeit einen wichtigen Aspekt darstellen.

Wie beurteilen Sie die Gemengelage für Haftungstatbestände von Stiftungsvorständen? Wird hier viel Lärm um nichts gemacht oder ist (insbesondere im Feld der Kapitalanlage) doch etwas dran?
Berndt: Auch wenn man die Haftungsthematik im Bereich von Stiftungen nicht zu hoch hängen sollte, sehen wir hier durchaus eine Verschärfung dergestalt, dass häufiger der Rechtstreit gesucht wird. Hier kommt dem Thema Dokumentation eine wichtige Rolle zu. Für kleinere Stiftungen wirkt der Begriff des „Compliance Management Systems“ überdimensioniert, aber letztendlich geht es darum, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren und Kontrollen in der Stiftung zu installieren.

Klassmann: Hilfreich wird in diesem Zusammenhang die im Rahmen der Stiftungsrechtsreform angedachte „Business Judgement Rule“ sein. Danach liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn der Vorstand bei seiner Entscheidung aufgrund der Informationslage vernünftigerweise davon ausgehen durfte, zum Wohle der Stiftung zu handeln.

Welche Rolle spielt in Ihren Augen der Tätigkeitsbericht einer Stiftung heute und in Zukunft?
Klassmann: Die Rolle des Tätigkeitsberichtes wird aus unserer Sicht weiter steigen. Auch wenn die aktuelle Stiftungsrechtsreform das Thema Transparenz, mit Ausnahme des angedachten Stiftungsregisters, nicht verschärfen wird, steigt der faktische Transparenzzwang im Non-Profit-Bereich. Für Stiftungen ist hier das wichtigste Instrument der Tätigkeitsbericht. Gerade Stiftungen mit Fundraising-Aktivitäten werden vermehrt ausführlichere Tätigkeitsberichte erstellen und diese auch veröffentlichen.

Welchem Gebot aus dem Gemeinnützigkeitsrecht würden Sie das größte Gewicht einräumen? Oder gibt es hier keine Gewichtung, so die Pflichten vollumfänglich erfüllt werden sollen?
Berndt: Die im Gemeinnützigkeitsrecht verankerten Gebote sind alle zu berücksichtigen und einzuhalten, sodass eine Gewichtung nicht gegeben ist. Ein besonderes Augenmerk sollte im Stiftungsalltag jedoch auf der richtigen (satzungsmäßigen) Verwendung von Mitteln liegen, da es hier mitunter leicht und/oder unbeabsichtigt zu Verstößen kommen kann.

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